Berufsständischer Verband
Mit der Novelle des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes (KitaG) wurde die Kindertagespflege gesetzlich gestärkt. Damit haben alle Kindertagespflegepersonen im Land Brandenburg nunmehr die Möglichkeit, dem Berufsständischen Verband beizutreten (§ 45 KitaG), die Kosten der Mitgliedschaft übernimmt das Land.
Der Berufsständische Verband ist eine Informations-, Beratungs- und Netzwerkstelle sowie Interessensvertretung für die Kindertagespflege im Land Brandenburg. Er fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten und bietet – zusätzlich zum Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) – Fortbildungen speziell für die Kindertagespflege an. Der Verband übernimmt zudem die Mitwirkung an der Durchführung von Eignungsprüfungen als fachkundige Stelle, im Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (§ 28 Absatz 1 Satz 2). Diese Entscheidung obliegt allerdings jeweils dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Bei Interesse an einer Aufnahme in den Berufsständischen Verband wenden Sie sich bitte an den Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg e.V., er ist der Berufsständische Verband nach § 45 KitaG.