Kita-Betriebserlaubniserteilung
Die oberste Landesjugendbehörde im Jugendministerium hat den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von Kindern in Einrichtungen. Das Referat 27 für die Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen in der obersten Landesjugendbehörde erteilt – im Rahmen des Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen – die Erlaubnis zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Daneben werden – im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers gemäß § 85 SGB VIII – weitere Aufgaben wahrgenommen. Dazu gehören u. a. die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung, die Beratung der örtlichen Träger oder die Entwicklung von Empfehlungen.
Verfahren zur Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
Hinweise zum Verfahren, Vordrucke und Merkblätter
Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
Meldung von besonderen Vorkommnissen, Personal, Betriebsaufnahme und Schließung der Einrichtung
Personal in Kindertageseinrichtungen
Meldung des Personals, Anträge für Quereinsteigende und Personalberechnung
FAQ zur Anwendung der Kita-Personalverordnung
Trägerrechte und der Trägerverantwortung, Systematik des Personals, Anleitung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Systematik der Personalbemessung
Personalrechner
Berechnung der Stellen (VbE) für pädagogische Fachkräfte in einer Kindertagesstätte
Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen
Handreichungen zum intervenierenden und präventiven Kinderschutz
Räumliche Rahmenbedingungen
Standards für Räumlichkeiten und Beteiligung anderer Fachämter
Einrichtungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Materielle Voraussetzung, Ausstattung, personelle Rahmenbedingungen und Finanzierung
Arbeitshilfen, Empfehlungen, Gutachten
des Jugendministeriums und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ)