KIP II Bildung – Schule
Die Förderrichtlinie zum KIP II – Bildung – Schule trat zum 1. Juni 2021 in Kraft, sodass die Schulträger seither bis spätestens 30. Juni 2022 ihre Förderanträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen konnten. Antragsberechtigt waren die Träger öffentlicher Schulen. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.
Förderfähig im Rahmen des Programms sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.
Durch die Schulträger ist im Fall einer Förderung ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.
Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2019-2024 sieht die Fortführung des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Bildung) auch im Bereich Schulbau vor (KIP II Schule), sodass ab Juni 2021 insgesamt 70 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden.
Rückfragen bitte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde:
Investitionsbank des Landes Brandenburg
506 Infrastruktur II
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Frau Krampitz: nina.krampitz@ilb.de, Telefon: (0331) 660 1726, Telefax: (0331) 660 61726