Sportstättenplanung

Zweifelderhalle des Evangelischen Gymnasiums in Brandenburg a.d.H©LSB

Kommunale Sportentwicklungsplanungen haben sich zu einem bundesweit anerkannten Instrument für die Planung und Steuerung des Sports in den Städten und Gemeinden entwickelt. Politik und Verwaltungen nutzen fachwissenschaftlichen Expertisen, um die aktuelle Situation der Sport- und Bewegungsstrukturen in ihren Kommunen zu analysieren und ein Steuerinstrument für ihre sportpolitischen Entscheidungen zu erhalten. Dies betrifft sowohl die Infrastruktur (u.a. Sportstättenbauten) als auch die Sportorganisation (z.B. Angebote und Entwicklung von Sportvereinen).

Die Sportentwicklungsplanung hat sich mit der Ausdifferenzierung des Sports stark verändert und stellt die kommunale Sportpolitik und die Verantwortlichen in den kommunalen Sportverwaltungen vor neue Herausforderungen: Sport ist nicht mehr gleich Sport und schon längst nicht mehr gleich Wettkampfsport. Neben dem organisierten Sport im Verein hat sich ein umfangreiches Sportgeschehen im kommunalen Raum entwickelt, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Hierzu zählen nicht zuletzt die vielen Sportaktivitäten, die von Bürgerinnen und Bürgern privat organisiert werden, aber öffentliche Räume brauchen, wie z.B. Radfahren, Inline Skating, Joggen oder Schwimmen. Angesichts einer zunehmenden älter werdenden Bevölkerung steigt zudem die Nachfrage nach Sportangeboten für Ältere und entsprechende Räume.

Eine moderne kommunale Sportentwicklungsplanung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger muss diese vielfältigen Entwicklungen analysieren und berücksichtigen. Nur so können vorhandene Sportstätten angemessen optimiert werden. Das Institut für Sportentwicklungsplanung der Europäischen Sportakademie Brandenburg (ESAB) widmete sich der Erarbeitung einer neuen Konzeption für die Sport(stätten)entwicklungsplanung im Land Brandenburg. Seit Ende November 2016 liegt eine Konzeptfassung vor. Die Sportentwicklungsplanung ist im Sportfördergesetz des Landes Brandenburg festgeschrieben und soll als Entscheidungsgrundlage für die Planung möglicher Investitionen dienen.

Wassersportentwicklungsplan (wep)

Der aktuelle Wassersportentwicklungsplan (wep4) beschäftigt sich vorrangig mit der Infrastruktur für das Wasserwandern auf allen festgelegten Routen und Revieren im Land Brandenburg. Im Rahmen der Evaluierung wurden vom Planungsbüros BTE-Tourismus Berlin 810 Wasserwanderplätze erfasst:

  • 221 Sportboothäfen, darunter 97 mit Eignung für Kanuten/Ruderer
  • 76 Wasserwanderrastplätze (61 für Kanuten/Ruderer)
  • 210 Sportbootanlege- oder Liegestellen (60 für Kanuten/Ruderer)
  • 49 Kanustationen (DKV-Kanustationen und Bett und Kanu Betriebe)
  • 152 Kanu-, Biwak-/Zeltplätze
  • 102 Kanu-Rastplätze

Im Ergebnis wird festgestellt, dass der mit dem wep3 begonnene Prozess der besonderen Förderung des muskelbetriebenen Wasserwanderns noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann, da nur etwa die Hälfte der Häfen und Wasserwanderrastplätze auch Infrastrukturen für das muskelbetriebene Wasserwandern anbieten und für den Bereich der motorisierten Wasserwanderer im Sinne einer Mindestversorgung, der Bedarf für weitere Wasserwanderrastplätze besteht. Durch einen Kabinettsbeschluss wurde im Juli 2016 das besondere Landesinteresse an der Weiterentwicklung der Routen und Reviere des Wassersports im Land Brandenburg festgelegt. Das gibt potentiellen Investoren Planungssicherheit.  

Bäderplanung

Im Land Brandenburg existieren insgesamt 42 Hallenbäder, darunter sind sportorientierte Bäder einschließlich Leistungssportbäder, Freizeitbäder, Spaßbäder, Schulbäder und Kurbäder in Kombination mit einem Freizeitbad. Oft sind sie neben den Sportbecken zusätzlich mit freizeitbadtypischen Elementen, wie beispielsweise Rutschen, Saunaanlagen, Erlebnisbecken sowie gastronomischen Angeboten ausgestattet. Fast alle öffentlich zugängliche Hallenbäder wurden seit 1990 modernisiert oder neu gebaut.

Hallenbäder gelten als energetische hochintensive Sportstätten. Aus Mittel des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) läuft seit Oktober 2023 ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf und die Treibhausgasemissionen der 35 Hallenbäder in kommunaler Trägerschaft des Landes Brandenburg zu reduzieren um somit einen Beitrag zur Erreichung der Brandenburgischen und Europäischen Klimaziele zu leisten.

Die Brandenburger Landesregierung hat sich zuletzt im Herbst 2000 mit der Bäderplanung beschäftigt und die Fachplanung für die Modernisierung der Hallenbäder sowie die Deckung noch bestehender Versorgungslücken im Land Brandenburg zur Kenntnis genommen. 1998 hatte sie beschlossen,

Fördermittel auf der Basis von überregionalen Bäderplanungen auszureichen. Die Bäderplanungen hatten empfehlenden Charakter und griffen nicht in die Entscheidungskompetenz kommunaler Gebietskörperschaften oder Bäderbetriebe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ein. Sie gaben aber eine Orientierung zur Erreichung von Zielstellungen und waren damit ein Instrument der Förderpolitik.
> EFRE-Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft

Sportstätten-Statistik

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) führt mit Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte seit 2022 eine Sportstättenerhebung durch. Die Fertigstellung der aktualisierten Sportstättenstatistik ist in 2024 geplant.



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter