Digitalpakt Schule

Digitalpakt Schule©BMBF

Im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 werden vom Bund für das Land Brandenburg Fördermittel in Höhe von rund 151 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für die Förderung investiver Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher sowie in freier Trägerschaft stehen insgesamt rund 136 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung.

Zur Durchführung der Umsetzung des DigitalPakt Schule haben die Länder und der Bund eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung auf der Grundlage der am 15. März 2019 vom Bundesrat bestätigten Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes abgeschlossen, deren Inkrafttreten Bedingung für die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist. Die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 trat mit Wirkung vom 17. Mai 2019 in Kraft. Demnach gewährt der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro. Zur Ausreichung der Mittel in Brandenburg wurde eine Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 erarbeitet, die am 1. August 2019 in Kraft trat. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung konnten ab 1. September 2019 bis 31. Dezember 2020 über die Online-Plattform der ILB eingereicht werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist im Bewilligungsverfahren die Bewilligungsbehörde.

Mögliche Fördergegenstände

unter Berücksichtigung der Vorgaben der entsprechenden Förderrichtlinie:

  • Dateninfrastrukturen in Schulgebäuden/auf -geländen,
  • Serverlösungen, 
  • schulisches WLAN, 
  • der Aufbau schulischer digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen (nicht an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen),
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte,
  • digitale Arbeitsgeräte  sowie
  • schulgebundene mobile Endgeräte (bei allgemeinbildenden Schulen max. 20 Prozent oder 25.000 Euro pro Standort).

Grundsätzlich wurde festgelegt, dass eine Ausstattungsförderung an Schulen nur möglich ist, sofern die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie ein schulisches WLAN vorhanden bzw. vom Antrag umfasst sind.

Zur Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen an Schulen sind für jede Schule Schulträgerbudgets im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vorgesehen, welche im Rahmen der Anlage 1 zur Förderrichtlinie ausgewiesen sind. Die Beantragung von Fördermitteln erfolgte durch den jeweiligen Schulträger einer Schule und ist in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Schulträgerbudgets zunächst befristet bis zum 30. September 2020. Zentral für eine erfolgreiche Antragsstellung und Umsetzung von Investitionsmaßnahmen im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ist die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger.

Neben weiteren in der Förderrichtlinie aufgeführten Antragsunterlagen war jedem Förderantrag für investive Maßnahmen an Schulen für jede vom Förderantrag umfasste Schule ein Medienentwicklungsplan (Formular) bestehend aus nachfolgenden Dokumenten beizufügen:

  1. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte,
  2. eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung (Ist-Soll-Übersicht) mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und eine Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung an jeder Schule, einschließlich einer Bestätigung des Antragstellers zum IT-Support,
  3. eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Von den insgesamt rund 151 Millionen Euro, die für das Land Brandenburg im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, sind neben der Förderung investiver Maßnahmen an Schulen je rund 7,5 Millionen Euro für landesweite und regionale sowie für länderübergreifende Investitionsvorhaben gedacht.

Website der ILB:

Leihgeräte für Lehrkräfte

Mit dem zusätzlichen Programm des DigitalPakt Schule „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (Annex III) werden dem Land weitere 15,1 Million Euro zur Verfügung gestellt, um Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten. Die Schulträger ermitteln und melden im Rahmen der Antragstellung den konkreten Bedarf an Endgeräten für Lehrkräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dazu ist eine enge Abstimmung zwischen den Schulträgern und den Schulen erforderlich. Es darf der Bedarf für alle Lehrkräfte gemeldet werden, die an einer Schule unterrichtende Tätigkeiten wahrnehmen. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der durch die Schulträger zu erbringende Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent. Die Umsetzung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte (vom 26. August 2021). Die Schulträger öffentlicher und freier Schulen konnten die Fördermittel beim Bildungsministerium (MBJS) beantragen. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2021.

Administration

Mit dem zusätzlichen Programm des DigitalPakt Schule Administration (Annex II) werden für Brandenburg 15,1 Millionen Euro für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren, die an Schulen eingesetzt werden, bereitgestellt. Ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ist, dass diese in unmittelbarer Verbindung mit Investitionen im Rahmen des DigitalPakt Schule (inklusive weiterer Zusatzvereinbarungen) stehen muss. Wie bereits im Basis-DigitalPakt steht jedem Schulträger ein Budget zur Verfügung. Dieses stellt den Rahmen dar, innerhalb dessen der Schulträger für passende Maßnahmen einen Antrag stellen kann. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der durch die Schulträger zu erbringende Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent. Das Antragsverfahren startete ab 1. Oktober 2021. Die Umsetzung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Das Antragsformular sowie weitere Dokumente zur Information und Antragstellung sind auf der Website der ILB abrufbar.
> ILB: DigitalPakt Schule - IT Administration (2019-2024)

Ausstattungsprogramm mobile Endgeräte

Im Zuge der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Bund – in Ergänzung des DigitalPakt Schule – ein zusätzliches Ausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Dabei ging es insbesondere um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf, die meist aus sozialen Gründen zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die Geräte sollten von den Schulträgern beschafft und – zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte ­– an diese Schülerinnen und Schüler von den Schulen bzw. Schulträgern ausgeliehen werden. Brandenburg standen dafür insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgte durch die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Die Antragsfrist endete am 4. September 2020.

regionale und landesweite Maßnahmen (Basis-DigitalPakt)

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 - 2024 stehen dem Land Brandenburg weitere Bundesmittel für regionale und landesweite Maßnahmen zur Verfügung (Basis-DigitalPakt).

Diese Maßnahmen wurden bereits erfolgreich abgeschlossen:

  • Pilotierung der Schul-Cloud Brandenburg
  • Erwerb von FWU Content-Lizenzen für den Unterricht zur Einbindung in die Schul-Cloud

Diese Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung:

  • Einführung des Untis-Messenger für die schulische Kommunikation zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften
  • Erweiterung des zentralen IDM/IAM für die Verwaltung der Identitäten von Schülerinnen und Schülern zur Anbindung von schulischen Kommunikations- und Lernplattformen
  • Weiterentwicklung der digitalen Infrastrukturen an den Studienseminaren
  • Zentralisierung von Serverlösungen für die Stadt Brandenburg an der Havel
  • Bereitstellung eines Lösungsansatzes für ein zentrales, bedarfsgerechtes Management schulischer IT-Infrastrukturen
  • Einrichtung von zwei digitalen Musterklassenzimmern.

Für diese acht Maßnahmen sind insgesamt Mittel in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro bewilligt und bereits Mittel in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro ausgezahlt worden (Stand 21.12.2023).

länderübergreifende Maßnahmen (Basis-DigitalPakt)

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 - 2024 stehen dem Land Brandenburg weitere Bundesmittel für länderübergreifende Maßnahmen zur Verfügung. Brandenburg beteiligt sich an diesen14 länderübergreifenden Maßnahmen:

  • Educheck Digital
  • Portal für berufliche Bildung
  • Schul-Cloud
  • SODIX – mundo
  • Technologiebasiertes Assessment (TBA)
  • Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen (VIDIS)
  • Digitales Lernen unterwegs für Kinder beruflich Reisender (DigLu) (ab Februar 2022)
  • Schulsportarena
  • SMART-Programm Intelligentes Tutorielles System (ITS)
  • Licence Connect
  • Comprehensive Metadata for educational Media (MEM)
  • Weiterentwicklung Technologiebasiertes Assessment (TBA II)
  • Pädagogische Cloud-Infrastruktur (PCI) [1. Phase]
Ausstattungsförderung von Schulen

Für den Bereich „Ausstattungsförderung von Schulen“ standen im Rahmen des DigitalPakt Schule Bundes-Fördermittel in Höhe von rund 135 Millionen Euro zur Verfügung (Basis-DigitalPakt). Die Antragsfrist für das Förderprogramm ist bereits beendet. Es wurden insgesamt 774 Anträge mit Zuwendungsvolumen in Höhe von rund 129,9 Millionen Euro bewilligt. Damit konnten die, für diesen Bereich verfügbaren Fördermittel nahezu vollständig bewilligt werden. Etwa 60,1 Millionen Euro wurden bereits durch die Schulträger abgerufen (Stand 16.05.2024).

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist im Bewilligungsverfahren die Bewilligungsbehörde.


Zusätzlich zum Digitalpakt Schule des Bundes hat Brandenburg – aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes – rund 23 Millionen Euro zur Anschaffung von digitalen Endgeräten für alle Brandenburger Schulen bereitgestellt.


schulgebundene mobile Endgeräte (Landesförderung)

schulgebundene mobile Endgeräte (Landesförderung)

Zweck war es, die Schulträger in die Lage zu versetzen, digitale mobile Endgeräte und erforderliches Zubehör zu beschaffen und den Schulen bereitzustellen. Damit sollten möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Zeit des corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebs beim digitalen Unterricht zu Hause unterstützt werden.

Die Umsetzung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – RL AusProEnd II) vom 22. Januar 2021.

Die Schulträger öffentlicher und freier Schulen können die Fördermittel beim Bildungsministerium (MBJS) beantragen. Förderfähig sind Investitionen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in:

  • schulgebundene digitale mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie
  • des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs (Tabletwagen und -koffer, Standardsoftware, Lizenzen, Headsets)

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Eigenanteil der Schulträger somit mindestens zehn Prozent. Je Endgerät beteiligt sich das Land mit höchstens 810 Euro. Den Schulträgern stehen Zuwendungen in Höhe von 12.000 EUR je 200 Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Die Antragsfrist endete am 26.02.2021.



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