Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen

Schutz von Minderjährigen©AdobeStock_Yvonne Bogdanski

Minderjährige, die aus unterschiedlichen Gründen zeitweilig oder längerfristig außerhalb ihrer Familie betreut werden und in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bedürfen des besonderen Schutzes. Für diesen Schutz ist – neben den fallzuständigen und örtlichen Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern – die Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS) zuständig. Leitendes Motiv ist stets das Kindeswohl.

Überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist das Land Brandenburg (§ 103 Abs. 1 BbgKJG) und damit sachlich zuständig (§ 85 Abs. 2 Ziffer 6 SGB VIII) für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) enthält zahlreiche Regelungen, die eine kindeswohlorientierte und geschützte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, von Internaten und Wohnheimen gewährleisten sollen.

Einrichtungen-Betreuungsformen@AdobeStock_gillsans

Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen

Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahmen/Clearing, Eingliederungshilfen, Jugendwohnheime und Internate, sonstige betreute Wohnformen.


Einrichtungsaufsicht@AdobeStock_Shivamrajput46

Einrichtungsaufsicht

Zentrale Aufgaben und regionale Zuständigkeiten der Einrichtungsaufsicht.


roter Pfeil: Verfahren zur Betriebserlaubnis©MBJS

Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für Betrieb


Meldepflichten der Träger©AdobeStock_ MQ-Illustrations

Meldepflichten der Träger von Einrichtungen

Pflicht zur unverzüglichen Meldung zu Vorkommnissen und Änderungen im Onlineportal DABEA.


Onlineportal DABEA©AdobeStock_Papisut

Onlineportal DABEA

Datenbank der Einrichtungsaufsicht zur Wahrnehmung von Antrags- und Meldepflichten



Zugang zu elektronischen Medien@AdobeStock_Melinda Fawver

Zugang Minderjähriger zu elektronischen Medien

in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.


roter Pfeil: Arbeitshilfen©MBJS

Arbeitshilfen und Empfehlungen

zur Information und weiteren Verwendung von Trägern erlaubnispflichtiger Einrichtungen.




Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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