Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Kinder und Jugendliche in erlaubnispflichtigen Einrichtungen sind alters- und entwicklungsangemessen zu beteiligen. Darauf haben sie rechtlichen Anspruch, der u.a. verankert ist in:
- der UN-Kinderechtskonvention,
- dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe sowie
- dem Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz; BbgKJG).
Das gilt sowohl bei der Ausgestaltung des Alltages in den Einrichtungen, bei Planung und Gestaltung des Alltages in den Gemeinschaften, als auch bei der konkreten Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung im Rahmen des individuellen Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII). Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen Einrichtungsträger als eine Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) geeignete Verfahren zur Beteiligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten konzeptionell verankern und nachweisen. Dies ist fester Bestandteil des Betriebserlaubnisverfahrens sowie anlassbezogener Prüfungen bezüglich der Umsetzung durch die zuständige Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS).
Alltagsbezogene und strukturell verankerte Beteiligung sind für die individuelle Entwicklung der jungen Menschen, für die Wirksamkeit von Hilfen aber auch als Schutzfaktor gegenüber Fremdbestimmung und anderen Entwicklungsgefahren von besonderer Bedeutung. Durch Beteiligung wird Selbstwirksamkeit erlebt und es werden Lernprozesse für eine spätere eigenständigere Lebensbewältigung initiiert.
Beteiligung beginnt damit, dass junge Menschen von Ihrem Recht auf Beteiligung in Kenntnis gesetzt werden und davon jederzeit geschützt, ohne Nachteil, Gebrauch machen können und sollen.
Um an ihrer eigenen Interessenvertretung für Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen der teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung mitzuwirken – dem Kinder- und Jugendhilfe Landesrat (KJLR) – müssen die Einrichtungsträger die Information des KJLR zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin müssen die Einrichtungsträger die erhaltenden Informationen zum KJLR vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe den untergebrachten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.
Hierbei ist hat die Informationsweitergabe unter der Beachtung des Alters und des Entwicklungsstandes in verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form zu erfolgen. Die Weitergabe der Informationen des Kinder- und Jugendhilfe Landesrats ist durch die Träger/Einrichtungen zu dokumentieren
Eine der wichtigsten Aufgaben der Einrichtungsaufsicht ist dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche in erlaubnispflichtigen Einrichtungen einen lebenswerten und sicheren Ort vorfinden.
Im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnisse für erlaubnispflichtige Einrichtungen geht es insbesondere darum, durch Mindeststandards ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Kinder und Jugendlichen geschützt, respektiert und in ihrer Entwicklung gefördert fühlen können. Dazu gehören u.a.:
- ein sicheres Wohnumfeld, das vor Missbrauch, Vernachlässigung oder Gewalt schützt.
- verlässliche und kompetente Bezugspersonen und ein hohes Maß an Kontinuität der Betreuung zu haben.
- ein lebenswerter Ort der in Lage ist, auf unterschiedliche individuelle Bedürfnisse einzugehen und passende Angebote zur Förderung von Bildung, sozialen Fähigkeiten und Interessen zu schaffen.
- einen Ort zu haben,
- an dem mit zunehmenden Alter die Möglichkeit vorhanden ist, immer mehr Verantwortung selbst zu übernehmen, sich in einem geschützten Rahmen selbst erproben sowie Selbstbestimmung und Mitsprache in allen Entscheidungsprozessen erleben zu können.
- an dem Kinder und Jugendliche in einem respektvollen, wertschätzenden Klima aufwachsen können und ihre Meinungen und Wünsche ernst genommen werden
- der Raum für die Verarbeitung von bisherigen Erfahrungen durch therapeutische Angebote oder Gruppenarbeit bietet,
- der die Möglichkeit eröffnet, in den Sozialraum integriert zu werden und Kontakte zu Gleichaltrigen außerhalb der Einrichtung zu pflegen
- der auch die notwendige Unterstützung in Krisensituationen, beim Management von Konflikten bereithält.
Alle Träger von Einrichtungen haben die Pflicht Kritik und Beschwerden von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen. Die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Leitung sind wichtige Ansprechpersonen, wenn irgendetwas schiefläuft und die gemeinsam mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Lösung finden sollen. Darüber hinaus kann man Hilfe und Unterstützung auch bei der Beschwerdestelle innerhalb des Trägers der Einrichtung oder außerhalb z.B. beim Vormund, beim Jugendamt, beim Kinder- und Jugendhilferat Brandenburg (KJLR) oder der Ombudsstelle BEOBE bekommen.
Wenn Situationen entstehen, dass all diese Menschen nicht helfen können oder eine Beschwerde nicht ernst genommen wird, dann stehen auch die Mitarbeitenden der Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS) zur Verfügung und versuchen eine Lösung zu finden. Die Kontaktaufnahme erfolgt immer vertraulich, kann aber auch völlig anonym erfolgen.
Der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat (KJLR) ist eine Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche aus den erzieherischen Hilfen im Land Brandenburg. Die Mitglieder des KJLR sind Kinder und Jugendliche, die Angebote der Hilfen zur Erziehung nutzen. Der KJLR wird demokratisch gewählt, möchte auf die Situation von jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung aufmerksam machen und hält dazu auch regelmäßigen Kontakt zum Jugendministerium (MBJS).
> Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg
Die Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung versteht sich als Netzwerkstelle und bildet ein Forum für Mitbestimmungs- und Beteiligungsprojekte für und mit Kindern, Jugendlichen und Fachkräften aus den verschiedenen Angeboten der erzieherischen Hilfen. Dabei begleitet und unterstützt sie u.a. den Kinder- und Jugendhilfe Landesrat als einrichtungsübergreifende Interessenvertretung, fachlich und strukturell. Bei der Fachstelle finden junge Menschen Informationen über ihre Rechte und darüber, wie sie sich für ihre Anliegen stark machen können. Fachkräfte erhalten Informationen zum Thema Beteiligung und über die Angebote der Fachstelle.
> Jugendbeteiligung Brandenburg
Die Beschwerde- und Ombudsstelle für junge Menschen in Hilfen zur Erziehung (BEOBE)
ist eine unabhängige Stelle für alle jungen Menschen von 0 bis 27 Jahre, die durch ein Jugendamt (Hilfen zur Erziehung) unterstützt werden und
in einer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern wohnen alleine wohnen, aber immer noch Unterstützung durch das Jugendamt bekommen bei ihren Eltern wohnen und Unterstützung durch zum Beispiel eine Familienhilfe bekommen oder eine betreute Gruppe besuchen
Sie hilft jungen Menschen und deren Familien bei Fragen und Problemen in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe. Die Leistungen sind kostenlos und vertraulich. Junge Menschen und deren Familien werden dabei unterstützt, ihre Rechte zu verstehen und fair behandelt zu werden. Die Kontaktaufnahme kann online, per Telefon oder persönlich vor Ort erfolgen.
Kontakt:
Beschwerde- und Ombudsstelle für junge Menschen in Hilfen zur Erziehung
Tel.: (0355) 4948 7710 Tel.: 0800 4948 771
WhatsApp: 01514 263 9981
Instagram @BEOBE_brandenburg
E-Mail: mail@beobe.info
Web: Beschwerde- und Ombudsstelle für junge Menschen in Hilfen zur Erziehung des Landes Brandenburg
Berliner Straße 54
03046 Cottbus
Bestellung von Infomaterial: https://www.beobe.info/de/infomaterial.html
Das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) berät brandenburgweit zu Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Es befindet sich in der Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg – Gemeinschaftsstiftung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Neben Kommunen, Landkreisen, Trägern und Einrichtungen sind auch junge Menschen selbst die wichtigste Zielgruppe der Arbeit. So unterstützt das KiJuBB die Kinder- und Jugendgremien (Kinder- und Jugendbeiräte, Kinder- und Jugendparlamente, Jugendforen) Brandenburgs und ihre Begleiterinnen und Begleiter bei der Umsetzung ihrer Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Außerdem werden durch KiJuBB die Kinder- und Jugendbeauftragten und die pädagogischen Fachkräfte unterstützt, vernetzt und qualifiziert. Die vier Bereiche des Kompetenzzentrums sind:
- Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung („kommunal“),
- Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung (HzE),
- Bereich Kinder- und Jugendgremien und
- Jugendforum Nachhaltigkeit (JuFoNa).