Kita-Elternbeitragsentlastung
Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten aufgrund der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Betroffen sind nicht nur Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder über geringe Einkommen verfügen, sondern auch Familien mit mittleren Einkommen erleben mit ihren Kindern deutliche finanzielle Einschnitte aufgrund steigender Kosten in vielen Lebensbereichen.
Um diesen Eltern und Kindern schnell und direkt zu helfen, werden sie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet. Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen sind Bildungsangebote, die allen Kindern auch in der aktuellen Krisensituation offenstehen müssen.
Deshalb wurde die Elternbeitragsfreiheit seit dem 1. Januar 2023 für Eltern mit bis zu 35.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (35.001 - 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) sind die Elternbeiträge pro Kind und Monat gestaffelt auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt (im Krippenalter auch nach Betreuungsumfang differenziert):
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 € sind beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 € können anteilig entlastet werden.
Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.
Es gibt einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich herausstellt, dass zu viel gezahlt worden ist.
> FAQ für Eltern zur Kita-Beitragsentlastung
Einkommensrechner
zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen.
FAQ für Kita-Träger zur Eltern-Beitragsentlastung
Rechtsverhältnis Kita-Träger – örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. Ausgleich der Mindereinnahmen der Träger von Kindertagesstätten.
FAQ für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Eltern-Beitragsentlastung
Rechtsverhältnis örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe – Land bzw. Ausgleich der Mehrausgaben und des Verwaltungsaufwandes der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.