Schulvisitation
Externe Evaluation – Impuls für die interne Qualitätsentwicklung Ihrer Schule
Das Team der Schulvisitation betrachtet in einem neuen kompakten Verfahren die Qualitätsbereiche „Unterricht" und „Schulleitungshandeln" an einer Schule. In Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort ist es die Aufgabe der Schulvisitation, jede Schule auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Gute Schule in Brandenburg“ zu evaluieren und schulspezifisch Impulse für die Schul- und Unterrichtsentwicklung zu setzen.
Die Übersicht zeigt beispielhaft den zeitlichen Ablauf einer Impulsvisitation unter Zuordnung der einzelnen Arbeitsschritte für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Schulbesuchs. Bei der Abfolge der angegebenen Wochen sind ggf. Ferienzeiten zu berücksichtigen
> Grafik Visitationsprozess
1. datengestützte, zwischen Schulaufsicht und Schulvisitation abgestimmte Schulauswahl
2. Nutzung vorhandener Dokumente (ZENSOS-SchuB, Statusbögen)
3. schwerpunktorientierte Impulsvisitation
- Fokus auf Unterricht und Schulleitungshandeln
- neues Qualitätsprofil mit zwei Qualitätsbereichen: „Unterricht" und „Schulleitungshandeln"
- 45-minütige Unterrichtsbeobachtungen
- neuer Unterrichtsbeobachtungsbogen
4. Impulspapier als Rückmeldeformat
- schulspezifische Darstellung der Ergebnisse mit Impulsen für die Qualitätsentwicklungsphase (Impulspapier)
- verkürzter Erstellungsprozess und damit schnellere Rückmeldung an Schulleitungen und die untere Schulaufsicht
- kompakte und übersichtliche Darstellung
5. Initiierung einer Qualitätsentwicklungsphase (ca. zwei Jahre)
- Austausch eines Mitglieds des Visitationsteams mit der Schulleitung und der zuständigen unteren Schulaufsicht zum Impulspapier
Auswahl der Schulen
Für Grund- und weiterführende Schulen wird jährlich eine Priorisierungsliste erstellt, die auf Daten des Statistik-Portals „Schule“ beruht. Die Schulauswahl erfolgt – insbesondere für Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und Oberstufenzentren – in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht.
Vorbereitungsgespräch
Zur Vorbereitung der Impulsvisitation nimmt die Schulvisitation rechtzeitig Kontakt zur Schule auf. In einem telefonisch oder per Videokonferenz geführten Vorgespräch legen die Schulleitung und die jeweilige Teamleitung gemeinsam den Ablauf der Visitationstage fest. Ein Schulbesuch dauert zweieinhalb Tage.
Vorabbefragungen
Die Befragungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte erfolgen in einem vorgegebenen Zeitfenster vor dem Schulbesuch online durch das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e. V. (ISQ). Für die Oberstufenzentren und Förderschulen wird die Befragung über ZENSOS organisiert. Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden alle Befragungen über ZENSOS durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden zum Qualitätsbereich „Unterricht“ und die Lehrkräfte zum Qualitätsbereich „Schulleitungshandeln“ befragt.
> Erklärvideo: Vorabbefragungen zur Schulvisitation durch das ISQ
Interviews
Das Visitationsteam führt jeweils halbstandardisierte Interviews mit den Mitgliedern der Schulleitung sowie mit ca. zehn Lehrkräften durch. Inhaltlich orientieren sich die Interviews an den Kriterien des Qualitätsbereichs „Schulleitungshandeln" und ergänzen die Erkenntnisse aus der Dokumentensichtung und der vor der Visitation durchgeführten Befragung der Lehrkräfte. Die Ergebnisse der Befragung der Schülerinnen und Schüler gehen nicht in die Wertungen des Qualitätsbereichs „Unterricht" ein, sind aber eine Grundlage zur Vorbereitung der Interviews und werden der Schule als Instrument für die Unterrichtsentwicklung zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Interviewteilnehmerinnen und -teilnehmer aus den Mitwirkungsgremien der Schule wird im Vorbereitungsgespräch festgelegt.
Unterrichtsbesuche
Die Unterrichtsbesuche umfassen jeweils 45 Minuten. Die Beobachtungskriterien zur Effizienz der Klassenführung, zur kognitiven Aktivierung und zur konstruktiven Unterstützung fokussieren auf die in der Unterrichtsforschung bestätigten bedeutsamen und beobachtbaren fachübergreifenden und schulformunabhängigen Basisdimensionen lernwirksamen Unterrichts. Weiterhin achten die Beobachtenden auf die Begleitung der sprachlichen, mathematischen und digitalen Kompetenzentwicklung. Der Unterrichtsbeobachtungsbogen enthält keine personenbezogenen Daten. Bei der Auswahl der Unterrichtssequenzen werden in der Regel mindestens 70 Prozent der an den Visitationstagen unterrichtenden Lehrkräfte der Schule sowie möglichst viele Klassen/Lerngruppen und Fächer berücksichtigt. Ca. 40 Prozent der Beobachtungen finden in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
Die Ergebnisse werden in einem Beobachtungsbogen digital festgehalten. Grundsätzlich geht es nicht um die Bewertung der individuellen Qualität des Unterrichts einzelner Lehrkräfte, sondern um die Evaluation fachübergreifender Merkmale von Unterrichtsqualität. Individuelle Rückmeldungen an Lehrkräfte sind daher auch nicht vorgesehen. Die Ergebnisse aller Unterrichtsbeobachtungen werden zusammengeführt.
Bewertung
Grundlage der Schulvisitation ist der 2024 veröffentliche „Orientierungsrahmen Gute Schule in Brandenburg“, der beschreibt, welche Merkmale eine gute Schule erfüllen soll. Diese Merkmale sind mit Kriterien untersetzt, mit denen die Schul- und Unterrichtsqualität eingeschätzt werden kann. Das neue Qualitätsprofil umfasst die Qualitätsbereiche "Unterricht" und "Schulleitungshandeln".
- Orientierungsrahmen Gute Schule in Brandenburg
- Qualitätsprofil der Schulvisitation ab dem Schuljahr 2024/2025
Wertung im Qualitätsbereich „Unterricht"
Im Unterrichtsbeobachtungsbogen werden die Indikatoren auf einer Zweierskala bewertet (in guter Qualität beobachtet/nicht in guter Qualität beobachtet). Die Ergebnisse der Beobachtungen (x) in den einzelnen Unterrichtsstunden werden für jeden Indikator zusammengefasst und prozentual ausgewiesen. Zur Interpretation der Werte dienen folgende Schwellenwerte:
Kriterien 1-7 | Kriterien 8 und 10.1 | Kriterien 9 und 10.2, 10.3, 10.4 | |
---|---|---|---|
75 % ≤ x ≤ 100 % | 35 % ≤ x ≤ 100 % | 15 % ≤ x ≤ 100 % | umfassend erfüllt |
60 % ≤ x < 75 % | 25 % ≤ x < 35 % | 10 % ≤ x < 15 % | erfüllt |
45 % ≤ x < 60 % | 20 % ≤ x < 25 % | 5 % ≤ x < 10 % | teilweise erfüllt |
0 % ≤ x < 45 % | 0 % ≤ x < 20 % | 0 % ≤ x < 5 % | nicht erfüllt |
Wertung im Qualitätsbereich „Schulleitungshandeln"
Die Wertung in diesem Qualitätsbereich ist kriterienbasiert. Jedes Kriterium beinhaltet vier Indikatoren. Die Ableitung der Wertung eines Kriteriums bezieht sich auf die Anzahl der erfüllten Indikatoren.
- – umfassend erfüllt
- – erfüllt
- – teilweise erfüllt
- – nicht erfüllt
Jedes Kriterium beinhaltet vier Indikatoren. Die Ableitung der Wertung eines Kriteriums bezieht sich auf die Anzahl der erfüllten Indikatoren.
Wertung | ||||
---|---|---|---|---|
Anzahl der erfüllten Indikatoren | 0, 1 | 2 | 3 | 4 |
In jedem Kriterium besteht die Möglichkeit „Schulspezifisches“ in die Wertung einzubeziehen, wenn besondere Qualitäten nicht von den Indikatoren abgedeckt werden.
Nach dem Versand des Impulspapiers tauschen sich ein Mitglied des Visitationsteams, die zuständige Schulaufsicht und die Schulleitung zu den Ergebnissen aus, um mögliche Fragen zu klären. Die Impulse für die sich anschließende Qualitätsentwicklungsphase sollen bestmöglich genutzt werden können.Die Schulleitung kommuniziert der Schulgemeinschaft die im Impulspapier dargestellten Ergebnisse. Sie sollen in einen innerschulischen Entwicklungsprozess münden. Daran werden Vertreterinnen und Vertreter der gesamten Schulgemeinschaft beteiligt.
Die untere Schulaufsicht (staatliches Schulamt) gestaltet mit der Schulleitung den ca. zweijährigen Qualitätsentwicklungsprozess. Anknüpfend an die Ergebnisse der Schulvisitation werden konkrete Maßnahmen und Handlungsschritte in den Zielvereinbarungen festgehalten.
Nach Beendigung der Qualitätsentwicklungsphase findet – als Teil des Statusgesprächs zwischen Schulvisitation, Schulleitung und zuständiger Schulrätin bzw. zuständigem Schulrat – ein kriteriengestütztes Abschlussgespräch statt, das den Prozess der Qualitätsentwicklung auswertet. Die Erkenntnisse daraus stehen der Schulleitung und der Schulaufsicht für die weitere Qualitätssicherung und -entwicklung zur Verfügung.