Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler

verschiedenfarbige Kinderhände liegen übereinander

Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern und in Ergänzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes – ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler.

Zielgruppe für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, der Jahrgangsstufen 11 und 12 der freien Waldorfschulen sowie aller Lernstufen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden. Bedürftige Eltern wenden sich bitte an die Lehrkraft ihres Kindes oder die Schulleitung. Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen.

Verfahren ab dem Haushaltsjahr 2024
Die "Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler" besagt in Nummer 5 – Antrags- und Durchführungsverfahren:
Der Schulträger teilt dem für Schule zuständigen Ministerium ab Antragstellung für das Haushaltsjahr 2024 elektronisch über ZENSOS mit, dass er an dem Verfahren teilnehmen will und übermittelt bis zum 31. Oktober eines Jahres (Ausschlussfrist) die Anzahl der Schülerinnen und Schüler gemäß Nummer 4 Absatz 4.

Die entsprechenden Voraussetzungen für das digitalisierte Antrags- und Durchführungsverfahren zur Gewährung der finanziellen Mittel gemäß der Richtlinie sind in ZENSOS geschaffen und bereits erfolgreich praktiziert worden. In einem letzten Schritt wird die Abwicklung der digitalen Verwendungsnachweisprüfung ab dem Haushaltsjahr 2024 vorbereitet. Zu gegebener Zeit werden die Schulträger gesonderte Informationsschreiben erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Schulsozialfonds-Funktion ausschließlich über den Schulträger-Login und nicht den Schullogin erreichbar ist.

Im Unterschied zum Schulsozialfonds werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, beispielsweise für Nachhilfeunterricht, Mitgliedsbeiträge des Sportvereins, Gebühren der Musikschule u.ä. von bedürftigen Eltern bei ihrer Kommune beantragt.


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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