Finanzierung der Betreuungsangebote

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Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt (§ 16 Abs. 1 S. 1 KitaG). Das Land beteiligt sich an der Gesamtfinanzierung durch zweckgebundene Zuschüsse und Kostenausgleiche an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 16 Abs. 6, 16a, 17c KitaG).

Richtlinien, Fördergrundsätze und Investitionsprogramme

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) veröffentlicht rund um die Kindertagesbetreuung zu verschiedenen Themen Richtlinien, Fördergrundsätze und Investitionsprogramme, die Handlungs- und Ausführungsvorschriften enthalten.

Richtlinien

2024

2023

2022

 2021

2020



Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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14473 Potsdam
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