Landesinvestitionsprogramm 2019 – 2022
Zur Neuschaffung zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen (nach § 45 SGB VIII) im Krippen-, Kindergarten und Grundschulalter hat Brandenburg das „Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Kindertageseinrichtungen 2019 – 2022“ auf den Weg gebracht. Dafür standen in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils 5 Millionen zur Verfügung, insgesamt also 15 Millionen Euro Landesmittel.
Mit Blick auf das Bundesinvestitionsprogramm Kita 2020 – 2021 kam es zu einer Konkurrenzsituation zwischen Landes- und Bundesprogramm. Daher wurde entschieden, die Antragsfrist, die Höhe der Tranchen der Landkreise und kreisfreien Städte, die Höhe der pauschalen Platzförderung und die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Fristen bzw. Setzungen in der Landesrichtlinie zu ändern.
Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Kindertageseinrichtungen 2019 – 2022 vom 24. September 2020 wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig mit Maßnahmen bewilligt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Maßnahmen sind bis zum 30.Juni 2023 abzuschließen. Die Mittel können noch bis zum 31. Dezember 2022 abgerufen werden. Die Verwendungsnachweise sind bei der ILB bis zum 31. Dezember 2023 zu legen.
Fragen zur Richtlinie beantwortet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter 0331 – 660 611 38.
- Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- Richtlinie des MBJS zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Kindertageseinrichtungen 2019 – 2022 (LandesKitainvest-Richtlinie 2019 - 2022) vom 24. September 2020
- außer Kraft: Richtlinie des MBJS zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Kindertageseinrichtungen 2019 – 2022 (LandesKitainvest-Richtlinie 2019 – 2022) vom 23. Juli 2019