Gesetze und Verordnungen

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Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen rund um die Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Neben den Gesetzen gehören dazu auch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Staatsverträge.

Brandenburger Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Richtlinien werden vom Brandenburgischen Justizministerium auf dem Internetportal BRAVORS bereitgestellt.
Gesetze erlangen Gesetzeskraft, sobald sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I veröffentlicht wurden; Verordnungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil II bekannt gemacht.
Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, Richtlinien sowie ausgewählte Mitteilungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) werden im Amtsblatt des MBJS veröffentlicht. 

Weitere Informationen im "Schnelleinstieg" auf der rechten Seite
Informationsschreiben, FAQs und Arbeitshilfen
für den Bereich der Kindertagesbetreuung, Richtlinien zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie eine Übersicht über alle Vorschriften im gesamten Bereich "Kinder und Jugend" finden Sie rechts im "Schnelleinstieg".

Bundesrecht:

Landesrecht:

Staatsvertrag Berlin-Brandenburg

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg regelt die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie das Kostenausgleichsverfahren. Er hat den Rang eines formellen Gesetzes.

Staatsvertrag Berlin-Brandenburg Kindertagesbetreuung

Verfahrenshinweise zum Staatsvertrag

Anlagen zum Staatsvertrag
die die Umsetzung gewährleisten und erleichtern sollen:



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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