Gesetze und Verordnungen
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen rund um die Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Neben den Gesetzen gehören dazu auch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Staatsverträge.
Brandenburger Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Richtlinien werden vom Brandenburgischen Justizministerium auf dem Internetportal BRAVORS bereitgestellt.
Gesetze erlangen Gesetzeskraft, sobald sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I veröffentlicht wurden; Verordnungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil II bekannt gemacht.
Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, Richtlinien sowie ausgewählte Mitteilungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) werden im Amtsblatt des MBJS veröffentlicht.
Weitere Informationen im "Schnelleinstieg" auf der rechten Seite
Informationsschreiben, FAQs und Arbeitshilfen für den Bereich der Kindertagesbetreuung, Richtlinien zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie eine Übersicht über alle Vorschriften im gesamten Bereich "Kinder und Jugend" finden Sie rechts im "Schnelleinstieg".
Bundesrecht:
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder und Jugendhilfe
- KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG; Gute-KiTa-Gesetz)
- "Gute-KiTa-Vertrag" zwischen dem Bund und Brandenburg von 2019
- "Gute-KiTa-Änderungsvertrag" zwischen dem Bund und Brandenburg von 2023
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landesrecht:
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)
- Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz - BbgKJG)
- Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (Kita-Personalverordnung - KitaPersV)
- Kindertagespflegeverordnung (Kindertagespflegeverordnung - KTPV)
- Verordnung über die Bestimmung der Bestandteile von Betriebskosten, das Verfahren der Bezuschussung sowie die jährliche Meldung der belegten und finanzierten Plätze der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung - KitaBKNV)
- Verordnung zum Ausgleich der Mehrbelastungen der Kommunen infolge des erweiterten Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kita-Mehrbelastungsausgleichsverordnung - Kita-MBAV)
- Verordnung über die Anpassung der Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes (Landeszuschussanpassungsverordnung - LAZAV)
- Verordnung zum Ausgleich der Mehrbelastungen der Träger von Kindertagesstätten und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe infolge der Einführung eines Sockels für die Wahrnehmung pädagogischer Leitungsaufgaben in Kindertagesstätten (Kita-Leitungsausgleichsverordnung - KitaLAV)
- Kitaelternbeiratsverordnung (KitaEBV)
- Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung - SfFV)
- Verordnung über die Gewährung eines Verwaltungskostenausgleichs für die bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe anfallenden Mehrbelastungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer unbegleiteter Kinder und Jugendlicher sowie junger volljähriger Ausländerinnen und Ausländer des Landes Brandenburg (UmA-Mehrbelastungsausgleichverordnung - UmA-MBAV)
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf)
- Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg regelt die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie das Kostenausgleichsverfahren. Er hat den Rang eines formellen Gesetzes.
Staatsvertrag Berlin-Brandenburg Kindertagesbetreuung
Verfahrenshinweise zum Staatsvertrag
Anlagen zum Staatsvertrag
die die Umsetzung gewährleisten und erleichtern sollen:
- Anlage 1: Kostensätze/ Ausgleichszahlungen für Brandenburger Kinder in Berlin (ab 01.08.2017)
- Anlage 2 a: Vordruck Kostenübernahme für Kinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Brandenburg haben und eine Förderung im Land Berlin erhalten wollen
- Anlage 2 b: Vordruck Kostenübernahme für Kinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Berlin haben und eine Förderung im Land Brandenburg erhalten wollen
- Anlage 3: Bescheid über die Berechtigung zur Aufnahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg in einer Kindertagesstätte des Landes Berlin
- Anlage 4: Bescheinigung über die Aufnahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg - Zur Vorlage in der Tageseinrichtung
- Anlage 5: Vertrag über die Aufnahme und Förderung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg in einer Kindertagesstätte des Landes Berlin
- Anlage 6: Höhe der Ausgleichszahlungen / Kostensätze pro Platz
- Anlage 7a: Vordruck Kostenübernahme für Schulkinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Brandenburg haben und eine Förderung im Land Berlin erhalten wollen
- Anlage 7b: Vordruck Kostenübernahme für Schulkinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Berlin haben und eine Förderung im Land Brandenburg erhalten wollen
- Anlage 10: Vertrag über die Aufnahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg in die ergänzende Betreuung im Landes Berlin
- Verwaltungsvorschriften zur Auslegung der Bestimmungen der Kita-Personalverordnung durch das Landesjugendamt Brandenburg (VV KitaPersV)
- Verwaltungsvorschrift über die elektronische Datenübermittlung nach § 20 Absatz 10 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Verwaltungsvorschrift zur elektronischen Datenübermittlung - elDatübVV)