Landesinvestitionsprogramm 2018 – 2019
Zum Zweck der qualitativen Verbesserung von bestehenden Plätzen sowie Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter in Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII einschließlich flexibler Angebote wurde das „Landesinvestitionsprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung 2018 –2019“ aufgelegt. Dafür stellte das Land insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 10 Millionen Euro. Zuwendungen konnten gewährt werden für Investitionen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen oder auch bauliche Anpassungsmaßnahmen wie z.B. schalldämpfende Maßnahmen in Gruppenräumen und Modernisierungen von sanitären Einrichtungen, die der qualitativen Verbesserung und Sicherung von Plätzen der Kindertagesbetreuung dienen.
Die Förderrichtlinie wurde durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig mit Maßnahmen bewilligt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Investitionen wurden bis zum 31. Juli 2020 vollständig abgeschlossen. Die Verwendungsnachweise sind bei der ILB bis zum 31.10.2020 zu legen.
Fragen zu dieser Richtlinie Fragen beantwortet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter: 0331 – 660 615 29.