Personal

Fragen und Antworten aus dem SCP-Talk mit Schulleitungen

Wie werden Verträge mit Personen geschlossen? Wer konzipiert die Verträge? Laufdauer? An welchen Gehaltstufen sind diese orientiert?

Für das Startchancen-Programm gibt es keine neue Bearbeitungsstruktur. Im Einstiegsjahr 2024/2025 können Mittel grundsätzlich nach den üblichen Verfahren verwendet werden (Verträge mit Landespersonal über die Schulämter, Honorar- und Werkverträge analog zu Ganztag und Schulbudget).

Daher werden auch Honorarverträge wie bisher (etwa bei der Verwendung des Schulbudgets oder der Ganztagsmittel) von den Schulen konzipiert und nach formaler Prüfung durch das Schulamt geschlossen und richten sich nach den bereits jetzt gültigen Bestimmungen.

Nach der VV Honorare wird für den Abschluss von Verträgen innerhalb der Honorarstufen 1 bis 4 das vereinfachte Vergabeverfahren ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten zugelassen Die Abrechnung ist monatlich möglich. In den entsprechenden Formularen (im Anhang zur HR Schulbudget) kann der Zeitraum frei eingetragen werden; das kann ein Monat sein oder auch kürzer/länger.
> Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS)

Kann ein Vertrag über zehn Jahre geschlossen werden?

Es wäre zu beachten, dass Sie sich mit einem Vertrag binden. Dies wird in der Regel über zehn Jahre nicht möglich sein, da Sie diesbezüglich keine Mittelsicherheit haben. Die schulischen Budgets für das Startchancen-Programm werden Ihnen nur jährlich mitgeteilt. Ehrenamtsverträge sind hiervon ausgenommen. Sofern gemeint war, dass Sie langfristige Personalverträge zum Aufbau von multiprofessionellen Teams an Ihren Schulen schließen wollen, so gedulden Sie sich bitte noch, bis die entsprechende Förderrichtlinie erlassen wurde. Auf Grundlage dieser können Sie dann Personal für einen längeren Zeitraum binden.

Wie erfolgt die Abrechnung bei Verträgen, die monatlich unter 1000€ liegen, aber halbjährlich über 1.000 € liegen?

Es ist die Gesamtsumme zu betrachten, mindestens über ein Schulhalbjahr. Wenn eine Person also fünf Monate lang jeden Monat 250 Euro über einen Honorarvertrag für die jeweils identische Tätigkeit erhält, liegt der Vertragswert über 1.000 Euro.

Ich möchte zunächst nur für kurze Zeit eine Person an meiner Schule über einen Honorarvertrag binden. Ab wann muss ausgeschrieben werden?

Das ist von Ihrem Planungshorizont abhängig. Wenn Sie zunächst nur austesten wollen, ob das Angebot für Sie passfähig ist (z. B. für ein Schulhalbjahr) und Ihr Auftragswert unter 1.000 € netto liegen würde, wäre ein Direktauftrag möglich. Sollten Sie im Anschluss einen längerfristigen Vertrag schließen wollen und wird die Direktauftragsgrenze überschritten, müssten Sie ein Vergabeverfahren durchführen. Wenn Sie jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt wissen, dass Sie das Angebot längerfristig an Ihrer Schule ansiedeln wollen, dann müssen Sie den Auftragswert für den geplanten Zeitraum schätzen und ggf. ein Vergabeverfahren durchführen.

Was ist, wenn wir erst einige Zeit später z.B. nach einem Jahr feststellen, dass wir die gleiche Person erneut binden wollen?

Wenn Sie zunächst einen auf ein Jahr befristeten Vertrag geschlossen haben, müssten Sie danach wieder von vorn beginnen (Schätzung des Auftragswertes für den neuen Vertrag, ggf. Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens).

Ist mit einer Überarbeitung der VV Honorare zu rechnen?

Die Überlegungen dazu laufen. Ein Termin hierzu ist aktuell nicht bekannt (Stand Mai 2025).

Welche Auswirkung hat die vorläufige Haushaltsführung? Können Verträge für zwei Jahre schon geschlossen werden?

Die vorläufige Haushaltsführung hat keine Auswirkung auf das Startchancen-Programm. Verträge können daher für zwei Jahre geschlossen werden. Behalten Sie dabei im Blick, dass Ihnen die Höhe des schulischen Budgets nur jährlich mitgeteilt wird.

Im Schulbudget durften Verträge nicht über das Haushaltsjahr hinaus geschlossen werden. Was gilt im Startchancen-Programm?

Verträge können im Startchancen-Programm auch über das Haushaltjahr hinaus geschlossen werden.


Kann eine vollbeschäftigte Lehrkraft über einen Honorarvertrag eine AG anbieten und bezahlt werden?

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Lehrkräfte über einen Honorarvertrag auch Arbeitsgemeinschaften leiten können. Es ist aber darauf zu achten, dass der Inhalt der Arbeitsgemeinschaft nicht die eigentliche Arbeit/Dienst der Lehrkraft spiegelt. Also: Die Lehrkraft Deutsch leitet eine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der sprachlichen Kompetenz. Das ist ihr Auftrag während ihres originären Dienstgeschäfts. Daneben kann sie beispielsweise auch eine Arbeitsgemeinschaft „Nistkastenbau" leiten.

Ist es für eine große Schule mit mehreren Standorten (OSZ) möglich eine ganze Schulassistenzstelle zu beantragen?

Ja, die weitergehende Förderung von Schulassistenzen kann aus dem der Schule zugewiesenen Budget erfolgen

Können die Stunden der Lernassistenzen (Studierende) über die Verträge mit dem StSchA hinaus als Honorarvertrag erweitert werden?

Eine Erweiterung des Einsatzes von Lernassistenzen ist aus dem Chancenbudget möglich, ist aber mit der zuständigen Schulrätin/dem zuständigen Schulrat zu klären. Die Honorarverträge haben in Anlehnung an die bundesweit geltende Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten eine aktuelle Höhe von max. 556 Euro pro Monat. Die Vergütung pro Stunde liegt bei 15 Euro (unqualifiziert) bzw. 20 Euro (mit Qualifikationsnachweis) pro Stunde. Darüber hinaus müsste ein/e weitere/r Studierende/r gefunden werden oder man muss einen Arbeitsvertrag schließen.

Wie soll eine Antragsstellung erfolgen, wenn mehrere Schulen beispielsweise eine Psychologin beschäftigen wollen? Soll jede Schule individuell einen Honorarvertrag abschließen? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten?

Im Moment nur per Honorarvertrag möglich. Wir arbeiten an einer Richtlinie, um den Aufbau von multiprofessionellen Teams zum neuen Schuljahr zu ermöglichen.

Wird das Geld für die Stelle der Schulverwaltungsassistenz (20 Std./Wo) aus dem jeweiligen Schulbudget finanziert?

Nein, die Kosten für die 0,5 Vollzeiteinheit Schulassistenz werden aus der Basisausstattung übernommen, nicht aus dem Chancenbudget. Nur eine weitergehende Aufstockung der Stelle müsste von Ihnen finanziert werden.

Wir wünschen uns eine pädagogische Unterrichtshilf). Kann diese auch über das Startchancen-Programm abgerechnet werden?

Ja, das ist aus dem Chancenbudget möglich. Bitte gehen Sie ins Gespräch mit Ihrer zuständigen staatlichen Schulaufsicht.


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