Personal
Fragen und Antworten aus dem SCP-Talk mit Schulleitungen
Für das Startchancen-Programm gibt es keine neue Bearbeitungsstruktur. Im Einstiegsjahr 2024/2025 können Mittel grundsätzlich nach den üblichen Verfahren verwendet werden (Verträge mit Landespersonal über die Schulämter, Honorar- und Werkverträge analog zu Ganztag und Schulbudget).
Daher werden auch Honorarverträge wie bisher (etwa bei der Verwendung des Schulbudgets oder der Ganztagsmittel) von den Schulen konzipiert und nach formaler Prüfung durch das Schulamt geschlossen und richten sich nach den bereits jetzt gültigen Bestimmungen.
Nach der VV Honorare wird für den Abschluss von Verträgen innerhalb der Honorarstufen 1 bis 4 das vereinfachte Vergabeverfahren ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten zugelassen Die Abrechnung ist monatlich möglich. In den entsprechenden Formularen (im Anhang zur HR Schulbudget) kann der Zeitraum frei eingetragen werden; das kann ein Monat sein oder auch kürzer/länger.
> Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS)
Es wäre zu beachten, dass Sie sich mit einem Vertrag binden. Dies wird in der Regel über zehn Jahre nicht möglich sein, da Sie diesbezüglich keine Mittelsicherheit haben. Die schulischen Budgets für das Startchancen-Programm werden Ihnen nur jährlich mitgeteilt. Ehrenamtsverträge sind hiervon ausgenommen. Sofern gemeint war, dass Sie langfristige Personalverträge zum Aufbau von multiprofessionellen Teams an Ihren Schulen schließen wollen, so gedulden Sie sich bitte noch, bis die entsprechende Förderrichtlinie erlassen wurde. Auf Grundlage dieser können Sie dann Personal für einen längeren Zeitraum binden.
Es ist die Gesamtsumme zu betrachten, mindestens über ein Schulhalbjahr. Wenn eine Person also fünf Monate lang jeden Monat 250 Euro über einen Honorarvertrag für die jeweils identische Tätigkeit erhält, liegt der Vertragswert über 1.000 Euro.
Das ist von Ihrem Planungshorizont abhängig. Wenn Sie zunächst nur austesten wollen, ob das Angebot für Sie passfähig ist (z. B. für ein Schulhalbjahr) und Ihr Auftragswert unter 1.000 € netto liegen würde, wäre ein Direktauftrag möglich. Sollten Sie im Anschluss einen längerfristigen Vertrag schließen wollen und wird die Direktauftragsgrenze überschritten, müssten Sie ein Vergabeverfahren durchführen. Wenn Sie jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt wissen, dass Sie das Angebot längerfristig an Ihrer Schule ansiedeln wollen, dann müssen Sie den Auftragswert für den geplanten Zeitraum schätzen und ggf. ein Vergabeverfahren durchführen.
Wenn Sie zunächst einen auf ein Jahr befristeten Vertrag geschlossen haben, müssten Sie danach wieder von vorn beginnen (Schätzung des Auftragswertes für den neuen Vertrag, ggf. Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens).
Die Überlegungen dazu laufen. Ein Termin hierzu ist aktuell nicht bekannt (Stand Mai 2025).
Die vorläufige Haushaltsführung hat keine Auswirkung auf das Startchancen-Programm. Verträge können daher für zwei Jahre geschlossen werden. Behalten Sie dabei im Blick, dass Ihnen die Höhe des schulischen Budgets nur jährlich mitgeteilt wird.
Verträge können im Startchancen-Programm auch über das Haushaltjahr hinaus geschlossen werden.
Ja, siehe u.a. Seite 6 und 7 der
> Infos für Schulleitungen: Umsetzung des Startchancen-Programms im ersten Programmjahr (Seite 6 und 7)
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Lehrkräfte über einen Honorarvertrag auch Arbeitsgemeinschaften leiten können. Es ist aber darauf zu achten, dass der Inhalt der Arbeitsgemeinschaft nicht die eigentliche Arbeit/Dienst der Lehrkraft spiegelt. Also: Die Lehrkraft Deutsch leitet eine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der sprachlichen Kompetenz. Das ist ihr Auftrag während ihres originären Dienstgeschäfts. Daneben kann sie beispielsweise auch eine Arbeitsgemeinschaft „Nistkastenbau" leiten.
Ja, die weitergehende Förderung von Schulassistenzen kann aus dem der Schule zugewiesenen Budget erfolgen
Ja, im Schuljahr 2024/25 aber nur über Honorar- /Dienstleistungsverträge, ab Schuljahr 2025/26 über Förderrichtlinie.
> Infos für Schulleitungen: Umsetzung des Startchancen-Programms im ersten Programmjahr (Seiten 6 und 7)
Eine Erweiterung des Einsatzes von Lernassistenzen ist aus dem Chancenbudget möglich, ist aber mit der zuständigen Schulrätin/dem zuständigen Schulrat zu klären. Die Honorarverträge haben in Anlehnung an die bundesweit geltende Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten eine aktuelle Höhe von max. 556 Euro pro Monat. Die Vergütung pro Stunde liegt bei 15 Euro (unqualifiziert) bzw. 20 Euro (mit Qualifikationsnachweis) pro Stunde. Darüber hinaus müsste ein/e weitere/r Studierende/r gefunden werden oder man muss einen Arbeitsvertrag schließen.
Im Moment nur per Honorarvertrag möglich. Wir arbeiten an einer Richtlinie, um den Aufbau von multiprofessionellen Teams zum neuen Schuljahr zu ermöglichen.
Nein, die Kosten für die 0,5 Vollzeiteinheit Schulassistenz werden aus der Basisausstattung übernommen, nicht aus dem Chancenbudget. Nur eine weitergehende Aufstockung der Stelle müsste von Ihnen finanziert werden.
Ja, das ist aus dem Chancenbudget möglich. Bitte gehen Sie ins Gespräch mit Ihrer zuständigen staatlichen Schulaufsicht.