Jugendbildung und Jugendbegegnung
Jugendbildung und Jugendbegegnungen haben zum Ziel, junge Menschen durch ein breites Bildungsangebot zur Selbstbestimmung zu befähigen und ihre gesellschaftliche und ökologische Mitverantwortung erkennen zu lassen sowie ihr soziales Engagement anzuregen. Die Projekte sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, ihre Lebenssituation und geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen und dabei auf ein hohes Maß an Mitbestimmung und Mitgestaltung hinwirken. Jugendbildung und Jugendbegegnungen dienen mithin der Persönlichkeitsfindung und -entwicklung bei jungen Menschen. Sie umfassen bewusst angelegte und strukturierte Angebote und Prozesse non-formaler und informeller Bildung und sind mit der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung ein Schwerpunkt der Jugendarbeit. Sie fördern das Bewusstsein für die Mitverantwortung junger Menschen für die Entwicklung der Demokratie sowie für die Sicherung und demokratische Ausgestaltung des Friedens, der Freiheit und der sozialen Gerechtigkeit in Brandenburg, in Europa und der Welt.
Jugendbildung und Jugendbegegnungen tragen zu einem Verständnis für europäische Zusammenhänge und zu einem europäischen Bewusstsein bei, fördern die Bildung über Europa und die Begegnung mit Gleichaltrigen aus anderen (europäischen) Ländern. Ein wichtiges Anliegen ist es, mehr Jugendlichen insbesondere aus sozial benachteiligten Familien grenzüberschreitende Mobilitätserfahrungen zu ermöglichen.
Sozialpädagogische Fachkräfte sollen zudem darin unterstützt werden, ihre Arbeit europäischer zu denken und sich an der Ausgestaltung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa aktiv zu beteiligen, und die eigene Arbeit durch das gemeinsame Lernen anhand von Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen in anderen europäischen Regionen reflektieren und weiterentwickeln („Peer Learning“). Europäische und internationale Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Jugendarbeit und ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie im Land Brandenburg.
Das Land fördert die Jugendbildung und Jugendbegegnung auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg". Der Arbeitskreis der Jugendbildungsstätten im Land Brandenburg hat eine Definition „Gelungenes Lernen“ und Qualitätsmaßstäbe zur Arbeit in den Jugendbildungsstätten im Land Brandenburg erstellt.
Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben. Darüber hinaus sind auch örtlich tätige Träger der freien Jugendhilfe antragsberechtigt, die Fachkräfteprogramme im Sinne von Ziffer 5.4.8. im In- oder Ausland planen, die der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa bzw. der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Brandenburg dienen. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind spätestens acht Wochen vor Beginn des Projektes beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einzureichen.
Anträge auf Projektförderung nach Ziffer 5.4.5. sind bis zum 01.02. des Jahres zu stellen, für das die Förderung beantragt wird.
- Antrag auf Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung
- Rechtsbehelfsverzichterklärung
- Verwaltungsvorschriften Honorare
- Mittelanforderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an freie Träger (ANBest-P)
- Verwendungsnachweis (ANBest-P)
- Beleglisten zum Verwendungsnachweis (ANBest-P)
- Maßnahmen in Kooperation mit Schulen
- Sach- und Erlebnisbericht
- Statistikblatt