Kita-Pädagogik
Die individuellen Rechte der Kinder, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, ihre Lebenswelt und vor allem ihr Wohl stehen im Vordergrund. Die Gewährleistung des Kindeswohls und einer guten frühkindlichen Bildung sind zentrale Anliegen und Leitlinie für alle Entscheidungen in der Kindertagesbetreuung. Dabei rückt die Umsetzung des Bildungsauftrags immer stärker in den Vordergrund: Kitas sind Bildungsstätten mit Betreuungsauftrag für Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter.
Kita-Bildungsplan
Leitlinien für pädagogisches Handeln in Alltagssituationen in der Kindertagesbetreuung
Kinderrechte: Schutz, Beteiligung, Förderung
laut UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII, KitaG sowie Kinder- und Jugendgesetz Brandenburg
Übergang: Eingewöhnung
erfolgreicher Start in die erste außerfamiliäre Betreuung, die Kindertagesbetreuung
Übergang Kindertagesbetreuung – Grundschule
Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule, GOrbiKs I und II