Kita-Pädagogik

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Die individuellen Rechte der Kinder, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, ihre Lebenswelt und vor allem ihr Wohl stehen im Vordergrund. Die Gewährleistung des Kindeswohls und einer guten frühkindlichen Bildung sind zentrale Anliegen und Leitlinie für alle Entscheidungen in der Kindertagesbetreuung. Dabei rückt die Umsetzung des Bildungsauftrags immer stärker in den Vordergrund: Kitas sind Bildungsstätten mit Betreuungsauftrag für Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter.

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Kita-Bildungsplan

Leitlinien für pädagogisches Handeln in Alltagssituationen in der Kindertagesbetreuung


Kinderrechte@AdobeStock_Alla

Kinderrechte: Schutz, Beteiligung, Förderung

laut UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII, KitaG sowie Kinder- und Jugendgesetz Brandenburg


Übergang Eingewöhnung©AdobeStock_bluedesign

Übergang: Eingewöhnung

erfolgreicher Start in die erste außerfamiliäre Betreuung, die Kindertagesbetreuung


Übergang Kindertagesbetreuung Grundschule©AdobeStock_nimito

Übergang Kindertagesbetreuung – Grundschule

Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule,  GOrbiKs I und II



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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