Kita-Pädagogik
Angebote der Kindertagesbetreuung erfüllen einen eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.
Die Bildungsarbeit der Kindertagesbetreuung unterstützt die natürliche Neugier der Kinder, fordert ihre eigenaktiven Bildungsprozesse heraus, greift die Themen der Kinder auf und erweitert sie. Die individuellen Rechte der Kinder, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, ihre Lebenswelt und vor allem ihr Wohl stehen dabei im Vordergrund. Kindertagesbetreuung ergänzt und unterstützt die Erziehung in der Familie und ermöglicht den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus.
Diese Aufgaben können in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege oder in anderen bedarfsgerechten Angeboten wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen und Spielkreisen umgesetzt werden. Integrierte Angebote von Schule und Kindertagesbetreuung (Hort) verbinden die Bildungs-, Freizeit- und Spielangebote beider Einrichtungen und fassen sie zu einem ganzheitlichen, an den Lebenssituationen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder orientierten Ganztagsangebot zusammen.
Kita-Bildungsplan
Leitlinien für pädagogisches Handeln in Alltagssituationen in der Kindertagesbetreuung
Kinderrechte: Schutz, Beteiligung, Förderung
laut UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII, KitaG sowie Kinder- und Jugendgesetz Brandenburg
Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Betreuung in einer Regelkita, Integrations-Kita oder einer spezialisierten Einrichtung.
Hort – Ganztag
Anschlussfähighkeit der Bildungsarbeit in Grundschule und Hort
Übergang: Eingewöhnung
erfolgreicher Start in die erste außerfamiliäre Betreuung, die Kindertagesbetreuung
Übergang Kindertagesbetreuung – Grundschule
Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule, GOrbiKs I und II
Beobachtung und Dokumentation
Meilensteine der Sprachentwicklung