Schulentwicklungsplanung
Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten: Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Die Schulentwicklungsplanung stellt eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg dar.
Um im gesamten Land Brandenburg ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot vorhalten zu können, ist die Bestandsaufnahme der aktuellen schulrelevanten Gegebenheiten vor Ort sowie die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung notwendig. Dies erfolgt im Land Brandenburg im Rahmen der Erstellung von Schulentwicklungsplänen, die auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgelegt sind und ein zentrales Element der Schulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg darstellen.
Dafür ist eine Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Schulträgern und den benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten erforderlich. Damit ein Schulentwicklungsplan im Land Brandenburg Gültigkeit erlangt, bedarf es der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Im Zuge der Erstellung der Schulentwicklungspläne wirken die kommunale Ebene und die Landesebene gemeinsam auf eine tragfähige und zweckentsprechende Schulentwicklungsplanung hin. Angesichts der demografischen Entwicklung kommt der Schulentwicklungsplanung, die neben der Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten vor Ort auch landesplanerische Komponenten berücksichtigt, eine zentrale Rolle zu. Speziell in einem Flächenland wie Brandenburg, in welchem die regionalen Voraussetzungen zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen z. B. in Anbetracht der Verschiedenheiten zwischen ländlichem und städtischem Raum sehr unterschiedlich sind, ist eine fundierte Schulentwicklungsplanung von besonderer Bedeutung.
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