Förderung der Personalkosten
Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit finanziellen Mitteln aus dem „Programm zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ mit dem Ziel der
- Absicherung stabiler Beschäftigungsverhältnisse mit sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
- Einführung einer Jugendhilfeplanung in diesen Handlungsfeldern unter Beteiligung der freien Träger,
- Fachlichkeit durch Professionalisierung sowie
- Einführung von Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Die Jugendämter setzen die Mittel entsprechend der eigenen Jugendhilfeplanung für Träger und Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet ein, die Antragstellung läuft über die Jugendämter. Die überwiegende Anzahl der so geförderten Stellen ist bei freien Trägern der Jugendhilfe angesiedelt. Das Personalkostenförderprogramm hat verschiedene Förderperioden durchlaufen.
Die im Rahmen des Personalkostenförderprogramms beschäftigten Fachkräfte füllen einen Sachbericht für das jeweils zurückliegende Haushaltsjahr aus. Dieser Bericht dient dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Wirkungskontrolle des Programms, den Jugendämtern darüber hinaus zur Planung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Nach dem Versenden des Sachberichtes erscheint ein Link, über diesen Link kann der Sachberichtsbogen ausgedruckt werden.
> Sachbericht zum Personalkostenförderprogramm (passwortgeschützt)