Jugendverbandsarbeit

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„In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten" – so steht es in § 12 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe.

Der Landesjugendring Brandenburg e.V. (LJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der brandenburgweit tätigen Jugendverbände. Ihm gehören 32 Jugendverbände sowie 9 Stadt- und Kreisjugendringe an, er arbeitet unparteilich und überkonfessionell. Der Schwerpunkt der Arbeit des Landesjugendrings Brandenburg e.V. ist die jugendpolitische Interessenvertretung gegenüber der Politik. Der Landesjugendring ist für seine Mitgliedsorganisationen mit der Aufgabe einer Zentralstelle zur Weitergabe von öffentlichen Mitteln betraut. Die im Landeshaushalt für die Förderung der Jugendverbandsarbeit vorgesehenen Mittel werden durch den Landesjugendring bei den zuständigen Behörden, so auch beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (vor allem für die außerschulische Bildung), beantragt und auf der Grundlage von Beschlüssen der Gremien an die Mitgliedsorganisationen verteilt. Ein Kompetenzteam des Landesjugendrings berät seine Mitgliedsorganisationen und unterstützt die Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit.


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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