Bundesinvestitionsprogramm 2020 – 2021

roter Pfeil: Bundesinvestitionsprogramm 2020-21©MBJS

Für Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung (Altersbereich: Kinder unter sechs Jahren) hat der Bund mit dem „Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes“ vom 14.Juni 2020 den Ländern kurzfristig zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Für das Land Brandenburg stehen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt rund 28 Millionen Euro bereit (5. Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“). Mit diesen Mitteln sollen insgesamt ca. 2.500 neue Kita-Plätze entstehen.

Die Förderrichtlinie wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig mit Maßnahmen bewilligt. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 vollständig abzuschließen. Die Mittel können noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Verwendungsnachweise sind bei der ILB bis zum 30. Juni 2024 zu legen.

Fragen zur Richtlinie beantwortet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter 0331 – 660 611 38.


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