Raumprogrammempfehlungen

Ein leerer Unterrichtsraum in der Schule

Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten, für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt somit beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Beim Bau von Schulen, allgemein öffentliche Bauten, sind grundsätzlich bestimmte baurechtliche Anforderungen zu beachten, die u. a. in der Brandenburgischen Bauordnung und der Schulbau-Richtlinie festgelegt werden. In dieser Richtlinie sind vor allem sicherheitsrelevante Aspekte geregelt. Zusätzlich existiert eine Vielzahl an technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen, die weitere schulbaulich relevante Aspekte regeln. Deren Überprüfung obliegt der Bauaufsicht.

Das Bildungsministerium kann Empfehlungen über den Umfang und die Ausgestaltung der Schulgebäude und Schulanlagen (Raumprogramm) herausgeben. Im Land Brandenburg wurden keine verbindlichen Raumprogramme für den Schulbau erlassen, sondern sogenannte Raumprogrammempfehlungen für alle Schulformen erarbeitet, die den Schulträgern und Planungsbüros zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule zu entwickeln. In diesem Zusammenhang dienen die Raumprogrammempfehlungen des Bildungsministeriums als Planungshilfe. Zentrales Ziel der Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die Schaffung eines modernen und flexiblen Planungsrahmens für den Schulbau in Brandenburg. Die Raumprogrammempfehlungen wurden daher als sogenannte Musterflächenprogramme entwickelt, um bereits bei der Planung sowohl lokale als auch schulspezifische Besonderheiten und Konzepte berücksichtigen zu können und nicht erforderliche Vorfestlegungen zu vermeiden. Es soll ermöglicht werden, dass zeitgemäße Unterrichtsmethoden, wie selbstorganisiertes Lernen in kleinen Gruppen, höhere Praxisanteile, fächer- und jahrgangsübergreifender Unterricht, Individualisierung, Ganztagsbeschulung, gemeinsames Lernen sowie das Lernen und Lehren in der digitalen Welt je nach Ausrichtung und Profilierung der Schule umgesetzt werden können. Die neuen Musterflächenprogramme verzichten daher bewusst auf Detailvorgaben und bieten den Rahmen, um den Ansprüchen moderner Didaktik gerecht zu werden.


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