Schulbudget
Mit dem 1. Februar 2024 hat das Land Brandenburg für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 ein Schulbudget eingeführt. Die Schulen können über diese Finanzmittel unter bestimmten Rahmenbedingungen frei verfügen. Grundlage für die Höhe des Budgets je Schule ist ein schulscharfer Sozialindex, den das Bildungsministerium für seine Programme entwickelt hat. Das Schulbudget ist ein Modellprojekt, dass das MBJS aus eigener Kraft umsetzt.
Das Schulbudget enthält Finanzmittel, die den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in unterschiedlicher Höhe auf Basis eines Sozialindex des MBJS zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen können darüber außerunterrichtliche Angebote sowie unterrichtsunterstützende und unterrichtsergänzende Maßnahmen finanzieren. Der Schwerpunkt soll auf Maßnahmen zur Entwicklung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler liegen. Einen weiteren Schwerpunkt soll die emotional-soziale Förderung bilden.
Erfahrungen mit eigenen Budgets konnten die Schulen bereits innerhalb des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ sammeln. Es legte den Fokus auf den Abbau von Lernrückständen und lief mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 aus. Weil diese zusätzliche Möglichkeit zur Förderung von Schülerinnen und Schülern von den Schulen gut angenommen wurde, sollen zunächst in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 modellhaft alle öffentlichen Schulen über ein Schulbudget verfügen können. Beginn war am 1. Februar 2024. Im halben Schuljahr 2023/24 stand ein Gesamtbudget über rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, im Schuljahr 2024/25 sind es 3,6 Millionen Euro.
Für Grund- und weiterführende Schulen wird das Schulbudget anhand des Sozialindex berechnet, für Förderschulen und Oberstufenzentren (OSZ) wird es als Pauschale ausgereicht. Das Schulbudget gibt es in folgenden Kategorien:
Schulbudgets für Brandenburgs Schulen in öffentlicher Trägerschaft in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 |
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Schulform |
Kategorien |
Budget in Euro |
Allgemeinbildende Schulen |
I |
3.000 |
II |
4.000 |
|
III |
6.000 |
|
IV |
7.000 |
|
Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt |
Pauschale |
7.000 |
weitere Förderschulen |
Pauschale |
5.000 |
Oberstufenzentren |
Pauschale |
5.000 |
Das Schulbudget darf nicht für die Einstellung von Lehrkräften, für das Erteilen von Unterricht oder für den Einsatz als Zweitkraft im Unterricht verwendet werden.
Ausgeschlossen sind zudem Zwecke, die nicht von der Finanzierungsverpflichtung des Landes gedeckt sind. Dazu gehören vor allem Aufgaben, die in der Kernverantwortung der Schulträger liegen, zum Beispiel die Betreuung/Wartung der IT-Ausstattung oder der Einsatz von Personal wie Hausmeistern oder Schulsekretariat.
Das Schulbudget darf auch nicht eingesetzt werden für: Schulfahrten, individuelle Nachhilfe, reine Aufsichtstätigkeiten, Lehrkräften obliegende Aufgaben oder berufsbegleitende Fortbildungen.
Das MBJS ermittelt die schulspezifischen Budgets. Die staatlichen Schulämter erhalten die Mittel für die Schulen und teilen ihnen die Höhe des jeweiligen Budgets mit. Über Grundsätze für das außerunterrichtliche Angebot der Schule entscheidet die Schulkonferenz. Die Schulen stimmen mit ihren Kooperationspartnern Verträge über die Durchführung unterrichtsergänzender und unterrichtsunterstützender Maßnahmen ab und legen anschließend die Entwürfe der Verträge dem staatlichen Schulamt zur Prüfung vor. Die Schulleitung unterzeichnet die Verträge und ist verantwortlich für die Abrechnung der Leistung und die Einhaltung des Budgets. Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die staatlichen Schulämter.