Säule I – Investitionen
Fragen und Antworten aus dem SCP-Talk mit Schulleitungen
Inwiefern haben wir einen Einfluss auf die Ausgaben aus der Säule I? Ziel ist es für unsere Schule; ein Gesamtkonzept zu entwickeln, deshalb wäre es wichtig zu wissen, was für Säule I zur Verfügung steht.
Genaue Angaben können erst nach Vorliegen der Richtlinie bzw. Festlegung des Verteilungsschlüssels folgen. Der Gesamtbetrag für Säule I beträgt 119,7 Mio Euro für alle 110 Schulen. Die Höhe für jede einzelne Schule wird mit der Förderrichtlinie festsehen. Unabhängig von einer bestimmten Fördersumme ist allerdings eine frühzeitige Abstimmung mit ST und Schulgemeinschaft, was gebaut und/oder als lernförderliche Ausstattung angeschafft werden könnte, sehr hilfreich. Auch viele Schulträger haben signalisiert, dass sie sich eine Abstimmung mit den Schulen wünschen.
Wann wird die Förderrichtlinie für die Säule I veröffentlicht?
Voraussichtlich bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025 (Stand Mai 2025).
Wann stehen die Gelder für Säule I fest? Wer entscheidet, was ich anschaffen darf? Wie sieht es mit Folgekosten für Anschaffungen im Anlagevermögen aus?
Voraussichtlich zum Ende des ersten Halbjahres 2025 (Stand Mai 2025). Die Investivmaßnahmen (Baumaßnahmen/Anschaffungen) müssen den Zielsetzungen des Startchancen-Programms entsprechen und sind zwischen Schulträger und Schule abzustimmen. Folgekosten sind – soweit nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt (z.B. Kostenübernahme durch den Schulträger nach dem Schulgesetz) oder durch weitergehende Fördermittel des Startchancen-Programms abgedeckt – durch den Schulträger zu übernehmen.
Kann ein Schulträger die Kooperation zu Säule I ablehnen?
Eine Abstimmung zwischen Schule und Schulträger ist begrüßenswert und sollte im Sinne des Startchancen-Programms unbedingt erfolgen. Jedoch ist es keine Fördervoraussetzung. Gern können Sie sich zum Thema direkt an das Funktionspostfach Startchancen-Programm@mbjs.brandenburg.de wenden. Dann würden wir den direkten Kontakt zum Schulträger suchen und entsprechend beraten. Allerdings ist das Startchancen-Programm auf zehn Jahre ausgelegt, also hat auch der Schulträger noch etwas Zeit.