Fach- und Praxisberatung

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Die Fach- und Praxisberatung für Kindertagessstätten umfasst im Land Brandenburg die allgemeine Fach- und Praxisberatung sowie die Fach- und Praxisberatung mit dem Schwerpunkt Sprache.

Allgemeine Fach- und Praxisberatung

Die allgemeine Fach- und Praxisberatung hat sich in ihrer Funktion der fachlichen Beratung und Koordinierung als eine wichtige Säule im Bereich der Qualitätsentwicklung, -sicherung und -steuerung im Land Brandenburg flächendeckend etabliert. Das Jugendministerium (MBJS) gewährt eine maximale Förderung in Höhe von 3.000 Euro pro Stelle pro Jahr unter der Voraussetzung, dass die Fach- und Praxisberaterinnen und -Praxisberater mindestens 32 bis 39 Stunden wöchentlich für die Tätigkeit der allgemeinen Fach- und Praxisberatung beschäftigt sind. Die Förderung von Fachkräften, die weniger als 32 Stunden beschäftigt und/oder nur teilweise mit Aufgaben der allgemeinen Fach- und Praxisberatung beauftragt sind, erfolgt anteilmäßig, mindestens jedoch mit einer Fördersumme von 500 Euro.

Die Fördersumme gilt als Mitfinanzierung der Personal- und Sachkosten der allgemeinen Fach- und Praxisberatung für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg (gemäß § 10 Abs. 4 des KitaG), um die Träger der öffentlichen und freien Träger sowie die Träger der Einrichtungen bei der Aufrechterhaltung sowie Weiterentwicklung der beruflichen Eignung der Mitarbeitenden zu unterstützen. Auch die allgemeine Fach- und Praxisberatung im Bereich der Kindertagespflege wird vom Land Brandenburg gefördert (gemäß § 42 des KitaG), um sowohl die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei zu unterstützen, Kindertagespflegepersonen adäquat fachlich zu beraten und in ihrer pädagogischen Arbeit zu begleiten. Fördervoraussetzung ist, dass die Fachkraft eine für den Kindertagesstättenbereich einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung besitzt.

Antragsberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freie Träger der Jugendhilfe, die allgemeine pädagogische Fach- und Praxisberaterinnen und -berater beschäftigen und die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Der Nachweis über den Umfang der von den Fachkräften erbrachten allgemeinen Fach- und Praxisberatung kann z.B. durch Auszüge aus Stellenplänen, Stellen- und/oder Arbeitsplatzbescheibungen u.ä. erfolgen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die Träger der Maßnahme in den Vorjahren bereits gefördert wurden und der bzw. die Fach- und Praxisberaterinnen oder -berater mit demselben Stundenumfang weiterhin für die Aufgabe eingesetzt werden. Die Zuwendung wird in Form eines Festbetrages zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten bewilligt. Zuwendungsfähige Gesamtkosten sind die Ausgaben, die dem Träger der Maßnahme für die allgemeine Fach- und Praxisberatung entstehen. Generell erfolgt die Bewilligung einer Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Das Jugendministerium (MBJS) fördert die allgemeine Fach- und Praxisberatung als Teil des Praxisunterstützungssystems im Bereich der Kindertagesbetreuung bereits seit Mitte der 1990er Jahre. Die Qualifizierungsmaßnahmen für Fach- und Praxisberatung im Rahmen des Projekts „Impulse aus Brandenburg“ bildeten zu Beginn der 1990er Jahre den Grundpfeiler für den Aufbau eines gut funktionierenden Praxisunterstützungssystems und wurden auch von anderen Bundesländern übernommenen.

Fach- und Praxisberatung mit dem Schwerpunkt Sprache

Das Jugendministerium (MBJS) fördert zudem die Unterstützung der Sprachentwicklung in der Kindertagesbetreuung durch die Fach- und Praxisberatung mit dem Schwerpunkt Sprache im Setting Kita. Im Kern geht es dabei um die Entwicklung der personalen Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte in Bezug auf die sprachliche Bildung und Förderung in Angeboten der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Dies soll vor allem durch eine direkte Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte an ihrem Arbeitsplatz und den Aufbau regionaler Unterstützungsstrukturen geschehen. Ziel ist die Multiplikation von Fachwissen und Expertise, indem die auf Sprache spezialisierte Fach- und Praxisberatung anfragende Einrichtungen der Kindertagesbetreuung berät und begleitet.

Die Förderungen erfolgen auf Antrag an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in allen Landkreisen/kreisfreien Städten des Landes Brandenburg. Die Verteilung der Fördermittel an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in Anlehnung an den in § 16 Abs. 6 KitaG vorgesehenen bewährten Maßstab zur Verteilung der Mittel zur Sprachförderung (je 50 Prozent nach Anzahl der belegten Plätze und 50 Prozent der Anzahl der Kinder mit niedrigem Sozialstatus). Die dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zustehenden Finanzmittel werden zur Mitfinanzierung entstehender Personal- und Sachkosten gewährt. Jede volle Stelle wird mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von 74.900 Euro gefördert. Die Weitergabe der Fördermittel an Dritte darf zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erfolgen. Auch hier erfolgt die Bewilligung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.


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