Sonstiges

Fragen und Antworten aus dem SCP-Talk mit Schulleitungen

Bei der KickOff-Veranstaltung wurde bereits nachgefragt: Was ist das Messinstrument zur Feststellung der Mindeststandards in Deutsch und Mathematik? Dies ist notwendig zu wissen, damit das klar definierte Ziel abgerechnet werden kann. Unbedingt: Auch bereits im Sinne der Prozessplanung wichtig. Außerdem: Die Vergleichsgruppe ist in zehn Jahren eine andere.
Bundesweit werden an insgesamt 300 Startchancen-Schulen (150 Grundschulen, 150 weiterführende Schulen) Querschnittserhebungen in den Jahrgangsstufen 4 und 9 im Abstand von drei Jahren durchgeführt, beginnend mit der Linie-Null-Messung im 1. Quartal 2026. Datenbasis für diese Erhebungen bilden die IQB-Bildungstrends Mathematik und Deutsch, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie Elternbefragungen. Für Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Schulen gibt es keine spezifisch entwickelten Messverfahren, die für die Evaluationsziele des Startchancen-Programms  geeignet wären, um eine Vergleichbarkeit zu den IQB-Bildungstrends herzustellen.

Zur Evaluation des Startchancen-Programms
Das Evaluationskonsortium wird von infas koordiniert. An allen Startchancen-Schulen werden als Kontexterhebungen jährliche online-Schulleitungsbefragungen durchgeführt, zu folgenden Themen:

  • Teilnahme an weiteren Programmen neben dem Startchancen-Programm
  • besondere Herausforderungen an der Schule
  • Kooperationsbeziehungen mit dem Sozialraum
  • Stand der Umsetzung im Startchancen-Programm
  • wahrgenommene Unterstützung (Land, Schulaufsicht, Kommune, wissenschaftliche Begleitung)

Müssen alle Maßnahmen durch die Schulkonferenz bestätigt werden?
Sprechen Sie mit der/dem Vorsitzenden der Schulkonferenz und verständigen Sie sich hierzu, wie weit und tief das Gremium eingebunden werden will. Wir empfehlen, dass Sie die Schulkonferenz über das große schulische Konzept und seine beispielhafte Umsetzung in Kenntnis setzen. Verabreden Sie gleichfalls einen zeitlichen Rhythmus über die Information gegenüber dem Gremium zur Umsetzung des Programms an Ihrer Schule.

Sind für Schulleitungen Anrechnungsstunden zur Umsetzung des Startchancen-Programms geplant? Als Schulleiterin bin ich mit den täglichen Schulleitungsaufgaben bereits ausgelastet. Und mit 14 Lehrerwochenstunden auch im Fachunterricht (hauptsächlich im Fach Englisch) in Klasse 5/6 eingesetzt. Dieser sollte ja auch nicht wegfallen.   
Nein, es sind keine Abminderungsstunden vorgesehen. Sie erhalten als Startchancen-Programm-Schule 0,5 VZE Schulassistenz zu Ihrer Unterstützung und Entlastung.

Habe ich es richtig verstanden, dass im Programm "Kinder in Bewegung" alle Startchancen-Programm-Schulen ein Angebot pro Woche zusätzlich zum Startchancen-Programm gefördert bekommen?
Ja, für das Programm „Kinder in Bewegung“ wurden außerhalb des jeweiligen Schulbudgets finanzielle Mittel eingeplant. Diese können auch für weitere, zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote des organisierten Sports genutzt werden. An jeder Startchancen-Programm-Schule wird ein zusätzliches, angeleitetes Bewegungsangebot pro Woche/Jahrgangsstufe angestrebt. Mindestens ein Angebot muss sich dabei an die Zielgruppe von Schülern mit motorischen Defiziten und psychosozialen Auffälligkeiten richten. Angebote für besonders talentierte Schüler sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Das Programm „Kinder in Bewegung“ soll möglichst an jeder Startchancen-Programm-Schule realisiert werden. Die Teilnahme mit einem Tandem (Sportlehrkraft/Trainer) wird aus dem Programm „Sport-und Bewegungsförderung an Startchancen-Programm-Schulen“ ab dem Schuljahr 2025/26 finanziert, ohne das jeweilige Schulbudget zu belasten. Weitere Tandems und Bewegungsangebote aus dem Kooperationsprogramm „Kinder in Bewegung“ sind möglich und erwünscht, müssen dann aber aus dem jeweiligen Startchancen-Programm-Schulbudget finanziert werden.

Antragstellung und Finanzierung für Startchancen-Schulen, die neu am Kooperationsprogramm „Kinder in Bewegung“ (KiB-SCP) bis zum Schuljahresende teilnehmen möchten (Vgl. E-Mail des Referates 16 MBJS vom 26.02.2025): Die Antragstellung und Abrechnung soll nach den Vorgaben der Handreichung Schulbudget erfolgen. Bei Überschreitung des Vergabewertes von 1.000 Euro /Jahr ist ein Vergabeverfahren durchzuführen.
> Handreichung Schulbudget

Folgender Weg ist demnach von den Startchancen-Programm-Schulen bis zum Ende dieses Schuljahres zu beschreiten:

  1. Erstellung einer Leistungsbeschreibung
  2. Suche nach und anschreiben von mindestens drei geeigneten Anbietern
  3. Einhalten einer 14-tägigen Wartefrist
  4. Dienstvertrag mit dem durch die Schule ausgewählten Anbieter vorbereiten
  5. Dienstvertrag ohne Unterschrift zur Prüfung an staatliches Schulamt senden, Prüfung und Freigabe abwarten
  6. Auswahlvermerk zur Prüfung an staatliches Schulamt senden, Prüfung und Freigabe abwarten
  7. Nach Prüfung und Freigabe den Dienstvertrag und das Abrechnungsformular an den Kooperationspartner Märkischen Turnerbund (MTB) senden.
    Die Suche des MTB nach qualifizierten Vereinstrainer/Übungsleitung startet, um eine Tandembildung (Sportlehrkraft/Trainer) zu realisieren. Kontaktaufnahme Schule/Sportlehrkraft-Trainer/Sportverein. Auswahl der Schüler über die Schule, Information und Einverständnis der Eltern einholen. Start des wöchentlichen, zielgruppenspezifischen Bewegungsangebotes.

Abrechnung:

  1. Der Märkischen Turnerbund sendet das ausgefüllte Abrechnungsformular zum Schuljahresende an die Schule. Die Schule zeichnet sachlich und rechnerisch richtig und sendet das Formular an das staatliche Schulamt zur weiteren Bearbeitung und Zahlbarmachung an den Märkischen Turnerbund.

PC/Laptop für Schulassistenz: Wann bekommt die Schulassistenz ein mobiles Endgerät durch das MBJS, wenn der Schulträger keins zur Verfügung stellen kann? Ich hatte als Schulleiterin im Schulamt Cottbus nachgefragt. Die Mitarbeiterin hatte die Anfrage an das MBJS weitergegeben. Am 01.04.25 wird die Schulassistenz ihre Arbeit aufnehmen.
Zurzeit noch in Klärung (Stand: Mai 2025).

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