Kompensatorische Sprachförderung (KSJE)
Mit dem Landesprogramm „Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung“ (KSJE) fördert das Land die additive Sprachförderung in allen Kitas des Landes Brandenburg. Alle Kitas im Land Brandenburg sind verpflichtet, die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung durchzuführen sowie dafür jeweils mindestens eine Fachkraft in ihrer Einrichtung vorzuhalten bzw. qualifizieren zu lassen. Die Qualifizierung für das Land Brandenburg übernimmt das Berliner Institut für Frühpädagogik e. V. (BIfF). Die notwendige(n) Fortbildung(en) und Reflexionstreffen werden regelmäßig angeboten und sind für die Fachkräfte kostenfrei.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein mehrstufiges Verfahren der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Dieses Verfahren wird durch § 37 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) in Verbindung mit § 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG) sowie SprachfestFörderverordnung (SfFV) geregelt.
Erste Stufe
In der ersten Stufe wird in der Kita oder der Kindertagespflege für alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag jährlich das Beobachtungsinstrument „Meilensteine der Sprachentwicklung“ angewandt. Einige Einrichtungen benutzen auch andere Verfahren zur Beobachtung. Dabei werden Kinder identifiziert, bei denen sich Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung andeuten. Ausgehend davon können Pädagoginnen und Pädagogen Angebote der alltagsintegrierten Sprachförderung planen und durchführen.
Zweite Stufe
Im Jahr vor der Einschulung wird in einer zweiten Stufe das Instrument „Sprachscreening für das Vorschulalter“ (SSV) oder bis 31. Juli 2027 der Kindersprachtest für das Vorschulalter“ (KISTE) angewendet, wenn ein Verdacht auf einen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die sprachliche Entwicklung besteht. Beide Verfahren grenzen o.g. Unterstützungsbedarf diagnostisch ein und ermöglichen dadurch Rückschlüsse auf den konkreten Förderbedarf in der sprachlichen Entwicklung eines Kindes.
Dritte Stufe
In der dritten Stufe nehmen alle Kinder, bei denen sich mittels Anwendung des SSV bzw. der KISTE Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung bestätigt haben, im Vorschuljahr am Programm zur kompensatorischen Sprachförderung „Handlung und Sprache“ teil. Dieses wird in der Kita umgesetzt.
Auch für Kinder, die nicht in einer Kita betreut werden, ist das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung verpflichtend. Ihre Eltern können in der Gemeinde, bei der Fach- und Praxisberatung des örtlichen Jugendamtes oder auch in der zuständigen Grundschule Informationen erhalten, welche Kita das Verfahren durchführt.