Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit richtet sich an eine spezielle Zielgruppe: Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert berufs- und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe.
Angebote der Jugendsozialarbeit sind u.a.:
- sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen,
- verschiedene Formen des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens und
- Sozialarbeit an Schulen.
Weitere Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an verschiedene Zielgruppen:
- Straßensozialarbeit/mobile Jugendsozialarbeit richtet sich an rechtsorientierte und/oder gewaltbereite Jugendliche,
- soziale Gruppenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, Unterbringung von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe zur Vermeidung von Untersuchungshaft u.a. richten sich an straffällig gewordene Jugendliche.
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe in der EU-Förderperiode 2021-2027
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung des Programms Projekte Schule/Jugendhilfe 2030 in der EU-Förderperiode 2021-2027
- Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII § 13 – Jugendsozialarbeit