Kitas mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten
Sorben und Wenden haben über Jahrhunderte die Geschichte der Lausitz und Deutschlands geprägt. Dazu gehört auch die eigene Sprache, die eine hohe Relevanz für die Identität und kulturelle Entwicklung hat. Die Verfassung des Landes Brandenburg garantiert das Recht des sorbischen/wendischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität (Verfassung des Landes Brandenburg, Art. 25 Abs. 1) und auf Bewahrung, Förderung und Vermittlung seiner Sprache und Kultur in Schulen und Kindertagesstätten (Art. 25 Abs. 3). Die Kindertagesstätten im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet haben die Aufgabe, die Vermittlung und Pflege der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur zu gewährleisten (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 KitaG).
Für die Förderung von sorbisch/wendischen Bildungsangeboten in Kindertagesstätten stellt das Jugendministerium (MBJS) Mittel im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung von Kindertagesstätten mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten (Richtlinie) zur Verfügung. Dafür steht eine Pauschale in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr pro Kindertagesstätte zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Landkreise Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz mit angestammtem sorbischem/wendischem Siedlungsgebiet. Die Zuwendungsempfänger leiten die Zuwendungen an die Träger der geförderten Kindertagesstätten weiter. Das Land Brandenburg stellt diese zusätzliche Förderung zur Verfügung, um den höheren Aufwand für Personal, Qualifizierung und Sachmittel für die örtlichen Träger von Kitas mit Angeboten in niedersorbischer Sprache auszugleichen.
Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Landesprogramm ist ein Konzept für jede Kita, wie Kinder und ihre Familien für Angebote der sorbisch/wendischen Sprachvermittlung auch über die Kita hinaus begeistert werden, wie auch Kinder, die nicht die Sprache lernen, an sorbisch/wendischen Angeboten teilhaben und wie die Eltern in die Sprach- und Kulturvermittlung einbezogen werden.
Über die Möglichkeiten der Förderung von Sprach- und Kulturpflege in Kitas und Schulen ist das MBJS im ständigem Austausch mit der Domowina und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag.
Derzeit werden folgende 18 Kindertagesstätten gefördert (Stand: 28.02.2025):
Einrichtung | Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt) |
Gesundheitskita „Spreewald Lutki“ | Burg (Spree-Neiße) |
Kinder- und Lernhaus „Lipa“ | Burg (Spree-Neiße) |
Kita „Vier Jahreszeiten“ | Dissen-Striesow (Spree-Neiße) |
Kita „Lutki“ | Jänschwalde-Ost (Spree-Neiße) |
Kita „Regenbogen“ | Drachhausen (Spree-Neiße) |
Kita „Im Zeichen der Linde“ | Heinersbrück (Spree-Neiße) |
Kita „Spatzennest – Tauer“ | Tauer (Spree-Neiße) |
Kita „Graustein“ | Spremberg (Spree-Neiße) |
Kita „Pusteblume“ | Werben (Spree-Neiße) |
Kita „Sonnenschein“ | Trebendorf (Spree Neiße) |
Kita „Villa Kunterbunt“ | Cottbus (Cottbus) |
Kita „Mato Rizo“ | Cottbus (Cottbus) |
Hort „Njewjerica“ | Cottbus (Cottbus) |
Kita „Spreewaldspatzen“ | Neuzauche (Dahme-Spreewald) |
Kita „Sonnenkäfer“ | Vetschau (Oberspreewald-Lausitz) |
Kita „Marjana Domaskojc“ | Raddusch (Oberspreewald-Lausitz) |
Kita „Vielfalter“ | Vetschau (Oberspreewald-Lausitz |
- Richtlinie zur Förderung von Kindertagesstätten mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten (RL Sorben/Wenden 2024/2025) vom 17.01.2024
- Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 25 Abs. 1)
- Kindertagesstättengesetz (Kita-G) § 3 Abs. 2 Nr. 5
- Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz)