Zugang Minderjähriger zu elektronischen Medien

Zugang zu elektronischen Medien@AdobeStock_Melinda Fawver

Eine zeitgemäße digitale Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Mitsprache und Teilhabe in einer sich zunehmend digitalisierenden Gesellschaft. Auch Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung u.ä. sind auf die Möglichkeit angewiesen, auch in ihren Einrichtungen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um sich sicher und gut informiert in der Lebens- und Arbeitswelt von heute und morgen bewegen zu können. Der digitale Lebensraum für Kinder und Jugendliche ist dabei kein gesonderter Lebensraum, deshalb braucht es in den stationären Einrichtungen durchgehende pädagogische Medien und Schutzkonzepte sowie für die Begleitung und Unterstützung entsprechend qualifiziertes Personal.        

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen einen entwicklungsangemessenen Zugang zu elektronischen Medien für Kinder und Jugendliche fördern (§ 15 Abs. 3 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz. Gewähren Träger der Jugendhilfe, also auch Träger von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, von Wohnheimen und Internaten Kindern und Jugendlichen Zugang zu elektronischen Medien, haben sie zu gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen ausschließlich Zugang zu entwicklungsangemessenen Inhalten haben. Sie haben zu gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen befähigt werden, Gefährdungen zu erkennen.

Das Land Brandenburg hat im Rahmen eines Programmes (Zeitraum 2019 bis 2023) Einrichtungsträger bei der Ausstattung (teil-)stationärer Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit digitaler Technik mit unterstützt. Parallel dazu wurden medienpädagogische Fortbildungsangebote für das pädagogische Personal der Einrichtungen entwickelt und die Inanspruchnahme von Beratung durch die Träger bei der Fortschreibung ihrer Konzeptionen unter medienpädagogischen Gesichtspunkten gefördert. Im Verlauf des Programmes haben Träger von Einrichtungen Beratungsangebote zur Entwicklung von Fachkonzepten in Anspruch genommen, die die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen, die Aufsichtspflicht der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte sowie die Verantwortung der Einrichtungsträger ausreichend fachlich untersetzen. Die betreuenden Fachkräfte haben zudem die Möglichkeit erhalten, sich medienpädagogisch fortzubilden. Das Ausstattungsprogramm wurde erfolgreich beendet.

Medienpädagogische Zusatzqualifikation für Fachkräfte der (teil-)stationären Jugendhilfe

Berufsbegleitende Fortbildung des Landesfachverbandes Medienbildung Brandenburg e.V. in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) und dem Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg (AKJS) e.V. Im Rahmen der Zusatzqualifikation wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung erworben.

Weitere Informationen finden sich hier.


Über „DigiPäd 24/7“

Das Projekt „24/7 – Pädagogik – digital: Gelingende Digitalisierung in Heimen und Internaten“ (DigiPäd 24/7) wurde an der TH Köln von Prof. Dr. Angela Tillmann und André Weßel vom Institut für Medienforschung und Medienpädagogik sowie von Prof. Dr. Julia Zinsmeister vom Institut für Soziales Recht geleitet und durchgeführt. Projektpartner war das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim. Das Projekt wurde im Rahmen der Richtlinie zur Förderung und Forschung zu „Digitalisierung im Bildungsbereich – Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren gefördert.

Handlungsempfehlungen und ergänzende Rechtsinformationen

  • Die Handlungsempfehlungen des Projekts und ergänzende Rechtsinformationen stehen hier kostenfrei online zur Verfügung.



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