Einkommensrechner

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Kinder sollen ein Angebot der Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten und Hort sowie auch Kindertagespflege) im Land Brandenburg elternbeitragsfrei in Anspruch nehmen können, wenn das jährliche Haushaltsnettoeinkommen (alle laufenden Netto-Einnahmen) aller im Haushalt des Kindes lebenden Eltern einen Betrag von 35.000 EUR nicht übersteigt. Eltern sind die Personen, die die elterliche Sorge gemäß § 1626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch innehaben. Eine Personensorgeberechtigung muss nicht bestehen. Bei Haushaltsnettoeinkommen der Eltern ab der Grenze von 35.000 EUR bis 55.000 EUR sollen stufenweise Höchstgrenzen für den Kita-Elternbeitrag definiert werden.

Mit diesem Einkommensrechner soll für jeden Personensorgeberechtigeten und jedes Kind ermittelt werden können, ob die neue Elternbeitragsfreiheit gilt oder, wenn die Höchstgrenze für die Elternbeitragsfreiheit greift, in welcher Höhe in diesem Bereich höchstens Elternbeiträge erhoben werden dürfen.

Die Eingabe hat für jedes Kind separat zu erfolgen.

Die Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß vorzunehmen, um einen korrekten Wert zu erhalten. Eine Prüfung der relevanten Unterlagen vor Ort ist dem Einrichtungsträger bzw. der die Elternbeiträge festsetzenden Stelle vorbehalten.

Angaben Lebensverhältnisse

Lebt das Kind in einem oder zwei Haushalten?
Wie viele Personensorgeberechtigte / Personen, die die elterliche Sorge ausüben, gibt es?

Angaben Einkommen

Betreuungsart und –umfang

Ermittlung des Einkommens


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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