Startchancen-Programm (Schulen Säulen II und III)
Gute Bildung darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen mit einem Umfang von 20 Milliarden Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Bund und die Länder beteiligen sich mit jeweils 50 Prozent der Kosten, die Anzahl der am Programm teilnehmenden Schulen ist begrenzt.
In Brandenburg werden für die gesamte Programmlaufzeit insgesamt 533,5 Millionen Euro eingesetzt. Davon profitieren rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (60 Prozent für Grundschulen, inklusive Förderschulen und 40 Prozent für weiterführende allgemeinbildende Schulen, inklusive berufliche Schulen).
Das Startchancen-Programm ist am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren gestartet und besteht aus drei Säulen:
- Säule I: Mit einem Investitions- und Ausstattungsprogramm werden eine lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen.
- Säule II: Das „Chancenbudget“ soll bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, sowie Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen.
- Säule III: Multiprofessionelle Teams dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern.
Die Auswahl der Schulen konnte durch die Bundesländer selbst bestimmt werden, auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien, die als Mindestanforderung die Benachteiligungsdimensionen „Armut“ und „Migration“ abbilden. In Brandenburg wurden 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen ausgewählt. Die ausgewählten Schulen sind für den gesamten Programmzeitraum (zehn Jahre-) fest im Programm verankert, ein Wechsel der Schulen ist nicht vorgesehen.
> Ausgewählte Schulen für das Startchancen-Programm
Müssen die Schulen am Programm teilnehmen?
Nein, die für das Programm ausgewählten Schulen und Schulträger entscheiden über ihre Teilnahme selbst. Die Schulleitungen wurden gebeten, auch die Schulkonferenz in die Entscheidung einzubeziehen, um eine hohe Akzeptanz in der Schulgemeinschaft zu erreichen und die Maßnahmen an der jeweiligen Schule auf eine breite Basis zu stellen. Alle ausgewählten Schulen haben in Abstimmung mit Schulträger und Schulkonferenz ihre Teilnahme am Programm zugesagt.
Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft verwendet Brandenburg den vom Bildungsministerium (MBJS) entwickelten Sozialindex (Stand 18.04.2024). Dieser bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule ab. Die Berechnungen erfolgen getrennt für Grundschulen und weiterführende Schulen. Für die beruflichen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft wurde eine angepasste Berechnung vorgenommen. Alle Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ wurden aufgenommen.
> Sozialindex für Schulen
Warum wurde eine Schule mit hohem Sozialindex ggf. nicht in die Schulauswahl aufgenommen?
Die Anzahl der Schulen, die für das Programm ausgewählt werden können, wurde durch den Bund begrenzt. Insofern war es nicht möglich, alle Schulen mit hohem Sozialindex zu berücksichtigen.
Die Fördermittel werden wie folgt verteilt:
Säule I (Schulträger)
Gesamtumfang 119,7 Millionen Euro
Anteil Bund: 83,3 Millionen Euro
Anteil Land Brandenburg: 35,9 Millionen Euro (ausnahmsweise kein Eigenanteil der Schulträger, sondern vollständig für die Fördermaßnahmen)
Das Investitionsbudget für die Startchancen-Schulen ergibt sich aus einem Sockelbetrag und einem schülerbezogenen Betrag. Mit dem Sockelbetrag wird dem grundsätzlichen Bedarf jeder Schule unabhängig von ihrer Größe entsprochen. Durch den Zusatzbetrag kann der individuellen Größe der Schule und dem sich daraus ergebenden spezifischen qualitativen und quantitativen Bedarf Rechnung getragen werden.
Säule II (Schule)
Gesamtumfang: 206,9 Millionen Euro
Anteil Bund: 91,5 Millionen Euro
Anteil Land Brandenburg: 115,4 Millionen Euro
Aus den Mitteln der Säule II wird auch ein Chancenbudget für jede Schule berechnet, dass die Schule eigenverantwortlich in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht für Fördermaßnahmen einsetzen kann. Das Chancenbudget für jede einzelne Schule aus Säule II wird für das jeweilige Schuljahr auf der Grundlage folgender Kriterien ermittelt:
- Sockelbetrag in gleicher Höhe für jede Schule und
- Zusatzbetrag auf der Grundlage der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.
Wie in Säule I wird mit dem Sockelbetrag dem grundsätzlichen Bedarf jeder Schule unabhängig von ihrer Größe entsprochen und eine Basisausstattung für alle Startchancen-Schulen in gleichem Umfang ermöglicht. Durch den Zusatzbetrag kann der individuellen Größe der Schule und dem sich daraus ergebenden spezifischen qualitativen und quantitativen Bedarf Rechnung getragen werden.
Säule III (Schule)
Gesamtumfang: 206,9 Mio. Euro
Anteil Bund: 91,5 Millionen Euro
Anteil Land Brandenburg: 115,4 Millionen Euro
Aus den Fördermitteln der Säule III werden grundsätzliche Ausstattungen für alle Startchancen-Schulen in gleicher Höhe gefördert:
- Sozialarbeit an Schulen
- Schulverwaltungsassistenz
- FSJ-Plätze
- Lernassistenz (Studierendenprogramm)
Damit das Startchancen-Programm seine volle Wirkung entfalten kann und eine umfassende Schulentwicklung erleichtert wird, soll möglichst jede Startchancen-Schule von allen drei Programmsäulen profitieren (Investitionen, Chancenbudget und multiprofessionelle Teams).
Die Modalitäten für investive Maßnahmen aus Säule I (Schulträger) werden in einer künftigen Richtlinie geregelt.
Anträge für Fördermaßnahmen aus Säule II und III (Schulen) sind bei den jeweils zuständigen staatlichen Schulämtern einzureichen. Die Abwicklung, Abrechnung und Berichtslegung erfolgt ebenfalls bei bzw. mit den staatlichen Schulämtern, wie bei bereits entsprechenden bestehenden Fördermaßnahmen aus anderen Programmen. Dazu sind die Formulare aus der Formularbox der staatlichen Schulämter zu nutzen:
> Nr. 11 Haushaltsangelegenheiten aller Schulämter
Für das Startchancen-Programm gibt es keine neuen Antrags- oder Abrechnungsstrukturen, bisherige Strukturen werden genutzt. Es gelten die Vergabevorschriften des Landes Brandenburg.
Für den Aufbau multiprofessioneller Teams und die langfristige Personalbindung wird an einer Förderrichtlinie gearbeitet. Über diese können für die Schulen dann Personalmaßnahmen beantragt werden.
Die investiven Fördermittel der Säule I sind zweckgebundene Zuweisungen des Bundes und werden vom Land entsprechend ko-finanziert. Daher können die Mittel aus Säule I nicht verschoben oder anderweitig (für Fördermaßnahmen der Säule II und III) genutzt werden. Die konkrete Umsetzung der Säule I wird über eine Förderrichtlinie geregelt werden.
Mittel aus Säule II und III sind deckungsfähig und können übergreifend eingesetzt werden.
Alle Säulen können zeitlich unabhängig voneinander beantragt und umgesetzt werden, also auch gleichzeitig beantragt oder begonnen werden. Die Projektplanung soll ganzheitlich gedacht werden und alle drei Säulen einbeziehen.
Säule II: Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler
Die Maßnahmen der Säule II sollen stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozio-emotionalen Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern. Jeder Startchancenschule steht eine grundsätzliche Ausstattung zu für:
- Schulsozialarbeit
- FSJ-Schule
- Lernassistenzen (Studierendenprogramm)
- Schulverwaltungsassistenzen
- spezielle Fortbildungen und Schulungen
- Wissenstransfer und Professionalisierung durch Netzwerkarbeit, Vernetzung in den Sozialraum
- Bewegungs- und Sportangeboten
Sowie zusätzlich ein individuelles Chancenbudget für Schulprojekte der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu, über das Verträge mit Vereinen, kommerziellen Anbietern oder auch Einzelpersonen finanziert werden, die durch ihre aus außerschulischen Bereichen stammenden Fähigkeiten und Kenntnisse die Schulgemeinschaft und die Lehrkräfte bei der Kompetenzentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler unterstützen können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen und richtet sich an den Zielen des Programms aus. Weitergehende Hinweise und Beispiele:
> Infos für Schulleitungen: Umsetzung des Startchancenprogramms im ersten Programmjahr (ab Seite 6)
Derzeit wird eine Angebotsplattform erarbeitet, auf der mögliche Anbieter von Fördermaßnahmen der Säule II aufgelistet werden. Die Anschaffung von Arbeits- und Ausstattungsmaterialien für Fördermaßnahmen des Startchancen-Programms ist möglich, muss aber im Zusammenhang mit Dienstleistungen als Komplettpaket beantragt werden, um geringfügige Kostenabrechnungen zu vermeiden und den Arbeits- und Abrechnungsaufwand gering zu halten.
Säule III: Stärkung multiprofessioneller Teams
Die Startchancen-Schulen werden insbesondere mit zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit personell unterstützt. Aber auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen sollen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen und richtet sich an den Zielen des Programms aus. Schwerpunkt der Säule III des Startchancen-Programms ist insbesondere:
- die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler,
- eine lernförderliche Elternarbeit sowie
- die Entwicklung einer positiven Schulkultur.
Weitergehende Hinweise und Beispiele:
> Infos für Schulleitungen: Umsetzung des Startchancenprogramms im ersten Programmjahr (ab Seite 8)
Die Auswahl von geeigneten Fördermaßnahmen und personeller Verstärkung obliegt der Schule im Rahmen der Abstimmung mit den schulischen Gremien, insbesondere auch dem Schulträger und der unteren Schulaufsicht. Im ersten Programmjahr sollen in den Statusgesprächen die Vereinbarungen zur Erreichung der Programmziele mit der zuständigen Schulrätin/ dem zuständigen Schulrat besprochen und entsprechend zielführende Maßnahmen abgestimmt werden. Bei Bedarf kann die Expertise von externer Beratung hinzugezogen und aus den Mitteln des Startchancen-Programms finanziert werden.
Ja, in der Mittelverteilung wird es keine Unterschiede zu den Schulen in öffentlicher Trägerschaft geben. Daher wird zurzeit an einer Richtlinie gearbeitet, die den Besonderheiten der Mittelübertragung an die freien Schulträger entspricht. Über diese Richtlinie sollen die Schulen in freier Trägerschaft dann ihre Gelder aus Säule II und III beantragen können.
Ansatz für Verteilung auf Schulen | Säule | 100 Prozent |
multiprofessionelle Teams | III | 45 Prozent |
Fortbildung: Selbstevaluation und datengestützte Organisationsentwicklung |
3 Prozent | |
mathematische Kompetenzen | II | 16 Prozent |
sprachliche Kompetenzen | 16 Prozent | |
individuelle emotional-soziale Kompetenzen | 9 Prozent | |
Gesundheit, Sport, Bewegung | 6 Prozent | |
Demokratiebildung, Verbesserung des Schulklimas, Berufsorientierung u. a. m. |
5 Prozent |
Nach den Vorgaben des Bundes ist die Verwendung der Mittel listenmäßig abzurechnen und inhaltlich thematisch darzustellen
Die Gestaltung von Schulnetzwerken obliegt der Schulaufsicht in Abstimmung mit den beteiligten Schulen. Es werden regionale (Grund- und Förderschulen) und überregionale Schulfamilien (weiterführende Schulen und Oberstufenzentren) gebildet, in denen sich die Startchancen-Schulen und die Schulaufsicht austauschen können. Ausgangspunkt für die Arbeit der Schulfamilien sind die Bestandsaufnahme und (schulübergreifende) praktische Probleme der Startchancen-Schulen. Die Schulfamilien treffen sich mehrmals im Jahr, um gemeinsam an Schulentwicklungsthemen zu arbeiten und schrittweise eigene schulische Praktiken und den Unterricht zu verändern. Dazu werden den Schulen spezifische Unterstützungsangebote im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung gemacht. Thematische Schwerpunkte sind:
- Sprachbildung,
- Mathematik,
- überfachliches Lernen und
- berufliche Orientierung,
- datengestützte Qualitätsentwicklung,
- Schulentwicklung und
- Sozialraum.
Um die Sichtbarkeit und die Einbindung der Startchancen-Schulen in den Sozialraum zu verbessern und die Sozialraumorientierung als durchgängiges Prinzip zu etablieren, werden Akteure des Sozialraums in die Arbeit der Schulfamilien miteinbezogen oder sie bilden ggf. eigens regionale Bildungsnetzwerke.
Um eine bestmögliche Implementierung des Startchancen-Programms zu gewährleisten und Entwicklungsräume zu schaffen, werden sukzessive und fortlaufend allen zentralen Akteuren in Schule und der Schulaufsicht geeignete Professionalisierungsmaßnahmen angeboten, die sich sowohl auf fachliche pädagogische Inhalte als auch auf die organisatorische Umsetzung des Programms beziehen.
Es ist vorgesehen, dass die Länder im jeweiligen Land sowie länderübergreifend die Rahmenbedingungen für eine professionelle Einbettung und Begleitung des Startchancen-Programms schaffen. Sie bauen Begleitstrukturen für Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse sowie Kooperations- und Austauschformate auf, die eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern, Angebote Beruflicher Orientierung unterstützen und zur Öffnung der Startchancen-Schulen in den Sozialraum beitragen. Geplant sind überfachliche und themenbezogene Netzwerke, in deren inhaltliche Ausgestaltung die wissenschaftliche Begleitung eingebunden wird. Bereits bestehende Strukturen sollen genutzt und weiterentwickelt werden.
Zu multiprofessionellen Teams können gehören:
- Lehrkräfte für allgemeinbildende und/oder berufsbildende Fächer,
- Lehrkräfte der Sonderpädagogik bzw. sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte, (Förderschullehrkräfte oder ggf. auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Förderpädagogik),
- externe Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (DaZ),
- Erzieherinnen und Erzieher,
- Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
- Mitarbeiter aus kooperierenden Institutionen für zeitlich begrenzte Teamphasen (z.B. in der beruflichen Bildung: Bildungs-/Maßnahmenträger, Ausbildungsbetrieb, Inklusionsberatung der Kammern, Jugendhilfe, Türöffner, Jugendberufsagentur, Agentur für Arbeit),
- Fachkräfte für Schulsozialarbeit an Schulen,
- Eingliederungs- bzw. Einzelfallhilfe nach dem SGB (Unterrichtsbegleiterinnen und -begleiter, Schulbegleitung, Integrationshilfe),
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
- Schulgesundheitsfachkräfte (Schulkrankenpflege),
- Therapeutinnen und Therapeuten,
- Werkpädagoginnen und Werkpädagogen,
- Integrationspädagoginnen und Integrationspädagogen,
- Integrationsfachdienst (IFD),
- (Bundes-)Freiwilligendienstleistende und FSJ Schule,
- Mental Health-Coaches sowie
- Verwaltungskräfte / Schulverwaltungsassistenzen.
Je Startchancen-Schule wir gemäß der Richtlinie des MBJS zur Förderung der Schulsozialarbeit im Land Brandenburg im Rahmen des Startchancen-Programms (vom 18.11.2024) eine Vollzeitstelle mit 55.000 Euro gefördert. Die fehlenden Mittel für die volle Finanzierung einer Vollzeitstelle sollen durch das zuständige Jugendamt erbracht werden. In der Richtlinie gibt es keine Differenzierung für welche Bildungsgänge an Oberstufenzentren (OSZ) die SCP-Schulsozialarbeitsstelle eingesetzt werden soll.
Möchte die Schule aus ihrem eigenen Schulbudget aus der Säule III eine weitere Stelle Schulsozialarbeit finanzieren, müssen die Ausbildungsvorgaben (siehe Richtlinie) eingehalten werden und in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt die Weitergabe der Fördermittel an den entsprechenden Anstellungsträger für die Schulsozialarbeit organisiert werden. Eine Anstellung kann bei einem freien Träger oder der Kommune erfolgen. Gemäß TVöD werden staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen oder staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstige Beschäftigte mit vergleichenden und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen mit entsprechenden Tätigkeiten in die Entgeltgruppe S 12 eingruppiert. Bei jeder Anstellung ist das Besserstellungsverbot zu prüfen.
> Richtlinie des MBJS zur Förderung der Schulsozialarbeit im Land Brandenburg im Rahmen des Startchancen-Programms (vom 18.11.2024)
Die Startchancenschulen werden durch Schulassistenzkräfte unterstützt. Aufgabe der Schulassistenz ist die Unterstützung und Entlastung der Schulleitung bei allen Aufgaben, insbesondere im administrativen Bereich. Die Schulen in öffentlicher Trägerschaft erhalten durch das Ministerium für Bildung. Jugend und Sport jeweils 0,5 VZE für den Einsatz der Schulassistenz. Dieser Stellenanteil kann durch Stilllegung von nicht besetzten Stellen oder den Mitteleinsatz aus dem Chancenbudget aufgestockt werden. Die Arbeitsverträge der Schulassistenzkräfte werden mit den jeweils zuständigen staatlichen Schulämtern geschlossen.
Die Ergebnisse und die Expertise aus bestehenden Bund-Länder-Initiativen wie zum Beispiel „Leistung macht stark“ (LemaS) und „Schule macht stark“ (SchuMaS) sowie vergleichbaren Programmen werden in das Startchancen-Programm einbezogen.
Nach den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung wird sowohl die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms als auch die Evaluation gewährleistet.
Die wissenschaftliche Begleitung durch den CHANCEN-Verbund zielt auf die Begleitung und Einbettung des Programms in schulinterne Entwicklungsprozesse, den Erkenntnisgewinn über wirkungsvolle Ansätze und die Bereitstellung von Maßnahmen und Materialien, deren Wirksamkeit mit Blick auf die Programmziele nachgewiesen ist. Die wissenschaftliche Begleitung fördert die Qualifizierung und Professionalisierung der Akteure schulischer Bildung sowie die Netzwerkarbeit der Länder. Dabei richtet sie sich an relevante Akteure im System wie Schulträger und Kommunen, Bildungsadministration und Schulaufsicht, Landesinstitute und Schulentwicklungsbegleitung. Die Startchancen-Schulen selbst werden dadurch mittelbar unterstützt. Eine direkte Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Begleitung mit den Startchancen-Schulen erfolgt nur anlassbezogen.
Die Evaluation zielt darauf ab, die Zielerreichung, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes des Startchancen-Programms allgemein zu überprüfen und zu beurteilen. Die Länder stellen ein datengestütztes Monitoring sicher und halten die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen durch geeignetes Monitoring und entsprechende Steuerung nach. Grundsätzlich soll unter Beachtung der Datensparsamkeit vor allem auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Vom Konsortium der Evaluation sind drei Erhebungen an ausgewählten Schulen vorgesehen:
- eine Erhebung der Ausgangslage („Nulllinienmessung“),
- eine Zwischenevaluation im Jahr 2028, die insbesondere die Etablierung funktionierender Programmstrukturen in den Fokus nimmt sowie
- eine bilanzierende Abschlussevaluation.
Um die Wirkung des Startchancen-Programms bestimmen zu können, wird die Evaluation im Rahmen eines Stichproben- und eines Kontrollgruppendesigns realisiert. Bei Bedarf sind Vollerhebungen zu einzelnen Evaluationsbereichen möglich.
- Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034
- Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)