Startchancen-Programm (Schulen Säulen II und III)

Startchancen-Programm©BMBF

Gute Bildung darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Mit dem Startchancen-Programm werden in Brandenburg – verteilt über 10 Jahre – insgesamt 533,5 Millionen Euro eingesetzt, Brandenburg und der Bund bringen jeweils 270 Millionen Euro auf. In den kommenden zehn Jahren profitieren davon rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die Zahl der Brandenburger Schulen in Brandenburg für die Teilnahme am Start-Chancen-Programm wurde laut Bund-Länder-Vereinbarung auf 110 Schulen begrenzt. Dabei wurde weiterhin eine Aufteilung von 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Grundschulen (inkl. Förderschulen) sowie 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (inkl. berufliche Schulen) vorgegeben.

Das Startchancen-Programm startet am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren und besteht aus drei Säulen:

  • Säule I: Mit einem Investitions- und Ausstattungsprogramm werden eine lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen.
  • Säule II: Das „Chancenbudget“ soll bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, sowie Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen.
  • Säule III: Multiprofessionelle Teams“ dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern.

Die Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft wurden nach einem vom Bildungsministerium (MBJS) entwickelten Sozialindex ausgewählt, angewendet getrennt nach Schulformen – Grundschulen und weiterführenden Schulen. Der Sozialindex in Brandenburg bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule ab.
> Sozialindex für Schulen

Das Startchancen-Programm ist ein guter nächster Schritt nach dem Schulbudget, das Brandenburger Schulen seit 1. Februar 2024 beantragen können. Grundlage für Schulbudget und Startchancen-Programm ist der vom MBJS entwickelte Sozialindex, der den sozialen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule abbildet.


Welche Schulen können an dem Programm teilnehmen?

Die Auswahl der Schulen kann durch die Bundesländer selbst bestimmt werden, auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien, die als Mindestanforderung die Benachteiligungsdimensionen „Armut“ und „Migration“ abbilden müssen. Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen verwendet Brandenburg den vom Bildungsministerium entwickelten Sozialindex – angepasst für die jeweiligen Schulformen. In Brandenburg profitieren 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen davon. Die Träger der Schulen (öffentliche und freie Träger) erhalten eine Information, welche Schulen in ihrer Trägerschaft für eine Programmteilnahme vorgeschlagen werden.
> Ausgewählte Schulen für das Startchancen-Programm

Müssen die Schulen am Programm teilnehmen?

Das Bildungsministerium geht davon aus, dass die Schulträger die Chancen, die dieses Programm bietet würdigen. Die für das Programm ausgewählten Schulen entscheiden über Ihre Teilnahme und werden gebeten, die Schulkonferenz in die Entscheidung einzubeziehen, um die Akzeptanz in der Schulgemeinschaft zu erhöhen und die Maßnahmen an der jeweiligen Schule auf eine breite Basis zu stellen. Den Schulträgern kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Aufgrund der mit dem Programm verbundenen Chancen und attraktiven Konditionen kann davon ausgegangen werden, dass das Startchancenprogramm bei den Schulträgern auf eine hohe Akzeptanz stößt.

Sozialindex Brandenburg

Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden öffentlichen und freien Schulen wird Brandenburg den vom Bildungsministerium entwickelten Sozialindex verwenden (Berechnungen getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen). Der Sozialindex in Brandenburg bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule ab.
> Sozialindex für Schulen

Warum wurde eine Schule mit hohem Sozialindex nicht in die Schulauswahl aufgenommen?

Woran liegt das, wie sind die genauen und vollständigen Auswahlkriterien? Gibt es eine Möglichkeit, dass Schulen, deren Sozialindex sich zukünftig verschlechtert, im Laufe des Programms aufgenommen werden?

Für die Schulauswahl wurde der Sozialindex angewendet, der bereits für das Schulbudget genutzt wurde. Die Anzahl der für das Programm auszuwählenden Schulen ist durch den Bund begrenzt. Insofern war es nicht möglich, alle Schulen mit hohem Sozialindex zu berücksichtigen, so dass die Schulen mit dem höchsten Sozialindex für das Startchancenprogramm ausgewählt wurden, nach Maßgabe der Begrenzung für Brandenburg auf insgesamt 110 Schulen mit entsprechender Verteilung auf Grund- und weiterführende Schulen. Jene Schulen, die ausgewählt wurden, werden für 10 Jahre fest im Programm sein. Ein Wechsel der Schulen ist nicht vorgesehen.

Wie werden die Gelder verteilt und zur Verfügung gestellt?

Die investiven Mittel der Säule I werden über eine Förderrichtlinie bereitgestellt.
> Startchancen-Programm (Schulträger Säule I)

Die Verfahren und Maßnahmen zur Verteilung der Mittel der Säulen II + III werden derzeit ausgearbeitet und abgestimmt. Die Mittelverteilung wird anhand von Kriterien erfolgen, die auf Schülerzahlen basieren, wie z. B. im Ganztagsprogramm. Weitere Kriterien oder andere Kriterien sind denkbar (z. B. Sockelbeträge).

Wie komplex sind die Formulare zur Beantragung der Gelder?

Die Antragsformulare werden derzeit noch ausgearbeitet. Das MBJS strebt ein schlankes Antragsverfahren an.

Finanzierung durch Bund und Land

Das Startchancen-Programm basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Brandenburg investiert ­– teils unter Anrechnung bestehender Programme – in den nächsten 10 Jahren ebenfalls rund 270 Millionen Euro und ergänzt damit die vom Bund für Brandenburg zur Verfügung gestellten Mittel in gleicher Höhe.

Damit das Startchancen-Programm seine volle Wirkung entfaltet kann, soll möglichst jede Startchancen-Schule von allen drei Programmsäulen profitieren (Investitionen, Chancenbudget und multiprofessionelle Teams). Für die Schulträger sind insbesondere die Investitions- und Ausstattungsmöglichkeiten der Säule I relevant. Damit – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – allen Schulträgern eine Zustimmung zur Teilnahme ermöglicht werden kann und die Wirksamkeit des Startchancen-Programms in Brandenburg insgesamt nicht gefährdet wird, übernimmt das Land die Ko-Finanzierung der Säule I vollständig. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat sich verpflichtet, die Ko-Finanzierung im Rahmen seines Einzelplans 05 zu erwirtschaften.

Wie werden die Gelder auf die einzelnen Säulen verteilt?

Und weshalb spiegelt sich die Verteilung des Bundes in Brandenburg nicht wider?

Die Bundesmittel werden folgendermaßen verteilt: Säule I: 40 Prozent (Finanzhilfen gem. Art. 104c Grundgesetz) und je 30 Prozent für die Säulen II und III (Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer). Der Bund fördert das Startchancen-Programm bundesweit mit insgesamt 10 Milliarden Euro, die in gleicher Höhe von den Ländern zu ko-finanzieren sind. Bereits bestehende Landesförderungen der Startchancen-Programm-Schulen können angerechnet werden.

Der konkrete Anteil des Landes Brandenburg an den Bundesmitteln wird jedoch „säulenspezifisch“ unterschiedlich berechnet: rund 2 Prozent bei Säule I (§ 6 Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund Säule I: programmspezifischer Verteilungsschlüssel, Vorwegabzug für wissenschaftliche Begleitung Startchancen-Programm) und rund 3 Prozent bei den Säulen II und III (Verteilung i.W. Einwohnerzahl). Dadurch ist die relative Mittelverteilung des Bundes nicht identisch mit der dem Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Gesamtsumme. Im Ergebnis beträgt die Gesamtfördersumme von Startchancen-Programm-Schulen in Brandenburg rund 533,5 Millionen Euro:

Bundesmittel
in Mio. Euro
Ko-Finanzierung
in Mio. Euro
Gesamt
in Mio. Euro
Säule I 83,8 € 35,9 € 119,7 €
Säule II 91,5 € 115,4 € 206,9 €
Säule III 91,5 € 115,4 € 206,9 €
Summe 266,8 € 266,7€* 533,5 €

*Unterschiede zwischen Bundesmitteln und Ko-Finanzierung rundungsbedingt.

Welche Maßnahme-Möglichkeiten gibt es in Säule II und III des Programms?

Aus dem FAQ des Bundes: Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere mit zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit personell unterstützt werden. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sollen dabei auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen und richtet sich an den Zielen des Programms aus. Schwerpunkt der Säule III des Startchancen-Programms ist insbesondere:

  • die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler,
  • eine lernförderliche Elternarbeit sowie
  • die Entwicklung einer positiven Schulkultur.
Sind die Säulen in einer zeitlichen Abfolge oder werden diese gleichzeitig aufgebaut?

Eine Verzahnung der Säulen II und III mit den Investitionsmaßnahmen der Säule I ist möglich und begrüßenswert.


Wer verwaltet das Geld und wie? Wer schreibt aus für Säule II?

Das ist abhängig von den konkreten Startchancen-Programm-Maßnahmen. Es wird hierzu eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule (Schulleitung) – dem zuständigen staatlichen Schulamt – dem MBJS (Ref. 37) und ggf. dem Schulträger geben.

Sind die Fördermittel für die einzelnen Säulen gebunden?

... oder können innerhalb eines Jahres die Mittel zwischen den Säulen verschoben werden?

Die Fördermittel der Säule I sind insofern gesondert zu betrachten, da es sich hier um zweckgebundene Zuweisungen des Bundes handelt, die vom Land entsprechend ko-finanziert werden. Die konkrete Umsetzung der Säule I wird über eine Förderrichtlinie geregelt werden.

Bei den Säulen II und III ist eine flexiblere Mittelverwendung möglich. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die für die Säulen II und III zur Verfügung stehenden Mittel sowohl für die Finanzierung der in der Verantwortung der Startchancen-Schule stehenden Maßnahmen (Startchancen-Programm-Konzept der Schule) als auch für die schulübergreifenden Startchancen-Programm-Maßnahmen (Startchancen-Programm-Konzept des MBJS) dienen.

Auch wenn die drei Säulen grundsätzlich separat betrachtet werden können, ist entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung darauf hinzuwirken, dass jede Startchancen-Schule von allen drei Säulen profitiert. Über die Startchancen-Programm-Konzepte des MBJS und der Schulen soll gewährleistet werden, dass die einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen.

Was ist mit kleineren Schulen und Schulen in freier Trägerschaft?

Wenn sich die Verteilung der Fördermittel nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler richtet, werden trotzdem auch die Bedürfnisse kleinerer Schulen angemessen berücksichtigt und gibt es dazu auch Abstimmungen mit den freien Schulträgern?

Im Unterschied zum Modellprojekt „Schulbudget“, das aufgrund der vorhandenen Mittel nur an Schulen in öffentlicher Trägerschaft ausgereicht werden konnte, sind in das Startchancen-Programm auch Schulen in freier Trägerschaft aufgenommen worden. Das MBJS steht diesbezüglich mit dem Verband der freien Träger im Austausch, um entsprechende Bedürfnisse insbesondere in der Ausstattungs- und Investitionssäule zu berücksichtigen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird für diese Schulen voraussichtlich nicht das alleinige Vergabekriterium sein (z.B. Sockelbetrag).

Wie sind die Fördermittel auszugeben – Schuljahr oder Kalenderjahr?

Sind die Fördermittel für das laufende Schuljahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) oder für ein Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) auszugeben und können nicht verbrauchte Fördermittel in Folgejahre übernommen werden?

Der Beginn des Startchancen-Programmes erfolgt zum 01.08.2024 und ab dann stehen grundsätzlich auch die Fördermittel zur Verfügung. Allerdings sind die konzeptionellen Überlegungen zum Startchancen-Programm weder im MBJS noch in den Startchancen-Schulen abgeschlossen. Um eine sachgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten, sollte für die konzeptionelle Arbeit auch genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn dadurch die zur Verfügung stehenden Mittel erst später verausgabt werden können, ist dies insofern unproblematisch, da die Fördermittel übertragbar sind, d.h. in die Folgejahre übernommen werden können. Ob und in welchem Umfang die Startchancen-Programm-Mittel schul- oder haushaltsjahresbezogen abzurechnen sein werden, hängt von den einzelnen Startchancen-Programm-Maßnahmen ab.

Wie umfassend sind die Berichtspflichten (Arbeitsaufwand für Schulen und Schulträger)?

In der Säule I gibt es Vorgaben in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Berichtswesen des Landes gegenüber dem Bund. Diese werden (teilweise) in die Förderrichtlinie überführt werden müssen. Das MBJS hat den Anspruch, den bürokratischen Aufwand im Rahmen des Möglichen möglichst gering zu halten.

Austausch/Zusammenarbeit der teilnehmenden Kommunen ­– auch über Ländergrenzen hinweg erwünscht

Ist eine Vernetzung mit Partnern in anderen Bundesländern möglich?

Aus dem FAQ des Bundes: Es ist vorgesehen, dass die Länder im jeweiligen Land sowie länderübergreifend die Rahmenbedingungen für eine professionelle Einbettung und Begleitung des Startchancen-Programms schaffen. Sie bauen Begleitstrukturen für Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse sowie Kooperations- und Austauschformate auf, die eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern, Angebote Beruflicher Orientierung unterstützen und zur Öffnung der Startchancen-Schulen in den Sozialraum beitragen. Geplant sind überfachliche und themenbezogene Netzwerke, in deren inhaltliche Ausgestaltung die wissenschaftliche Begleitung eingebunden wird. Bereits bestehende Strukturen sollen genutzt und weiterentwickelt werden.

Multiprofessionelle Teams in Brandenburg

Zu multiprofessionellen Teams können gehören:

  • Lehrkräfte für allgemeinbildende und/oder berufsbildende Fächer
  • Lehrkräfte der Sonderpädagogik bzw. sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte oder ggf. auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Förderpädagogik)
  • externe Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
  • Mitarbeiter aus kooperierenden Institutionen für zeitlich begrenzte Teamphasen (z.B. in der beruflichen Bildung: Bildungs-/Maßnahmenträger, Ausbildungsbetrieb, Inklusionsberatung der Kammern, Jugendhilfe, Türöffner, Jugendberufsagentur, Agentur für Arbeit)
  • Fachkräfte für Schulsozialarbeit an Schulen
  • Eingliederungs- bzw. Einzelfallhilfe nach dem SGB (Unterrichtsbegleiterinnen und -begleiter, Schulbegleitung, Schulassistenzen/Schulassistenzkräfte)
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Schulgesundheitsfachkräfte (Schulkrankenpflege)
  • Therapeutinnen und Therapeuten
  • Werkpädagoginnen und Werkpädagogen
  • Integrationspädagoginnen und Integrationspädagogen
  • Integrationsfachdienst (IFD)
  • (Bundes-)Freiwilligendienstleistende und FSJ Schule
  • Mental Health-Coaches
  • Verwaltungskräfte / Schulverwaltungsassistenz
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation

Nach den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung wird eine wissenschaftliche Begleitung, eine Berichtserstattung sowie die Evaluation und die Vernetzung mit dem Bildungsmonitoring gewährleistet.

Aus dem FAQ des Bundes: Während der gesamten Programmlaufzeit wird eine enge Kooperation zwischen den Akteuren beider Programmelemente vorausgesetzt. In einer Initiationsphase soll der Forschungsverbund für die wissenschaftliche Begleitung in Abstimmung mit den für die Evaluation beauftragten Akteuren innerhalb von vier Monaten nach Förderbeginn auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Theorie der Veränderung erarbeiten, die systematische Prozesse der System-, Schul- und Unterrichtsentwicklung definiert und ein klares Set an Indikatoren zur Erfolgsmessung enthält. Die Ziele des Programms werden sodann im Zusammenwirken von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation auf individueller, institutioneller und systemischer Ebene operationalisiert. Zwischen Evaluation und wissenschaftlicher Begleitung findet darüber hinaus ein kontinuierlicher Datenaustausch statt, um daraus Schlüsse für eventuelle Anpassungen zu ziehen.


Der Fokus des Programms liegt auf der:

  • Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen,
  • Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung und
  • personellen Stärkung durch multiprofessionelle Teams.

Damit soll es einen zentralen Beitrag dazu leisten, den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.



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