Säule III - multiprofessionelle Teams

Fragen und Antworten aus dem SCP-Talk mit Schulleitungen

In der Umsetzung des Startchancen-Programms   – Säule III wird benannt, dass eine Schulgesundheitsfachkraft eingesetzt werden kann. Muss die Schule mit dieser Fachkraft einen Honorarvertrag abschließen? Welche Vordrucke sind zu verwenden? Wie hoch ist der maximale Stundensatz? In welchem Stundenumfang darf die Schulgesundheitsfachkraft eingesetzt werden? Wie ist der weitere Ablauf?

Die Anstellung/Beschäftigung einer Schulgesundheitsfachkraft ist grundsätzlich Schulträgerangelegenheit. Im Rahmen einer Verstärkung des multi-professionellen Teams aus Säule III des Startchancen-Programms   wäre ein (zusätzlicher) Einsatz der Schulgesundheitsfachkraft im Schuljahr 2024/2025 möglich, müsste aber vertraglich (ggf. über einen Honorarvertrag) geregelt werden, schon um die Ansprüche und Abrechnung entsprechender Leistungen für die Schulleitung rechtlich zu regeln und abzusichern. Ab dem Jahr 2025/2026 wird es voraussichtlich eine Förderrichtlinie geben, mit der Schulträger entsprechende Mittel aus dem Startchancen-Programm für ihre Schulen beantragen können (Stand Mai 2025). Damit wird es für die Schulen einfacher, zusätzliches Personal aus ihrem Budget zu finanzieren.

Welche Aufgaben kann man dem Schulassistenten zuteilen? Wer hat dazu schon Erfahrungen?
Die Schulassistenz soll die Schulleitung unterstützen und entlasten. Daher gibt es keinen Katalog der Aufgaben, sondern die Schulleitung muss ihre Entlastungsmöglichkeiten definieren.

Die Verfügbarkeit der Mittel in Säule III greifen ab dem Schuljahr 2025/26. Können Sie schon sagen, wann konkret?
Wir planen Sie noch vor den Sommerferien zu benachrichtigen (Stand Mai 2025).

 

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