Arbeitshilfen, Empfehlungen und Dokumentationen

roter Pfeil: Arbeitshilfen©MBJS

Hier veröffentlicht die Einrichtungsaufsicht des Jugendministeriums (MBJS) Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Arbeitshilfen, Empfehlungen, Dokumentationen und Rundbriefe zu verschiedenen Themen, die im engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in Internaten und Wohnheimen stehen (§§ 45 bis 48a SGB VIII).

Empfehlung zum Barbetrag (Taschengeld)

Die „Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg mit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag“ (vom 24.Juli 2019) dienen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg als Orientierung. Die Empfehlung gliedert sich in Aussagen zur Höhe des Barbetrages (Taschengeld) und zum Umgang mit dem Barbetrag (Taschengeld). Im zweiten Teil der Empfehlungen finden sich ergänzende Hinweise für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag in Ihren Einrichtungen. Die zuständige Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS) bietet den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den Trägern von Einrichtungen bezüglich der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung Beratung an. Ein anlassbezogenes Überprüfungsrecht des Umganges mit dem Barbetrag (Taschengeld) in erlaubnispflichtigen Einrichtungen ergibt sich für die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS in Auslegung des § 46 SGB VIII.
> Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg mit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag (Stand: 24.07.2019)

erlaubnisrelevante Rundbriefe, Informationsschreiben und Verwaltungsvorschriften
Dokumentationen

Brandenburgischer Erziehungshilfefachtag 2022 in Werder (Havel) Landkreis Potsdam-Mittelmark

Der 6. Brandenburgische Erziehungshilfefachtag stand mit dem Titel »Professionelle Beziehungen aktiv gestalten – 496 Tage KJSG« im Jahr 2022 ganz unter dem Zeichen der Entwicklung einer gelingenden Jugendhilfepraxis. Gemeinsam mit Adressat:innen und Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe wurde kritisch auf den landesweiten Stand der fachlichen Entwicklung gut ein Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen geschaut. 

6. Brandenburgische Erziehungshilfefachtag 18. und 19. Oktober 2022


"Geschlossene Unterbringung. Alternativlos? Wie wollen wir im Land Brandenburg mit herausfordernden Kindern und Jugendlichen umgehen?"

In Folge der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsbericht zu den Haasenburg-Heimen lud der Landes-Kinder- und Jugendausschuss (LKJA) am 2. März 2015 zu einer landesweiten Fachtagung in das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) ein. Eingeladen waren Akteure, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, die als besonders herausfordernd empfunden werden und sich nur schwer auf Maßnahmen der Erziehungshilfe einlassen. Zu den Akteuren zählen Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe und deren Kooperationspartnerinnen und -partner wie Kinder- und Jugendpsychiatrie, Familiengericht und Schule sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft. Ziel der Fachtagung war es, die Personen aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern miteinander ins Gespräch bringen, um die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und bestehender Kooperationen in Brandenburg mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen zu fördern. Als zentraler Referent für die Fachtagung konnte Herr Prof. Dr. Werner Thole (Universität Kassel) als Experte gewonnen werden.


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14473 Potsdam
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