Förderprogramm: Ausbau der Ganztagsbetreuung

roter Pfeil: Förderprogramm Ganztag ©MBJS

Die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Damit geht der Ausbau der Brandenburger Schulen und Horte für die Ganztagsbetreuung in eine entscheidende Phase. Den öffentlichen und freien Trägern von Schulen und Horten (Kita) im Land Brandenburg stehen über das Bund-Länder-Programm rund 83,3 Millionen Euro Fördermittel für bauliche Investitionen in Ganztagsangebote zur Verfügung.

Mit der Ganztagsförderung soll bundesweit eine Betreuungslücke vor allem für berufstätige Eltern nach dem Übergang von der Kita in die Grundschule geschlossen werden. In Brandenburg ist diese Lücke traditionell kleiner als in vielen anderen Bundesländern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde im Jahr 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ab 1. August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

> Formen des Ganztags an Brandenburger Schulen

Höhe der Förderung

Der Bund hat über das Investitionsprogramm Ganztagsbau insgesamt 2,75 Milliarden Euro bereitgestellt – davon stehen im Land Brandenburg rund 83,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil von Land, Kommunen und freien Trägern werden in Brandenburg insgesamt rund 119 Millionen Euro investiert. Bei einer Förderung muss ein Träger einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten erbringen. In Ausnahmefällen von besonderer Finanzschwäche – zum Beispiel Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept – übernimmt das Land zwei Drittel des Eigenanteils, sodass der Träger nur noch zehn Prozent der förderfähigen Kosten aufbringen muss.

Antragsberechtigt sind öffentliche und freie Träger von Schulen und Horten

Antragsberechtigt sind die öffentlichen Schulträger – also Landkreise, (kreisfreie) Städte, Ämter und Gemeinden – sowie freie Schulträger. Ebenso können öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten für Kinder im Grundschulalter (Horte) Fördermittel beantragen. Grundschulkinder im Sinne dieser Richtlinie sind Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse, unabhängig von der Schulform.

Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen für die ganztägige Betreuung

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass es sich um zusätzliche Maßnahmen für die ganztägige Betreuung von Schülerinnen und Schülern handelt. Förderfähig sind Investitionen für Neu- und Umbau oder die Erweiterung von Gebäuden sowie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Eine (energetische) Sanierung kann gefördert werden, wenn sie nicht ausschließlich der Instandhaltung oder Werterhaltung von Gebäuden dient. Fördermittel können auch für die Ausstattung oder für notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen einer Investition bewilligt werden. Die geförderte Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Die Förderrichtlinie wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg umgesetzt. Anträge können voraussichtlich ab März 2024 über das Kundenportal der ILB eingereicht werden.
> ILB: Investitionsprogramm Ganztagsbau

Keine Förderung erhalten Vorhaben, die ausschließlich dem Schulunterricht, nicht aber der Ganztagsbetreuung dienen.



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