Recht und Statistik
Mehr als 200.000 Mädchen und Jungen werden in 2.035 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 3.000 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht (Stand: 1. März 2023).
Kindertagesstätten sind:
- Kinderkrippen (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
- Kindergärten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
- Horte für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
- altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen.
Zahlen und Statistik
Statistische Kennzahlen zu Kindertagesstätten im Land Brandenburg.
Gesetze und Verordnungen
Relevante gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg.
Informationsschreiben, Arbeitshilfen, Auslegungshilfen, Rechtsgutachten
Informationen, FAQ und Erläuterungen der rechtlichen Regelungen.
Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fördergrundsätze
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) rund um die Kindertagesbetreuung enthalten Handlungs- und Ausführungsvorschriften.
Finanzierung der Betreuungsangebote
Rechtliche Grundlagen der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung.