Recht und Statistik

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Mehr als 200.000 Mädchen und Jungen werden in 2.035 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 3.000 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht (Stand: 1. März 2023).

Kindertagesstätten sind:

  • Kinderkrippen (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
  • Kindergärten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
  • Horte für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
  • altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen. 
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Zahlen und Statistik

Statistische Kennzahlen zu Kindertagesstätten im Land Brandenburg.


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Gesetze und Verordnungen

Relevante gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg.


roter Pfeil: Arbeitshilfen©MBJS

Informationsschreiben, Arbeitshilfen, Auslegungshilfen, Rechtsgutachten

Informationen, FAQ und Erläuterungen der rechtlichen Regelungen.


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Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fördergrundsätze

des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) rund um die Kindertagesbetreuung enthalten Handlungs- und Ausführungsvorschriften.


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Finanzierung der Betreuungsangebote

Rechtliche Grundlagen der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung.




Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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