Recht und Statistik
Mehr als 190.000 Mädchen und Jungen werden derzeit in mehr als 2.000 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 3.500 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht. Kindertagesstätten sind:
- Kinderkrippen (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
- Kindergärten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
- Horte für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
- altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen.
Zahlen und Statistik
Statistische Kennzahlen zu Kindertagesstätten im Land Brandenburg.
Gesetze und Verordnungen
Relevante gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg.
Staatsvertrag Berlin-Brandenburg
Der Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg regelt die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich des Kostenausgleichs.
Empfehlungen nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII
zur überregionalen Sicherung qualitativer auf der Grundlage des § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.
Informationsschreiben, Arbeitshilfen, Auslegungshilfen, Rechtsgutachten
Informationsschreiben für die Träger der Kindertagesstätten mit Erläuterungen der rechtlichen Regelungen.
Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fördergrundsätze
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) rund um die Kindertagesbetreuung enthalten Handlungs- und Ausführungsvorschriften.
Finanzierung der Betreuungsangebote
Rechtliche Grundlagen der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung.