Recht und Statistik
198.148 Kinder (Stand 2025) werden in 2.036 erlaubnispflichtige Kindertageseinrichtungen umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. 2.217 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht. Die Betreuungsquote liegt in Brandenburg insgesamt bei 75 %. Im Krippenbereich (Kinder unter drei Jahren) im Land Brandenburg liegt die Betreuungsquote bei 59 %. 67 % der Kinder im Grundschulalter besuchen einen Hort. Nahezu jedes Kind im Kindergartenalter (ab 3 Jahren bis zur Einschulung) - 98 % - werden in einer Kindertagesstätte betreut. Die Kinder werden von 25.564 Personen pädagogisch bertreut (Stand 2025).
Das Land Brandenburg fördert die Kindertagesbetreuung jedes Jahr mehr: seit 2020 bereits mit über 500 Mio. € und 2025 bereits mit 811,77 Mio. €.
Kindertagesstätten sind:
- Kinderkrippen (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
- Kindergärten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
- Horte für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
- altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen.
Zahlen und Statistik
Statistische Kennzahlen zu Kindertagesstätten im Land Brandenburg.
Gesetze und Verordnungen
Relevante gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg.
Informationsschreiben, Arbeitshilfen, Auslegungshilfen, Rechtsgutachten
Informationen, FAQ und Erläuterungen der rechtlichen Regelungen.
Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fördergrundsätze
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) rund um die Kindertagesbetreuung enthalten Handlungs- und Ausführungsvorschriften.
Finanzierung der Betreuungsangebote
Rechtliche Grundlagen der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung.
