Recht und Statistik
Gut 200.000 Kinder werden in 2.032 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 2.600 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht. Die Betreuungsquote liegt in Brandenburg insgesamt bei 73 %. Im Krippenbereich liegt die Betreuungsquote bei 60 %, im KiGa-Bereich bei 98 % und im Hortbereich bei 65 %. Die Kinder werden von über 25.000 Personen pädagogisch bertreut. (Stand: November 2024)
Das Land Brandenburg fördert die Kindertagesbetreuung jedes Jahr mehr: seit 2020 bereits mit über 500 Mio. € und 2023 bereits mit 685,2 Mio. €.
Kindertagesstätten sind:
- Kinderkrippen (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
- Kindergärten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
- Horte für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
- altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen.
Zahlen und Statistik
Statistische Kennzahlen zu Kindertagesstätten im Land Brandenburg.
Gesetze und Verordnungen
Relevante gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg.
Informationsschreiben, Arbeitshilfen, Auslegungshilfen, Rechtsgutachten
Informationen, FAQ und Erläuterungen der rechtlichen Regelungen.
Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fördergrundsätze
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) rund um die Kindertagesbetreuung enthalten Handlungs- und Ausführungsvorschriften.
Finanzierung der Betreuungsangebote
Rechtliche Grundlagen der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung.