Recht und Statistik

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Mehr als 190.000 Mädchen und Jungen werden derzeit in mehr als 2.000 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 3.500 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht. Kindertagesstätten sind:

  • Kinderkrippen (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
  • Kindergärten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
  • Horte für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
  • altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen. 
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Zahlen und Statistik

Statistische Kennzahlen zu Kindertagesstätten im Land Brandenburg.


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Gesetze und Verordnungen

Relevante gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg.


Staastvertrag Berlin-Brandenburg

Staatsvertrag Berlin-Brandenburg

Der Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg regelt die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich des Kostenausgleichs.


Empfehlungen nach & 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII

Empfehlungen nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII

zur überregionalen Sicherung qualitativer auf der Grundlage des § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII.


roter Pfeil: Arbeitshilfen

Informationsschreiben, Arbeitshilfen, Auslegungshilfen, Rechtsgutachten

Informationsschreiben für die Träger der Kindertagesstätten mit Erläuterungen der rechtlichen Regelungen.


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Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Fördergrundsätze

des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) rund um die Kindertagesbetreuung enthalten Handlungs- und Ausführungsvorschriften.


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Finanzierung der Betreuungsangebote

Rechtliche Grundlagen der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung.




Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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