Infos für Schulen
Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten: Für die sogenannten inneren Schulangelegenheiten ist das Land verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel das Festlegen von Bildungs- und Erziehungszielen, die Beschäftigung von Lehrkräften, das Aufsichtswesen über die Schulen sowie das Setzen von schulischen Rahmenbedingungen im Allgemeinen.
Für die äußeren Schulangelegenheiten sind die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung verantwortlich. Zu den Schulträgeraufgaben zählen insbesondere alle nicht-pädagogische, organisatorischen Inhalte, wie Schulbau und Ausstattung.
Dieses Internetangebot befindert sich im Aufbau und wird nach und nach erweitert.
Startchancen-Programm (Schulen Säulen II und III)
startet am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren an rund 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
Schulbudget – Sozialindex
Grundlage für die Höhe des Budgets je Schule ist ein neuer schulscharfer Sozialindex.
Digitale Unfallanzeige (Schulsport)
Möglichkeit der digitalen Erfassung von Unfalldaten zur Prävention von Unfällen.