Infos für Schulen
Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten: Für die sogenannten inneren Schulangelegenheiten ist das Land verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel das Festlegen von Bildungs- und Erziehungszielen, die Beschäftigung von Lehrkräften, das Aufsichtswesen über die Schulen sowie das Setzen von schulischen Rahmenbedingungen im Allgemeinen.
Für die äußeren Schulangelegenheiten sind die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung verantwortlich. Zu den Schulträgeraufgaben zählen insbesondere alle nicht-pädagogische, organisatorischen Inhalte, wie Schulbau und Ausstattung.
Startchancen-Programm (Schulen Säulen II und III)
startet am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren an rund 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
Sozialindex für Schulen
bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft an Schulen ab.
Schuljahreskalender
Terminübersicht für Ü-Verfahren, VERA 3 und VERA 8, Orientierungsarbeiten, mündliche und schriftliche Prüfungen, Nachschreibetermine, Zeugnisausgabe u.v.a.m.
Politikerinnen und Politiker im Unterricht
um demokratische Entscheidungsprozesse verständlich zu machen und politische Kenntnisse zu erweitern.
Landesprogramm „Gute gesunde Schule“
Jede Schule kann beim Landesprogramm mitmachen: Verzahnung von Qualität von Bildung und schulischer Gesundheitsförderung.
Schulvisitation
im Schuljahr 2025/26 temporär ausgesetzt.
Digitale Unfallanzeige (Schulsport)
Möglichkeit der digitalen Erfassung von Unfalldaten zur Prävention von Unfällen.
Akademievorträge an Schulen
mit Wissenschaftlern der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW), empfohlen ab Klasse 11.