Gute-Kita-Gesetz
Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, kurz Kita-Qualitätsgesetz oder KiQuTG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege) unterstützt der Bund seit 2019 die Kindertagesbetreuung in den Bundesländern: erstmals in den Jahren 2019 bis 2022, anschließend 2023 und 2024 und nunmehr auch 2025 und 2026. Damit erhalten die Länder zwei weitere Jahre insgesamt wieder rund vier Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Qualität in der Kindertagesbetreuung, die in festgelegten Handlungsfeldern eingesetzt werden können.
In den Jahren 2023 und 2024 standen dem Land Brandenburg rund 125 Millionen Euro für folgende Maßnahmen zur Verfügung.
Die vom Bund für 2025 und 2026 festgelegten Handlungsfelder sind:
- bedarfsgerechtes Angebot (z.B. erweiterte Betreuungszeiten)
- Fachkraft-Kind-Schlüssel (Betreuungsschlüssel bzw. Personalbemessung)
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
- starke Kita-Leitung
- Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung
- sprachliche Bildung und
- Stärkung der Kindertagespflege
Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden stets auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung" weiterentwickelt.
Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet. Daher entscheiden die Länder, in welche festgelegten Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Zur Umsetzung des Gesetzes in den verschiedenen Bundesländern schließen die Länder mit dem Bund (bzw. dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Verträge ab, in denen die jeweilige länderspezifische Finanzierung und inhaltlichen Schwerpunkte festgelegt werden.
Für die Jahre 2025-2026 setzt das Land Brandenburg Schwerpunkte in den folgenden Handlungsschwerpunkten:
- Fachkraft-Kind-Schlüssel: Quantitative Verbesserung der Personalausstattung für die Gewährleistung verlängerter Betreuungszeiten von über 8 Stunden/Tag (40 Stunden/Woche) von Kindern im vorschulischen Bereich
- Fachkraft-Kind-Schlüssel: Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich ab dem 1. August 2020 auf 1:10
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften: Verbesserung der Ausbildung am Lernort Praxis durch mehr qualifizierte Anleitung von Personen im Quer- und Seiteneinstieg im vorschulischen Bereich
- Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung: Förderung von Bewegungsangeboten in der Kita - Projekt "Kita in Bewegung"
- Förderung der sprachlichen Bildung: Fortführung der Richtlinie Sprach-Kitas
- Förderung der sprachlichen Bildung: Modellprojekt Vorziehung Sprachstandsfeststellung
- Maßnahmen zur Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen: Verbesserung der Elternarbeit
Eine wichtige Maßnahme ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels für verlängerte Betreuungszeiten. Mit dieser Maßnahme wird die seit 2019 den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über eine Richtlinie durch das Land gewährte Zuwendung zur finanziellen Unterstützung der Träger der Kindertagesstätten für die Aufstockung von Personalstunden für Betreuungsverhältnisse von Kindern im vorschulischen Bereich (U3 und Ü3), für die eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich 8 Stunden pro Tag (bei Wochenkontingenten von mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart worden sind, im Jahr 2025 fortgesetzt. Die Unterstützung wird als Festbetrag gewährt. So bleibt mit Unterstützung des Landes ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel auch bei verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im vorschulischen Bereich (Krippe und Kindergarten) gewährleistet.
> Finanzierung der Betreuungsangebote
Mit der Anhebung der Personalbemessung, also des rechnerischen Personalschlüssels, wird die Fachkräftesituation für Kinder im Kindergartenalter dauerhaft verbessert. Es ist empirisch belegt, dass die Qualität pädagogischer Arbeit mit der Fachkraft-Kind-Relation zusammenhängt, sodass sich die Verbesserung positiv auf die Betreuungssituation der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung auswirkt. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden jeweils rund 44 bzw. 46 Mio. Euro für diesen Themenschwerpunkt kalkuliert. Die Mittel fließen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die gesetzliche Kita-Finanzierung zu.
> Kita-beitragsfrei ab 3
Brandenburgs „Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis“ werden flächendeckend implementiert. Dafür wurde das bisherige Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ neu ausgerichtet: durch mehr qualifizierte Anleitung von Personen im Quer- und Seiteneinstieg im vorschulischen Bereich mit der Auflage der verbindlichen Anwendung der "Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis2" wird das Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ fortgeführt. Es werden seitdem aus den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes“ drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher in Ausbildung für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert und damit in die bessere Qualifizierung von Fachkräften investiert.
Die Initiative „Kita in Bewegung“ in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend steht für den qualitativen Ausbau sowie die qualitative Weiterentwicklung von frühkindlichen Bewegungsangeboten für Kindertageseinrichtungen. Das seit 2021 laufende und ab dem Jahr 2023 weiterentwickelte Projekt hat zum Ziel, die Gesundheit der Kita-Kinder durch Bewegung zu fördern. Mit dem Projekt soll ein aufsuchendes, mobiles Fortbildungs- und Mitmachangebot in Kindertagesstätten im vorschulischen Bereich langfristig etabliert werden. Die Pädagoginnen und Pädagogen sollen dabei befähigt werden, die psychomotorischen Ansätze direkt in ihrer Einrichtung umzusetzen.
> Brandenburgische Sportjugend
Die Richtlinie Sprach-Kitas, die anknüpfend an das Bundesprogramm Sprach-Kitas die alltagsintegrierte sprachliche Bildung von Anfang an inklusive Bildung und Zusammenarbeit mit den Familien fördert, soll fortgeführt werden. Die zusätzlichen im HF Sprache qualifizierten Fachkräfte sollen ihre Expertise an das Einrichtungsteam weitergeben und für eine nachhaltige Implementierung sorgen. Zielgruppe sind insbesondere Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens 40 Kindern, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung besucht werden, wie zum Beispiel Kindern aus bildungsbenachteiligten Familien und aus Familien mit nicht deutscher Familiensprache.
Die Maßnahme soll im Rahmen eines Modellprojekts erproben, wie die Vorziehung der Sprachstandfeststellung von aktuell im letzten Jahr vor der Einschulung um ein Jahr erfolgen kann und die sich dann anschließende Sprachförderung vor diesem Hintergrund angepasst werden müsste. Das Land plant perspektivisch die flächendeckende Vorziehung der Sprachstandfeststellung in das vorletzte Kita-Jahr. Die Maßnahme wird wissenschaftlich begleitet.
Brandenburg stärkt die Elternarbeit auf Landesebene und auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die bis Ende 2025 vom Bund geförderte Maßnahme soll die Beteiligung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Land Brandenburg verbessern und setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Zum einen wird die Elternarbeit durch die fachliche Begleitung und finanzielle Unterstützung eines gesetzlich vorgesehenen landesweit tragfähigen Systems der Elternbeteiligung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und die fachliche und finanzielle Unterstützung des Landeskitaelternbeirats gestärkt. Zum anderen werden die Kommunikations-, Beratungs- und Informationsangebote für Eltern in Bezug auf den Betrieb einer Kindertageseinrichtung verbessert.
- Eltern-Informationen
- Kita-Elternbeiratsverordnung (KitaEBV)
