Übergang: Eingewöhnung

Übergang Eingewöhnung©AdobeStock_bluedesign

Um einen erfolgreichen Start in die erste außerfamiliäre Betreuung – die Kindertagesbetreuung – zu erleben, ist für das Kind ist ein sanfter Übergang sehr wichtig. Das bedeutet, dass viel Zeit, kein Druck sowie das Tempo des einzugewöhnenden Kindes und seine Bindungsperson(en) für eine gelungene Eingewöhnungsphase eingeplant werden müssen.

Es gibt unterschiedliche Eingewöhnungsmodelle, die in der Praxis der Kindertagesbetreuung anerkannt sind. Ein bekanntes Eingewöhnungsmodell ist zum Beispiel das Berliner Eingewöhnungsmodell nach infans von Hans Joachim Laewen, Beate Andres und Éva Hedervati. Generell wird sich in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflegestelle auf ein Eingewöhnungsmodell verständigt und kann in der Konzeption der Einrichtung sowie der Kindertagespflegestelle nachgelesen werden.

Der Bildungsplan – Erweiterte Grundsätze elementarer Bildung gibt wichtige Hinweise, wie der Übergang in die erste außerfamiliäre Betreuung zu gestalten ist (S. 42 f.).

Gesetzlich sind Hospitationen sowie die Anwesenheit der Personensorgeberechtigten/Bindungsperson innerhalb der Eingewöhnungsphase nach § 6 Satz 2 des brandenburgischen Kindertagesstättengesetz (KitaG) zu gewährleisten. Für die Kindertagespflege ist dies mit dem Beschluss des Landtages vom 28. Juni 2023 und damit einhergehend durch die gesetzliche Novelle zur Stärkung der Kindertagespflege noch weiter im brandenburgischen KitaG ausgeführt (siehe § 32 Abs. 1 Nr. 2; § 38 Abs. 3, § 39 Abs. 1 Nr. 10, § 39 Abs. 3 Satz 5 des KitaG).


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter