Kommunales Investitionsprogramm KIP II – Kita U6

roter Pfeil: Kommunales Investionsprogramm KIP II - Kita U6©MBJS

Zur Förderung von kleinteiligen Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von vorhandenen Betreuungsplätzen in Krippe, Kita und Tagespflege (U6-Bereich) hat das Land die Richtlinie „KIP II - Bildung - Kita U6“ aufgelegt. Sie ergänzt andere Investitionsprogramme des MBJS, wie die Richtlinie LandesKitaInvest 2019 – 2022 und das BundesInvest-Programm 2020 – 2021. Die Richtlinie „KIP II - Bildung - Kita U6" ermöglicht auch eine Förderung in Einrichtungen, die bereits durch andere Richtlinien Mittel erhalten haben oder erhalten werden. Bspw. Können auch Vollküchen oder Ausstattung gefördert werden. Dazu müssen Vorhaben in selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens aufgeteilt werden. Eine Förderung des selbstständigen Abschnittes ist auch möglich, wenn allein für diesen Abschnitt die Förderkriterien erfüllt sind. Das gilt auch, wenn die anderen Abschnitte bereits eine andere Förderung erhalten oder erhalten haben.

Die Förderrichtlinie wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt. Antragsschluss der Förderrichtlinie war der 31.07.2022. Die Mittelansätze der Förderrichtlinie sind vollständig gebunden worden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.

Fragen zur Richtlinie beantwortet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter 0331 – 660 15 64.


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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