Startchancen-Programm (Schulträger – Säule I)

Startchancen-Programm©BMBF

Gute Bildung darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Mit dem Startchancen-Programm werden in Brandenburg – verteilt über 10 Jahre – insgesamt 533,5 Millionen Euro eingesetzt, Brandenburg und der Bund bringen jeweils 270 Millionen Euro auf. In den kommenden zehn Jahren profitieren davon rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die Zahl der Brandenburger Schulen in Brandenburg für die Teilnahme am Start-Chancen-Programm wurde laut Bund-Länder-Vereinbarung auf 110 Schulen begrenzt. Dabei wurde weiterhin eine Aufteilung von 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Grundschulen (inkl. Förderschulen) sowie 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (inkl. berufliche Schulen) vorgegeben.

Das Startchancen-Programm startet am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren und besteht aus drei Säulen:

  • Säule I: Mit einem Investitions- und Ausstattungsprogramm werden eine lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen.
  • Säule II: Das „Chancenbudget“ soll bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, sowie Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen.
  • Säule III: Multiprofessionelle Teams“ dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern.

Die Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft wurden nach einem vom Bildungsministerium (MBJS) entwickelten Sozialindex ausgewählt, angewendet getrennt nach Schulformen – Grundschulen und weiterführenden Schulen. Der Sozialindex in Brandenburg bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule ab.
> Sozialindex für Schulen

Das Startchancen-Programm ist ein guter nächster Schritt nach dem Schulbudget, das Brandenburger Schulen seit 1. Februar 2024 beantragen können. Grundlage für Schulbudget und Startchancen-Programm ist der vom MBJS entwickelte Sozialindex, der den sozialen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule abbildet.


Welche Schulen können an dem Programm teilnehmen?

Die Auswahl der Schulen kann durch die Bundesländer selbst bestimmt werden, auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien, die als Mindestanforderung die Benachteiligungsdimensionen „Armut“ und „Migration“ abbilden müssen. Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen verwendet Brandenburg den vom Bildungsministerium entwickelten Sozialindex – angepasst für die jeweiligen Schulformen. In Brandenburg profitieren 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm. Die Träger der Schulen (öffentliche und freie Träger) haben eine Information erhalten, welche Schulen in ihrer Trägerschaft für eine Programmteilnahme vorgeschlagen werden.
> Ausgewählte Schulen fürs Startchancen-Programm

Müssen die Schulen am Programm teilnehmen?

Das Bildungsministerium geht davon aus, dass die Schulträger die Chancen, die in dem Programm stecken, zu würdigen wissen. Die Schulen werden gebeten, das Programm in der Schulkonferenz zu diskutieren, um die Akzeptanz in der Schulgemeinschaft zu erhöhen und die Maßnahmen an der jeweiligen Schule auf eine breite Basis zu stellen. Den Schulträgern kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Das Bildungsministerium geht aufgrund der mit dem Programm verbundenen Chancen und attraktiven Konditionen davon aus, dass das Startchancenprogramm bei den Schulträgern auf eine hohe Akzeptanz stößt.

Sozialindex Brandenburg

Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden öffentlichen und freien Schulen wird Brandenburg den vom Bildungsministerium entwickelten Sozialindex verwenden (Berechnungen getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen). Der Sozialindex in Brandenburg bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule ab.
> Sozialindex für Schulen

Finanzierung durch Bund und Land

Das Startchancen-Programm basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Brandenburg investiert – teils unter Anrechnung bestehender Programme – in den nächsten 10 Jahren ebenfalls rund 270 Millionen Euro und ergänzt damit die vom Bund für Brandenburg zur Verfügung gestellten Mittel in gleicher Höhe.

Damit das Startchancen-Programm seine volle Wirkung entfaltet kann, soll möglichst jede Startchancen-Schule von allen drei Programmsäulen profitieren (Investitionen, Chancenbudget und multiprofessionelle Teams). Für Schulträger sind insbesondere die Investitions- und Ausstattungsmöglichkeiten der Säule I relevant. Damit – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – allen Schulträgern eine Zustimmung zur Teilnahme ermöglicht werden kann und die Wirksamkeit des Startchancen-Programms in Brandenburg insgesamt nicht gefährdet wird, übernimmt das Land die Ko-Finanzierung der Säule I vollständig. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat sich verpflichtet, die Ko-Finanzierung im Rahmen seines Einzelplans 05 zu erwirtschaften.

Wie wird kontrolliert, dass die Startchancen-Mittel programmgerecht eingesetzt und nicht für ohnehin nötige Bedarfe ausgegeben werden?

Die Bauinvestitionen der sog. Säule I unterliegen einem rechtlichen Rahmen, der die übergeordneten Ziele des Programms, zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen mit einer zeitgemäßen Infrastruktur und einer hochwertigen Ausstattung zu kommen, gewährleistet.

Wie komplex sind die Formulare zur Beantragung der Gelder?

Die Antragsformulare werden derzeit noch ausgearbeitet. Das MBJS strebt ein schlankes Antragsverfahren an

Wie schnell werden Mittel bestätigt und freigegeben?

Wie schnell Mittel bewilligt und ausgezahlt werden, hängt von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Aussage dazu kann deshalb nicht getroffen werden.

Wie erfolgt die Abrechnung (Verwendungsnachweis) der Fördermittel?

In der Säule I werden Verwendungsnachweise vorzulegen sein.

Ist eine Kombination aus eigenen Investitionsmitteln und Fördermitteln möglich? Ist eine Koppelung mit weiteren Fördermitteln möglich?

Eine Kombination von Fördermitteln ist unter bestimmten Umständen möglich. Eine pauschale Beantwortung der Frage ist in diesem Zusammenhang leider nicht möglich. Einzelfälle werden geprüft. Die Schulträger können die Maßnahmen mit eigenen Investitionsmitteln aufstocken.

Können die gesamten Mittel aus Säule I bereits zu Beginn des Programmes in vollem Umfang ausgegeben werden?

Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass das Land Verpflichtungen in voller Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel bereits zu Beginn eingehen kann. Die Mittel aus dem Landeshaushalt zur Ko-Finanzierung erfordern etwaige Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers (Landtag).


Gibt es bei der Verteilung der Mittel Säule I eine (zeitliche) Konkurrenz der Antragsteller?

- wenn der Bedarf der Schule größer ist, als die zur Verfügung stehenden Mittel oder gibt es einen festen Betrag pro Schule?

Der derzeit angedachte Verteilungsmodus für die Fördermittel sieht ein Budget für jede Startchancen-Programm-Schule vor. Dadurch entsteht keine Konkurrenzsituation. Zu gegebener Zeit wird während des Förderprogramms eine Umverteilung der noch nicht oder nicht mehr in Anspruch genommenen Mittel vorgenommen werden müssen.

Kann auch ein Neubau, der noch nicht geplant ist, gefördert werden?

Ja, Neubauten sind förderfähig. Zu beachten ist der Zeitpunkt des sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginns, welcher in der Richtlinie geregelt wird.

Können Mittel aus Säule I bereits eingeplant werden bevor die Förderrichtlinie vorliegt?

Ein Start ab dem 1. August 2024 ist denkbar. Die Richtlinie soll einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab diesem Zeitpunkt vorsehen (ggf. wird es einen früheren vorzeitigen Maßnahmenbeginn geben). Eine frühe Planung der Schulträger ist begrüßenswert.

Sind die Fördermittel für die einzelnen Säulen gebunden?

- oder können innerhalb eines Jahres die Mittel zwischen den Säulen verschoben werden?

Die Fördermittel der Säule I sind insofern gesondert zu betrachten, da es sich hier um zweckgebundene Zuweisungen des Bundes handelt (Bundesfinanzhilfen nach Art. 104c Grundgesetz), die vom Land entsprechend ko-finanziert werden. Die konkrete Umsetzung der Säule I wird über eine Förderrichtlinie geregelt werden. Bei den Säulen II und III ist eine flexiblere Mittelverwendung möglich.
> Bundesfinanzhilfen nach Art. 104c Grundgesetz

Wie umfassend sind die Berichtspflichten (Arbeitsaufwand für Schulen und Schulträger)?

In der Säule I gibt es Vorgaben in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Berichtswesen des Landes gegenüber dem Bund. Diese werden (teilweise) in die Förderrichtlinie überführt werden müssen. Das MBJS hat den Anspruch, den bürokratischen Aufwand im Rahmen des Möglichen, möglichst gering zu halten.

Sind die Säulen in einer zeitlichen Abfolge oder werden diese gleichzeitig aufgebaut?

Eine Verzahnung der Säulen II und III mit den Investitionsmaßnahmen der Säule I ist möglich und begrüßenswert.

Wer ist für die Folgekosten wie Instandhaltung und Pflege zuständig?

Folgekosten für die Investitionsmaßnahmen sind durch die Schulträger zu tragen.

Können die Mittel in Kombination mit bereits begonnenen Maßnahmen verwendet werden?

Eine Kombination von Fördermitteln ist unter bestimmten Umständen möglich. Eine pauschale Beantwortung der Frage ist in diesem Zusammenhang leider nicht möglich. Einzelfälle werden geprüft.

Können gemeinsame Investitionen (Säule I) für zwei Schulen gefördert werden?

Die grundlegende Voraussetzung für diesen Fall wäre, dass beide Schulen Startchancen-Programm-Schulen sind. Eine pauschale Beantwortung der Frage ist in diesem Zusammenhang leider nicht möglich. Einzelfälle werden geprüft.

Welche baulichen Maßnahmen dürfen nicht mit den Geldern ausgeführt werden?

Maßnahmen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem reinen Werterhalt der Bausubstanz dienen, ohne einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lernumgebung zu leisten, entsprechen nicht der Zielsetzung des Investitionsprogramms.


Wie ist der Umgang mit zukünftigen Erweiterungen, die noch in Planung sind?

Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen sind förderfähig.

Können aus den Finanzen Möbel, Rollos oder ein grünes Klassenzimmer finanziert werden?

Ja, wenn der Bezug zu den Zielen des Startchancenprogramms gegeben ist.

Was sind die baurechtlichen Rahmen für Investitionen?

Es gelten die allgemeinen bauplanungs-, bauordnungsbehördlichen Bestimmungen.


Der Fokus des Programms liegt auf der:

  • Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen,
  • Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung und
  • personellen Stärkung durch multiprofessionelle Teams.

Damit soll es einen zentralen Beitrag dazu leisten, den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.



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