Aktion Bücherscheck: Lesen ist Leben

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Im Rahmen der Aktion Bücherscheck: Lesen ist Leben erhält jede Schule eine bestimmte Anzahl an Bücherschecks, die sich an der Schulgröße orientiert. Die Bücherschecks können im Rahmen dieser Aktion in allen Buchhandlungen im Land Brandenburg eingelöst werden. Die Schule entscheidet selbst, welche Bücher sie davon kauft, welchen Schülerinnen und Schülern diese zugutekommen sollen und wie sie die Bücher im Unterricht einsetzen: von gemeinsamen Bücherwunschlisten über unterstützende Arbeitshefte bis hin zu Lernzirkeln im Ganztag. Die Aktion „Lesen ist Leben“ wird vom Bildungsministerium (MBJS) gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels veranstaltet. Damit bekommen 889 Schulen im Land Brandenburg Bücherschecks im Wert von insgesamt knapp drei Millionen Euro. Mit dieser einzigartigen Aktion unterstützt das MBJS die Maßnahmen zur Stärkung der Lesekompetenz bei Schülerinnen und Schülern.

Die Bücherschecks können bis einschließlich 30.04.2025 in allen (stationären) Buchhandlungen im Land Brandenburg eingelöst werden, nicht online.

Wo können die Bücherschecks eingelöst werden?

Die Bücherschecks können im Rahmen dieser Sonderaktion in allen stationären Buchhandlungen im Land Brandenburg eingelöst werden, d.h. in allen Buchhandlungen, die im Land Brandenburg mit einem Ladengeschäft ansässig sind (nicht online einlösbar). Eine online-Einlösung von Bücherschecks ist leider nicht möglich. Die Bücherschecks können nur vor Ort in allen teilnahmeberechtigten Buchhandlungen im Land Brandenburg eingelöst werden. Die Bücherschecks sind ausschließlich zum Kauf von Lese- und Sachbüchern sowie Arbeitsheften zur Stärkung der Lesekompetenz und zur Lernunterstützung einlösbar

Meine örtliche Buchhandlung ist nicht Mitglied beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Kann ich die Bücherschecks dennoch dort einlösen?

Ja, denn im Rahmen dieser Sonderaktion können alle stationären Buchhandlungen im Land Brandenburg die Sonderedition des Bücherschecks annehmen – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Buchhandlungen wurden auch bereits vom Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels entsprechend informiert.

Ist eine Buchhandlung verpflichtet, die Bücherschecks als Zahlungsmittel zu akzeptieren?

Nein, eine Buchhandlung kann nicht zur Annahme der Bücherschecks verpflichtet werden. Daher empfiehlt es sich, zur Buchhandlung Ihrer Wahl vorab Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten aller teilnahmeberechtigten Buchhandlungen finden Sie in der rechten Spalte.

Bis wann können die Bücherschecks eingelöst werden?

Die Bücherschecks können bis einschließlich 30.04.2025 eingelöst werden.

Welche Gegenstände können mit den Bücherschecks gekauft werden?

Die Bücherschecks sind ausschließlich zum Kauf von Lese- und Sachbüchern sowie Arbeitsheften zur Stärkung der Lesekompetenz und zur Lernunterstützung einlösbar.

Können im Rahmen der Aktion Rabatte für Schulbücher oder die Schulbibliothek gewährt werden?

Nein, denn die Bücherschecks sind ausschließlich zum Kauf von Büchern einlösbar, die ins Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen. Deshalb dürfen auf Bestellungen im Rahmen der Aktion „Lesen ist Leben“ keine Nachlässe gewährt werden. Ein Schulbuchrabatt (§7 Abs. 3 BuchPrbG) oder ein Schulbibliotheksrabatt (§ 7 Abs. 2 BuchPrbG) stellen im Rahmen dieser Aktion einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar.

Wem gehören die gekauften Bücher?

Die mit den Bücherschecks erworbenen Bücher und Arbeitshefte sind ein Geschenk an die Schülerinnen und Schüler. Sie können und sollen zwar im Unterricht eingesetzt werden, verbleiben jedoch anschließend bei den Schülerinnen und Schülern.

Welche Schülerinnen und Schüler sollen Bücher oder Arbeitshefte im Rahmen der Aktion erhalten?

Es gibt keine Vorgaben, welchen und wie vielen Schülerinnen und Schülern die Buchgeschenke zugutekommen sollen. Grundsätzlich sollen vor allem diejenigen Schülerinnen und Schüler hiervon profitieren, die besondere Schwierigkeiten beim Lesen oder große Aufholbedarfe beim Lernen haben.

Gibt es Vorgaben, wie die mit den Bücherschecks gekauften Bücher und Arbeitshefte in den Schulunterricht integriert werden sollen?

Nein, denn jede Schule weiß selbst am besten, welche Aufholbedarfe ihre Schülerinnen und Schüler haben und wie die gekauften Bücher und Arbeitshefte hierfür bestmöglich eingesetzt werden können.

Muss ich das gesamte Bücherscheck-Guthaben auf einmal ausgeben?

Nein, die Bücherschecks können bis einschließlich 30.04.2025 in mehreren Teilsummen eingelöst werden.


Muss ich das gesamte Bücherscheck-Guthaben bei derselben Buchhandlung einlösen?

Nein, die Bücherschecks können in verschiedenen teilnahmeberechtigten Buchhandlungen eingelöst werden. Einzelne Bücherschecks können jedoch nicht auf mehrere Buchhandlungen aufgeteilt werden.

Was passiert mit dem Restbetrag von einzelnen Bücherschecks?

Wird ein einzelner Bücherscheck nur teilweise verausgabt, kann die Buchhandlung einen eigenen Gutschein über den Restbetrag ausstellen. Dieser ist jedoch nur bei derselben Buchhandlung einlösbar. Es gibt kein Anrecht auf eine Barauszahlung.

Kann ich bestellte Bücher an meine Schule liefern lassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich und hängt von Ihrer Vereinbarung mit der Buchhandlung ab. Allerdings ist zu beachten, dass mögliche damit verbundene Versandkosten nicht mit den Bücherschecks verrechnet werden können und von den Schulen selbst zu tragen sind.

Wie sollten die Bücherschecks in der Schule aufbewahrt werden?

Da es sich bei den Bücherschecks de facto um teure Wertgegenstände handelt, ist eine sichere und abschließbare Unterbringung durch die Schulleitung sicherzustellen.

Muss ich die Einlösung der Bücherschecks dokumentieren?

Ja, die Schule muss eine von der Schulleitung unterzeichnete Erklärung über die ausgegebene Gesamtsumme im Rahmen der Bücherschecks ihrer Schulrätin bzw. ihrem Schulrat zukommen lassen und die von der Buchhandlung beim Einlösen der Bücherschecks erhaltene Quittung vorsorglich aufbewahren.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur Aktion habe?

Bei Fragen rund um die Aktion „Lesen ist Leben“ steht Ihnen im MBJS gerne zur Verfügung:
Andreas Düll (Referat 46), Telefon: 0331 866 3967, E-Mail: andreas.duell@mbjs.brandenburg.de


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