Infos Erwachsenenbildung
Informationen für Träger von Weiterbildungseinrichtungen, Veranstalter und Fachleute zu den Themen Weiterbildung, Alphabetisierung und Grundbildung sowie Alphabetisierung von Flüchtlingen
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz). Anerkennungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, die in der Bildungsfreistellungsverordnung festgeschrieben sind. Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Als Service für Veranstalter sind die Antragsformulare der einzelnen Bundesländer mit Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub vereinheitlicht worden.
Für die Antragstellung zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung gibt es zwei verschiedene Wege:
- Ausfüllen der heruntergeladenen Formblätter
- onlinegestützte Antragstellung
Wenn von der antragstellenden Organisation voraussichtlich mehrere Anträge auf Anerkennung jährlich gestellt werden, sollte die onlinegestützte Antragstellung gewählt werden. So kann die Bearbeitung auf Seiten der antragstellenden Organisation als auch der Verwaltung vereinfacht und damit beschleunigt werden.
1. Ausfüllen der heruntergeladenen Formblätter
Das Formblatt „Angaben zum Veranstalter“ ist nur dann einzureichen, wenn zum ersten Mal ein Antrag gestellt wird oder sich Änderungen ergeben haben (Name, Straße, Telefonnummer des Veranstalters oder Ähnliches).
- Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung
- Formblatt: Angaben zum Veranstalter
- Hinweise für die Antragstellung Weiterbildungsveranstaltung
- Hinweise für die Antragstellung bei Online-Angeboten Bildungsfreistellungskurse
2. online gestützte Antragsstellung
Bei der ersten Antragstellung ist eine Registrierung erforderlich. Im Online-Antragsverfahren können die Antragsformulare online ausgefüllt und der Bearbeitungsstelle Bildungsfreistellung (MBJS) übermittelt werden. Nach Abschluss der Veranstaltung können auch die erforderlichen statistischen Berichte online ausgefüllt und weitergeleitet werden.
Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz eröffnet die Möglichkeit einer Förderung von beispielhaften Weiterbildungsprojekten, die der Qualitätsentwicklung oder der Auseinandersetzung mit sonstigen Themen dienen, die für das Land Brandenburg von aktueller Bedeutung sind. Die Förderung erfolgt anteilig aus Mitteln des Bildungsministeriums auf Grundlage der Weiterbildungsverordnung (§ 7). Antragsberechtigt sind in der Regel Weiterbildungseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft, Landesorganisationen der Weiterbildung oder Heimbildungsstätten. Liegen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen einer Förderung vor, kann das Bildungsministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer Förderung zustimmen. Gefördert werden anteilig Personal- und Sachkosten, die dem Zuwendungsempfänger durch das Projekt entstehen.
> Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Weiterbildungsverordnung) § 7
Diese Projekte der Weiterbildung werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert:
Alphabetisierung und Grundbildung durch das MBJS und MdJEV:
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums der Justiz für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung in der EU-Förderperiode 2021-2027
- Anlage: Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung
Berufliche Förderung durch das MASGF:
Zur Reduzierung des funktionalen Analphabetismus wurden acht Module für die Weiterbildungsarbeit mit erwachsenen Analphabeten entwickelt und veröffentlicht, die allen Interessenten kostenlos im Netz zur Verfügung stehen sowie didaktische Handreichungen und Unterrichtsmaterial. Die Module zeichnen sich durch die Verbindung von Alphabetisierung und lebensweltlicher Orientierung aus. Sie beinhalten die folgenden Themenbereiche:
- Lesen - Schreiben - miteinander reden
- Mathe auf Schritt und Tritt
- Das Lernen lernen
- Schreiben und Informieren am PC
- Basiswissen Englisch
- Orientierungswissen Recht
- Beruf, Familie und Soziales
- Arbeit und Finanzen
Digital- und Medienkompetenz sind Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen ebenso wie für die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Mit der Förderrichtlinie Digitale Grundkompetenz Erwachsener fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) im Rahmen des Digitalprogramms 2025 des Landes Brandenburg daher gezielt Angebote von Bildungsträgern für ältere Menschen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Unterstützt werden Angebote zum Erwerb digitaler Grundkompetenzen, zur inklusiven Medienkompetenz und damit zum selbstbestimmten und reflektierten Handeln im digitalen Raum. Förderung können Einrichtungen erhalten, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Ein Fokus liegt auf Angeboten an Aufenthaltsorten potenzieller Teilnehmender: zum Beispiel Begegnungsstätten, Vereine, Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, Seniorentreffs, Gemeinde- und Stadtteilzentren oder Bibliotheken. Auch Kurse in Weiterbildungseinrichtungen und offene Angebote wie Lerncafés oder Lernwerkstätten werden gefördert. Darüber hinaus stehen Mittel für Fortbildungen und Qualifizierungen zur Vermittlung digitaler Grundkompetenzen für Fachkräfte der Erwachsenenbildung zur Verfügung. Die Laufzeit der Richtlinie endet am 31. Dezember 2024.
Kenntnisse der deutschen Sprache sind für die Integration von Geflüchteten in Gesellschaft und Beruf unverzichtbar. Unter den Geflüchteten sind Menschen, die in ihren Herkunftsländern keine Chance hatten, Lesen und Schreiben zu lernen. Die Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch ist Grundlage für den weiteren Spracherwerb. Die Weiterentwicklung interkultureller Kompetenzen trägt dazu bei, dass Geflüchtete und Brandenburgerinnen und Brandenburger sich in ihrer Verschiedenheit kennen, verstehen und respektieren lernen. Zahlreiche Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche engagieren sich, um Flüchtlinge mit der deutschen Sprache vertraut zu machen. Durch ihr Engagement tragen sie überall im Land Brandenburg zu deren Integration bei.
Das Bildungsministerium(MBJS) fördert daher einführende Alphabetisierungskurse in der Zweitsprache Deutsch sowie einführende Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen. Ebenso werden Weiterbildungsveranstaltungen finanziert, die haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre anspruchsvolle Tätigkeit stärken und qualifizieren. Auch gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen für diese Zielgruppen sind möglich.
- Richtlinie über die Förderung von Erwachsenenbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen (RL Bildungsveranstaltungen zur Integration)
- Zuwendungsantrag für Weiterbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen - Alphabetisierung und Qualifikation
Die Professionalisierung der Kursleiterinnen und Kursleiter sowie des hauptberuflichen Personals wird durch das MBJS und Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) intensiv unterstützt. Da Analphabeten extrem schwer für Weiterbildung zu gewinnen sind, spielen Aspekte der Beratung und Motivierung eine besondere Rolle.
Das Bildungsministerium fördert durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Tagungen, Unterstützung lokaler Projekte) die Vernetzung und Kooperation der sogenannten Multiplikatoren. Das sind jene, die im Umgang mit den Betroffenen das Vorliegen von Analphabetismus erkennen und sie zur Veränderung ihrer Situation anstoßen können (z.B. Mitarbeiter der Agenturen, der Jobcenter).
- Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz)
- Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Weiterbildungsverordnung)
- Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Bildungsfreistellungsverordnung)
- Verwaltungsvorschriften über die Anerkennung von Einrichtungen und Landesorganisationen nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (VV-Anerkennung)
- Verwaltungsvorschriften über das Beteiligungsverfahren und über die Reisekostenerstattung für den Landesbeirat für Weiterbildung (VV-Landesbeirat)
- Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung)
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Förderung von Erwachsenenbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen (RL Bildungsveranstaltungen zur Integration)