Finanzierung der Betreuungsangebote

AdobeStock_Nastassia

Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt (§ 16 Abs. 1 S. 1 KitaG). Das Land beteiligt sich an der Gesamtfinanzierung durch zweckgebundene Zuschüsse und Kostenausgleiche an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 16 Abs. 6, 16a, 17c KitaG).

Richtlinien, Investitionsprogramme und Fördergrundsätze

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) veröffentlicht rund um die Kindertagesbetreuung zu verschiedenen Themen Richtlinien und Fördergrundsätze, die Handlungs- und Ausführungsvorschriften enthalten.

Richtlinien

2024

2023

2022

 2021

2020



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter