Finanzierung der Betreuungsangebote
Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg
Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt (§ 16 Abs. 1 S. 1 KitaG). Das Land beteiligt sich an der Gesamtfinanzierung durch zweckgebundene Zuschüsse und Kostenausgleiche an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 16 Abs. 6, 16a, 17c KitaG).
Richtlinien, Investitionsprogramme und Fördergrundsätze
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) veröffentlicht rund um die Kindertagesbetreuung zu verschiedenen Themen Richtlinien und Fördergrundsätze, die Handlungs- und Ausführungsvorschriften enthalten.
2024
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag) vom 01.02.2024
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Kindertagesstätten mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten (RL Sorben/Wenden 2024/2025) vom 17.01.2024
2023
2022
- Richtlinie des Minsteriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen im vorschulischen Bereich in Krippe und Kindergarten für die Jahre 2023 und 2024 (RL-Kita-Betreuung 2023/2024) vom 16.11.2022
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung von Regelungen zur Durchführung von SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 Testungen für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im vorschulischen Bereich durch Eltern (RL SARS-VoV-2-Testungen Kitakinder 2022) vom 25.02.2022
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung von Regelungen zur Durchführung von SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 Testungen für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im vorschulischen Bereich im Land Brandenburg durch Eltern (RL SARS-CoV-2-Testungen Kitakinder 2022) vom 19.01.2022
2021
- Richtlinie des MBJS zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg (RL KIP II - Bildung - Kita U6) vom 15. Februar 2021
- Zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) vom 28. Januar 2021
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung von pädagogischen Fortbildungen mit Bezug zu Medien/Digitalisierung und für Investitionen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung mit Hard- und Software in Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen (U6) im vorschulischen Bereich (Richtlinie Medien und Digitalisierung Kita - RL Medien/Digital Kita 2022) vom 21. Januar 2021, zuletzt geändert am 13. April 2022
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK) vom 14.01.2021
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen im vorschulischen Bereich in Krippe und Kindergarten für die Jahre 2021 und 2022 (RL-Kita-Betreuung 2021/2022) vom 08.01.2021
2020