Finanzierung der Betreuungsangebote

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Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt (§ 16 Abs. 1 S. 1 KitaG). Das Land beteiligt sich an der Gesamtfinanzierung durch zweckgebundene Zuschüsse und Kostenausgleiche an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 16 Abs. 6, 16a, 17c KitaG).

Zu weiteren Unterstützung stellt das Land ein Excel-Tool für die Personal-Berechnung und Personal-Abrechnung zur Verfügung. Das Excel-Tool hat folgende Funktionen:

  • Stichtagsmeldung zu den Quartalen gem. § 3 Abs. 1 KitaBKNV
  • (Jahres-) Abrechnung der Personalkostenzuschüsse gem. § 16 Abs. 2 KitaG
  • Controlling des notwendigen pädagogischen Personals und des Personaleinsatzes in der Kita und beim Einrichtungsträger

Dafür sind quartalsweise die belegten Plätze in den entsprechenden Tabellenblättern QUART I bis QUART IV einzugeben. Außerdem sind die Tabellenblätter „Personal“ sowie „Ltg-Personal“ auszufüllen, um das beschäftige pädagogische Personal zu erfassen. Weitere Hinweise zum Ausfüllen befinden sich im Excel-Tool unter dem Tab „Info“.

zum Download: Personal-Berechnung und Personal-Abrechnung (Verlinkte Datei ist veraltet)


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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