Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat „Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen" beschlossen. Darin wird der Frage nachgegangen: Wie soll eine Kindertagesstätte damit umgehen, wenn in ihrer Mitte gegen die Prinzipien zeitgemäßer Pädagogik und im schlimmsten Fall gegen die Rechte von Kindern verstoßen wird? Solche Fälle stellen Ausnahmen dar. Sie haben aber fatale Auswirkungen auf die Kinder und wirken verunsichernd auf das Personal, die Eltern und den Träger der Einrichtung. Die Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen bieten Teams und Trägern für diese schwierigen Situationen Unterstützung an. Sie zielen darauf ab, sowohl den intervenierenden als auch den präventiven Kinderschutz in Einrichtungen zu verbessern. Beschrieben werden Haltungen, Methoden und Maßnahmen, die dazu beitragen, Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von Gewalt im Kita-Alltag vorzubeugen. Und sie geben Leitungskräften und Teams differenzierte Hinweise, wie mit einem Verdacht oder einer tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdung durch das Personal der Kindertagesstätte professionell und angemessen umgegangen werden kann.
- Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen
- Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen
- Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen
- Pressemitteilung der BAGLJÄ zu den Handlungsleitlinien Kinderschutzkonzepte
- Hinweise zur Eignungsüberprüfung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII
- Arbeitshilfe-Trägervereinbarung nach §§ 8a und 72a SGB VIII
- Anlagen zur Trägervereinbarung
- Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie Verdachtsfällen
- Umsetzung des Trägerinternes Verfahren nach § 8a SGB VIII
- Leitfaden zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung