Zahlen und Statistik

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Mehr als 200.000 Mädchen und Jungen werden in 2.035 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 3.000 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht (Stand: 1. März 2023).

Kindertagesstätten sind:

  • die Kinderkrippe (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
  • der Kindergarten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
  • der Hort für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
  • altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen. 

Die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren im Land Brandenburg beträgt 58 Prozent (2023), die der Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung 97 Prozent. 62 Prozent der Kinder im Grundschulalter besuchen einen Hort.

Im Land Brandenburg gibt es 2.035 erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Stand 1.März 2023), die Personalausstattung wird weiter ausgebaut. Für Kinder bis zum dritten Geburtstag wurde sie auf 1:4,65 verstärkt (ab 1. August 2022, zuvor ab 1. August 2016 1:5 bis Juli 2015 1:6). Die Verbesserung der Personalbemessung im Kindergarten erfolgte zum 1. August 2020 auf 1:10 (von zuvor 1:11).

Die Verbesserungen im Bereich Kindertagesbetreuung spiegeln sich in einer Erhöhung der Landeszuschüsse und Ausgleiche auf etwa 685 Millionen Euro im Jahr (2023) wider, von etwa 158 Millionen Euro (2010).


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