Bundesstiftung Frühe Hilfen

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Frühe Hilfen sind regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Die Verantwortung für die regionalen Netzwerke der Bundesstiftung Frühe Hilfen haben die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte.

Die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz regelt das „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG) § 3 Abs. 4. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, den Einsatz von Familienhebammen und die psychosoziale Unterstützung von Familien durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt neben der Verteilung der Bundesmittel auch die Förderbereiche sowie die Aufgaben der Koordination, der Qualifizierung und Evaluation. Die Länder wiederum haben Gesamtkonzepte und für die Förderbereiche, in denen die Bundesmittel durch die Länder an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet werden, im Einvernehmen mit dem Bund Fördergrundsätze erarbeitet.



Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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