Startchancen-Programm (Schulträger – Säule I)

roter Pfeil: Startchancen-Programm

Es ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen: Mit dem Startchancen-Programm werden in Brandenburg insgesamt 533,5 Millionen Euro eingesetzt, Brandenburg und der Bund bringen jeweils 270 Millionen Euro auf. In den kommenden zehn Jahren profitieren davon rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Die Zahl der Schulen in Brandenburg für die Teilnahme am Start-Chancen-Programm wurde durch den Bund auf 110 Schulen insgesamt begrenzt. Dabei wurde weiterhin eine Aufteilung von 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Grundschulen (inkl. Förderschulen) sowie 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (inkl. berufliche Schulen) vorgegeben.

Die Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft werden nach einem Sozialindex ausgewählt. Mit dem Programm soll das Bildungssystem nachhaltig verbessert werden. Das Programm startet am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren und besteht aus drei Säulen:

  • Säule I: Mit einem Investitions- und Ausstattungsprogramm werden eine lernförderliche Infrastruktur  sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte geschaffen.
  • Säule II: Das „Chancenbudget“ soll bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, sowie Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, die sozial-emotionalen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Über ein Drittel des Budgets kann die jeweilige Schule frei verfügen.
  • Säule III: Multiprofessionelle Teams“ dienen der personellen Verstärkung. Die zusätzliche Expertise anderer pädagogischer Disziplinen ermöglicht u.a. gezielte Beratungen und Unterstützungen der Lernenden und ihrer Eltern.

Für die Auswahl der Schulen wird der vom Bildungsministerium entwickelte Sozialindex angepasst für die jeweiligen Schulformen angewandt. Der Sozialindex bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft nach drei Variablen ab. Dabei geht es zum einen um die Quote der Empfänger von Grundsicherung in dem jeweiligen Wohnort oder Wohnquartier, um den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit nicht-deutscher Muttersprache sowie den Anteil von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die statistischen Grundlagen für den Sozialindex werden regelmäßig überprüft.

Welche Schulen können an dem Programm teilnehmen?

Die Auswahl der Schulen kann durch die Bundesländer selbst bestimmt werden, auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien, die als Mindestanforderung die Benachteiligungsdimensionen „Armut“ und „Migration“ abbilden müssen. Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen wird Brandenburg den vom Bildungsministerium entwickelten Sozialindex – angepasst für die jeweiligen Schulformen – verwenden. In Brandenburg werden voraussichtlich 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen davon profieren können. Die Träger der Schulen (öffentliche und freie Träger) erhalten eine Information, welche Schulen in ihrer Trägerschaft für eine Programmteilnahme vorgeschlagen werden.
> Ausgewählte Schulen fürs Startchancen-Programm

Müssen die Schulen am Programm teilnehmen?

Das Bildungsministerium geht davon aus, dass die Schulträger die Chancen, die in dem Programm stecken, zu würdigen wissen. Die Schulen werden gebeten, das Programm in der Schulkonferenz zu diskutieren, um die Akzeptanz in der Schulgemeinschaft zu erhöhen und die Maßnahmen an der jeweiligen Schule auf eine breite Basis zu stellen. Den Schulträgern kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Das Bildungsministerium geht aufgrund der mit dem Programm verbundenen Chancen und attraktiven Konditionen davon aus, dass das Startchancenprogramm bei den Schulträgern auf eine hohe Akzeptanz stößt.

Sozialindex Brandenburg

Für die Auswahl der am Startchancen-Programm teilnehmenden öffentlichen und freien Schulen wird Brandenburg den vom Bildungsministerium entwickelten Sozialindex verwenden (Berechnungen getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen). Der Sozialindex in Brandenburg bildet den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule nach drei Variablen ab:

  • nach der entsprechend Schülerwohnortgemeinden gewichteten SGB-II Quote,
  • nach Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Verkehrssprache (Familiensprache),
  • nach Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Förderschulen und berufliche Schulen werden gesondert ausgewählt.

  • Förderschulen mit Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung und
  • alle beruflichen Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern die in den Bildungsgängen „Berufsgrundbildung“ und „BerufsgrundbildungPlus“ (im brandenburgischen Vergleich)

> Sozialindex

Multiprofessionelle Teams

Multiprofessionelle Teams sind an Schulen zunehmend gefragt oder bereits im Einsatz. Dazu können gehören:

  • Lehrkräfte für allgemeinbildende und/oder berufsbildende Fächer,
  • Lehrkräfte der Sonderpädagogik bzw. sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte oder ggf. auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Förderpädagogik),
  • externe Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (DaZ),
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
  • Mitarbeiter aus kooperierenden Institutionen für zeitlich begrenzte Teamphasen (z.B. in der beruflichen Bildung: Bildungs-/Maßnahmenträger, Ausbildungsbetrieb, Inklusionsberatung der Kammern, Jugendhilfe, Türöffner, Jugendberufsagentur, Agentur für Arbeit),
  • Fachkräfte für Schulsozialarbeit an Schulen,
  • Eingliederungs- bzw. Einzelfallhilfe nach dem SGB: Unterrichtsbegleiterinnen und -begleiter, Schulbegleitung, Schulassistenzen/Schulassistenzkräfte,
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
  • Schulgesundheitsfachkräfte (Schulkrankenpflege),
  • Therapeutinnen und Therapeuten,
  • Werkpädagoginnen und Werkpädagogen,
  • Integrationspädagoginnen und Integrationspädagogen,
  • Integrationsfachdienst (IFD),
  • (Bundes-)Freiwilligendienstleistende und FSJ Schule,
  • Mental Health-Coaches sowie
  • Verwaltungskräfte – Schulverwaltungsassistenzen.
Finanzierung durch Bund und Land

Das Startchancen-Programm ist ein Gemeinschaftswerk aller Bundesländer mit dem Bund. Brandenburg investiert ­– teils unter Anrechnung bestehender Programme – in den nächsten 10 Jahren ebenfalls rund 270 Millionen Euro und ergänzt damit die vom Bund für Brandenburg zur Verfügung gestellten Mittel in gleicher Höhe. Damit das Startchancen-Programm seine volle Wirkung entfaltet kann, soll möglichst jede Schule von allen drei Programmsäulen profitieren (Investitionen, Chancenbudget und multiprofessionelle Teams). Für die Schulträger sind insbesondere die Investitions- und Ausstattungsmöglichkeiten der Säule I relevant. Damit – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – allen Schulträgern eine Zustimmung zur Teilnahme ermöglicht werden kann und die Wirksamkeit des Startchancen-Programms in Brandenburg insgesamt nicht gefährdet wird, übernimmt das Land die Ko-Finanzierung der Säule I ausnahmsweise vollständig. Dies wird dadurch ermöglicht, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sich verpflichtet hat, die Ko-Finanzierung im Rahmen seines Einzelplans 05 zu erwirtschaften.

Brandenburg wird in den kommenden Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung haben, um benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Wie wird kontrolliert, dass die Startchancen-Mittel programmgerecht eingesetzt und nicht für ohnehin nötige Bedarfe ausgegeben werden?

Die Bauinvestitionen der sog. Säule I unterliegen einem rechtlichen Rahmen, der die übergeordneten Ziele des Programms, zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen mit einer zeitgemäßen Infrastruktur und einer hochwertigen Ausstattung zu kommen, gewährleistet.


Der Fokus des Programms liegt auf der:

  • Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen,
  • Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung und
  • personellen Stärkung durch multiprofessionelle Teams.

Damit soll es einen zentralen Beitrag dazu leisten, den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.



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