Staatsvertrag Berlin-Brandenburg
Der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg regelt die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie das Kostenausgleichsverfahren. Er hat den Rang eines formellen Gesetzes.
Verfahrenshinweise zum Staatsvertrag
Anlagen zum Staatsvertrag
die die Umsetzung gewährleisten und erleichtern sollen:
- Anlage 1: Kostensätze/ Ausgleichszahlungen für Brandenburger Kinder in Berlin (ab 01.08.2017)
- Anlage 2 a: Vordruck Kostenübernahme für Kinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Brandenburg haben und eine Förderung im Land Berlin erhalten wollen
- Anlage 2 b: Vordruck Kostenübernahme für Kinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Berlin haben und eine Förderung im Land Brandenburg erhalten wollen
- Anlage 3: Bescheid über die Berechtigung zur Aufnahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg in einer Kindertagesstätte des Landes Berlin
- Anlage 4: Bescheinigung über die Aufnahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg - Zur Vorlage in der Tageseinrichtung
- Anlage 5: Vertrag über die Aufnahme und Förderung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg in einer Kindertagesstätte des Landes Berlin
- Anlage 6: Höhe der Ausgleichszahlungen / Kostensätze pro Platz
- Anlage 7a: Vordruck Kostenübernahme für Schulkinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Brandenburg haben und eine Förderung im Land Berlin erhalten wollen
- Anlage 7b: Vordruck Kostenübernahme für Schulkinder, die einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Land Berlin haben und eine Förderung im Land Brandenburg erhalten wollen
- Anlage 10: Vertrag über die Aufnahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Brandenburg in die ergänzende Betreuung im Landes Berlin